Ich lese hier nur mist, weshalb ich mich dazwischen schalte.
Die Abgabe des Sparbuches an den Betreuer ist freiwillig.
Man unterscheidet im Aufgabenkreis der Vermögenssorge unter "mit Einwilligungsvorbehalt" und "ohne Einwilligungsvorbehalt".
Wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, musst du deinen Betreuer fragen, was du mit deinem Geld machst.
Nach dem Wunsch des Betroffenen muss gehandelt werden, wenn es dem Betroffenen nicht schadet.
Als gesetzlicher Betreuer muss man auf dem Sparkonto/Sparbuch des Betreuten einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen. Mit dem Sperrvermerk kann der Betreuer nur mit einer gerichtlichen Genehmigung Geld abheben, oder das Sparkonto/Sparbuch schließen.