War der Schaden in diesem Jahr, so meldet Dein Versicherer dem neuen Versicherer die aktuelle SF-Klasse plus einen Schaden. Dieser nimmt Deine SF-Einstufung dann anhand seiner eigenen Rückstufungstabelle (kannst Du in den Bedingungen einsehen) vor. Die Rückstufungstabelle macht jeder Versicherer selbst (wenngleich die selten großartig abweichen). Wenn Du also wechseln willst, würde ich mir persönlich/telefonisch Angebote einholen und dabei deutlich auf den Schaden hinweisen. Viele Online-Rechner sind nicht in der Lage das zu berücksichtigen, so dass Du mit Pech ein falsches Angebot erhältst. Es kann sein, dass Du mit einem Wechsel besser fährst, es kann jedoch auch sein, dass Du Dich verschlechterst.

Los wirste den Schaden in keinem Fall, denn es wird im Vorfeld explizit gefragt, ob eine Vorversicherung besteht und anhand der angegebenen Vorversicherungsscheinnummer erfolgt ein maschineller Datenabgleich zwischen den Versicherern.

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Ein Arzt kann Dich von der Arbeit nicht "frei stellen". Er kann Dir eine Krankheit, die Dich am Arbeiten hindert attestieren. Das ist in Deinem Fall jedoch nicht gegeben. Versetze Dich bitte mal kurz in die Lage des Arbeitgebers; in diesem Fall! Du würdest das sicher auch nicht finanzieren wollen für Deinen Arbeitnehmer. Wenn Du einen Tag frei brauchst für Werkstatt, dann reiche Urlaub ein.

Neben der Arbeit treten im Laufe eines Lebens noch ganz andere Stressoren auf als ein kaputtes Auto! Also überdenke Deine Einstellung/Prioritäten unbedingt, denn ich denke sonst wird das nix mit der Ausbildung und der nachfolgenden Berufstätigkeit. Weder Fehlzeiten noch Leute die neben dem Job "nix auf die Kette kriegen" (und deshalb immer wieder kurzfristig Urlaub haben müssen) stehen bei Arbeitgebern besonders hoch im Kurs.

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Bin mir da auch nicht zu 100 % sicher, aber da Du noch gar keine Antwort hast, wage ich mich mal ran. Acryl zu erweitern an sich sollte eher nicht machbar sein (einfach, da es ein sehr stabiles Material ist). Aber vielleicht kann man unten ein Stück raussägen und die Ränder glattfeilen, um dem Finger einfach etwas mehr Luft zu verschaffen. Oder evtl. lässt sich das Material (wenn breit genug) an der Innenseite befeilen und glanzversiegeln. Hängt ja auch davon ab, wieviel größer er sein muss.

Ich würde damit mal (auch wenn es unorthodox klingt) in einem Nagelstudio anfragen. Viele Nageldesigner(innen) machen auch Acrylringe (da sie ja z. T. auch mit Acryl Nägel verlängern und dann z. B. dazu passende Ringe erstellen). Vielleicht kann sie dort jemand kostengünstig für Dich bearbeiten.

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Ich würde Dir empfehlen ein Schreiben zu erstellen und dann hier zur Korrektur einzustellen. Keiner hier kennt Deinen Werdegang, Deine Interessen, Fähigkeiten oder Motivation...

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Bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Meinst Du evtl. so etwas?

- Ordnungsfunktion (Konfliktverrmeidung oder wenn nicht möglich  

                                 Konfliktlösung).

- Friedensfunktion (Erhalt gesellschaftlichen und sozialen Friedens)              - Schutzfunktion (Schutz bestehender Rechtsgüter)

- Erziehungsfunktion (Sorge für die Einhaltung best. Verhaltensweisen ggf. 

                                   durch Erzwingung)

- Stabilisierungsfunktion (Verläßlichkeit, Rechtssicherheit)

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Eine weitere Möglichkeit:

...meine Berufsberaterin der Arbeitsagentur informierte mich, dass Sie einen Ausbildungsplatz anbieten, der sehr gut zu meinem Bewerberprofil passt.

