Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

Guten Morgen Zusammen, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Zum Hintergrund: Ich habe Ende Dezember '16 mein "altes" Handy (iPhone 6 Plus, ca. 1 3/4 Jahre alt) privat verkauft, habe mit der Dame vor Ort einen Funktionstest durchgeführt und ließ mir im Kaufvertrag bestätigen, dass sie das Handy kauft wie gesehen und, dass alles funktioniert. Tat es definitiv auch.

Nach ein paar Wochen, meldete sich nicht der Käufer, sondern eine Freundin, die das Handy vom Käufer geschenkt bekam, das Handy sei defekt und sie will eine Lösung von mir. Sie schilderte den Fehler als "Das Handy schaltet sich ab und zu (es geht mehrere Tage am Stück) einfach aus, obwohl noch 20% restlicher Akku vorhanden sind. Da ich damals einfach mit dem Handy abschließen wollte und keinen Ärger haben wollte (es kann ja sein, dass bei einem Handy das knapp 2 Jahre alt ist und 2 Monate nicht benutzt wurde, der Akku nicht mehr in so gutem Zustand ist), machte ich ihr folgendes Angebot: Sie soll zu einem Laden gehen, der das reparieren kann, soll sich dort einen Kostenvoranschlag holen und dann besprechen wir wie es weitergeht (falls die Reparatur zu teuer wäre, hätte ich das Gerät genommen). Sie meldete sich Tags darauf, der Laden habe ihr (ohne Kostenvoranschlag) gesagt, dass es sich definitiv um ein Problem mit dem Akku handelt und, dass sie diesen gerne austauschen lassen würde (80€). Ich sagte zähneknirschend zu und verlangte ihre Kontodaten. Sie forderte aber dann noch 20€ "Unkostenbeitrag" weil sie ja zu dem Laden fahren musste etc. Aus reinen Kulanzgründen zahlte ich auch das und sagte ihr, dass sie mir dann aber bestätigen muss, dass ich von nun an nichts mehr von dem Gerät höre, da mittlerweile auch schon 5 Wochen ins Land gegangen waren (und ich hatte diese Probleme mit dem Gerät nie).

Nach nun mittlerweile fast 8 Wochen meldete sich die Dame nun wieder, sie wäre jetzt im Handyladen gewesen und hat den Akku tauschen lassen. Das habe aber gar nichts gebracht, das Handy geht jetzt gar nicht mehr an. Sie verlangt nun, dass ich das Gerät zurücknehme.

Meine Frage: Hat diese Dame hier rechtlich irgendeine Möglichkeit mich zu belangen? Das Handy funktionierte als ich es verkauft habe, das habe ich schriftlich. Ich bin ihr aus reiner Kulanz (im Nachhinein könnte ich mich dafür ohrfeigen...) wegen der Akku-Geschichte entgegengekommen und soll nun ein Gerät das nicht mehr funktioniert zum ursprünglichen Kaufpreis zurücknehmen? Was würden Sie mir hier raten? Ich will keinen Ärger, aber alles darf man sich doch auch nicht gefallen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe :)

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