§183 StGB: Ein Mann, der eine andere Person durch eine
exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§184 StGB: Wer eine pornographische Schrift einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§184c StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine jugendpornographische Schrift herstellt [...].
Also: Hab die Eier und zeig ihn an.