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Trinkst Du mit Deiner Freundin eine andere Sorte Alkohol als mit Deinen Freunden? Eine Bekannte von mir hatte solche Ausraster immer nur wenn sie Köstritzer trank (und die war gewiß keine Alkoholikerin). Und von anderen habe ich das auch schon gehört, dass sie eine Sorte Alkohol "nicht vertragen" und förmlich eine Wesensveränderung stattfindet. Warum kann ich allerdings auch nicht erklären...

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Das Auo auf keinen Fall mehr bewegen. Der Versicherer ist rückwirkend vom Vertrag zurückgetreten. Bewegst Du es noch, machst Du Dich strafbar. Sofort entweder mit dem Versicherer versuchen doch noch eine Einigung zu finden (könnte evtl. am schnellsten gehen) oder einen neuen suchen.

Allerdings musst Du beim Nachversicherer angeben, dass der Vorversicherer gekündigt hat und auch warum. Die werden dann vermutlich einen höheren Beitrag fordern, evtl. vor Herausgabe einer neuen Versicherungsbestätigung erst die Prämie haben wollen und Dir wahrscheinlich keine Kasko-Versicherung anbieten wollen.

Abgesehen davon, geht eine automatische Meldung vom Versicherer an die Zulassungsstelle und diese wird Dich anschreiben, dass Du binnen kürzester Frist eine Versicherungsbestätigung einreichen möchtest (dabei fällt i. d. R. bereits eine Gebühr an) und sofern Du das nicht tust, sind die auch fix bei Dir zu Hause und kratzen die Plakette ab.

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Ich würde auch das Anschreiben in das Feld kopieren.

Als Anschrift würde ich entweder die Filiale in die Du möchtest nehmen, oder eine der Zentraladressen, z. B.:

Thalia Bücher GmbH

An den Speichern 8

48157 Münster

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Ich weiß ja nicht um was für einen Vertrag es sich handelt. Aber wahrscheinlich musste eine Vorversicherung angegeben werden und eben diese teilt mit, dass die Nummer die angegeben wurde, einem Versicherungsnehmer mit einem anderen Namen als Deinem zugeordnet ist.

Häufig bei KFZ-Versicherungen. Entweder stimmt die Nummer nicht, kann aber auch eine Abweichung der Schreibweise im Namen sein.

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Hallo, was Du beschreibst könnte tatsächlich eine anerkannte Rechenschwäche sein, nämlich die sog. Dyskalkulie (ähnlich wie die Rechtschreibschwäche bei Legasthenikern). Dies sollte zunächst einmal festgestellt werden und dann kannst Du eine individuelle Förderung bekommen, die Dir Fortschritte erlaubt und Unterstützung bietet. Und auch der psychische Druck wird ggf. gemindert. Gerade im Hinblick auf Deinen Berufswunsch könntest Du es Dir so deutlich erleichtern.

Ich selber habe mal (vor sehr vielen Jahren) an der Erstellung eines Tests für dieses inzwischen anerkannte(!) Krankheitsbild mitgearbeitet. Kenne es also nicht durch mich selber, aber habe Kinder mit dieser Erkrankung getestet.

Lass Dich vielleicht einfach mal beraten z. B. beim Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie e.V.


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Vom Weingummi-Verzehr wird bei einer Fructose-Unverträglichkeit tatsächlich abgeraten. Laut Inhaltsliste erhalten diese Fruchtkonzentrate. Diese haben oft eine hohe Fruchtzuckerdichte.

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Meine Schwester ist beleidigt, weil sie nicht meine Trauzeugin ist?

Wie oben steht. Ich habe meine beste Freundin und nicht meine Schwester zu meiner Trauzeugin gemacht. Dies hat mehrere Gründe. 1. Finde ich dieses Amt jetzt nicht so wichtig und eine gute Möglichkeit Freunde ins Leben mit einzubeziehen. 2. Wohnt meine Schwester 200km weit weg und wir sehen uns nur alle paar Monate 3. Ist meine Schwester manchmal so schlecht gelaunt und schreit dann richtig rum. Man muss mit jedem Satz aufpassen was man sagt. Sonst redet sie mehrere Tage nicht mit einem. Und genau das wollte ich vermeiden. Ich brauche bzw. Will eine Trauzeugin, auf die ich mich verlassen kann.

