Handyvideo von zu schnell fahren als Beweismittel?
Ein freund von mir ist auf einer abgelegenen, kaum befahrenen Straße deutlich zu schnell gefahren. Nun hatt er aus dem Rückspiegel gesehen das ein Passant ca 70 Meter entfernt, dies gefilmt hat. Nun meine frage wenn diese Person nun anzeige erstattet, währe so ein Video als beweismittel zulässig? Man könnte ja auf so einem Video nicht genau feststellen um wie viel die geschwindigkeit überschritten wurde. Auch den Fahrer zu ermitteln würde schwierig werden denke ich.