Offenbar liegt hier ein Baumangel vor. Neben dem Hinweis auf die Stromkosten und der Mietkürzung, ggf. alternativ eine angemessene Frist setzen den Mangel zu beheben und ankündigen, dass du nach Fristablauf notfalls selbst einen Handwerksbetrieb mit der Überprüfung beauftragst und dir vorbehältst, bei einem nachweislichen Fehler, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen oder um diesen Betrag die Miete zu kürzen. Ob du es dann tatsächlich machst, solltest du ggf. dann nochmal im Detail klären mit jemandem, der auf Mietrecht spezialisiert ist (daher alle Angaben ohne Gewähr).
Aber ein solches Schreiben hinterlässt sicherlich erst einmal Eindruck und eigentlich sollte die Hausverwaltung genau wie du, kein Interesse an Streit oder Ärger haben.