Das ganze ist jetzt drei Wochen her. Und ich habe neben den Trauzeugen auch unsere Geschwister in die Organisationsgruppe eingeladen. Ich dachte, dass sie sich darüber freuen. Jedenfalls gestern Abend hat meine Schwester mir ziemlich üble Sachen an den Kopf geworfen. Von wegen:Sie macht gar nichts. Dann hätte ich sie sollen als Trauzeugin nehmen. So soll ich halt die Trauzeugin fragen und sie in Ruhe lassen. Ich wäre selbst schuld, wenn ich mich aus der Familie kicke, ich würde sie aus allem ausschließen was ihr Spaß macht und ich bräuchte mich nicht wundern, dass mich niemand unterstützen will.

Das wäre ein grober Abriss von dem ganzen. Ich bin maßlos enttäuscht. Es ist doch unsere Hochzeit. Sollten da nicht auch wir alleine entscheiden dürfen was wir wie machen? Ist es so verwerflich nicht die Schwester zu fragen? Ich war bisher auf 4 Hochzeiten von Freunden und auf keiner war die Schwester die Trauzeugin. Warum muss meine Familie mir jetzt alles versauen? Sie ruinieren mir den kompletten Tag mit solchen Äußerungen. Habt ihr einen Tipp wie ich mit solch einer Situation umgehen soll? Wie kann ich denn da jetzt wieder Ruhe reinbringen?

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Vielleicht solltest Du es ihr gerade mit dem aktuell gezeigten Verhalten begründen. Du benötigst bei Deiner Hochzeit einen Menschen, der Dich in den Mittelpunkt stellt und dafür sorgt, dass alles nach Deinen/Euren Wünschen abläuft. Mit ihrem Verhalten hat sie Deine Meinung bestätigt, dass sie eben das nicht leisten kann, da sie hierfür zu egozentrisch eingestellt ist (für das egozentrisch solltest Du vielleicht ein sanfteres Synonym wählen). Du brauchst jemanden, der Ruhe ausstrahlt und nicht so leicht explodiert, der einen kühlen Kopf bewahren kann und für jeden denkbaren Fall einen Plan B in der Tasche hat. 

Im Übrigen liegt diese Entscheidung tatsächlich allein in Eurem Ermessen. Dieses Amt sollte als Ehre betrachtet werden und nicht als Selbstverständlichkeit, aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen. Wie soll sie denn später z. B. mal bei ernsthaften Krisen vermitteln, mit solch einer intoleranten Einstellung und aufbrausendem Wesen?

Ich würde ihr zudem mitteilen, dass Du sie eben in diese Gruppe aufgenommen hast, um sie auch als Nicht-Trauzeugin angemessen einzubeziehen in die Vorbereitungen und ihre Reaktion Dich sehr enttäuscht.

Andere Variante: Dreh den Spieß doch um und frage sie mal, was sie für dieses Amt so viel mehr qualifiziert als Deine Freundin. Ich denke nicht, dass sie darauf schnell eine schlüssige Antwort parat hat. Dass Ihr verwandt seid, ist schließlich keine spezielle Qualifikation. Dann kannst Du sie im Nachhinein auch mit den Argumenten konfrontieren, die Deiner Meinung nach dagegen sprechen.

Ruhe wirst Du schwer reinbekommen, sie ist nunmal enttäuscht. Vielleicht können Eure Eltern vermitteln? Oder sogar Deine Trauzeugin?

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Außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung - ist das rechtens?

Also der Fall sieht so aus:

Ich habe 2011 einen Mietvertrag mit dem Insolvensverwalter dieser Wohnung abgeschlossen, 560€ Miete inkl. Nebenkosten. Er konnte aber aus irgendwelchen Gründen nicht das so einrichten dass die Miete per Lastschrift automatisch abgezogen wird. Also habe ich das per Dauerauftrag so geregelt, dass die Miete auf sein Konto gelangt.

Alles schön und gut. Im Vertrag war geregelt, dass die Miete ab 2012 um 30€ erhöht wird (Mietzins) und weil es nicht automatisch per Lastschrift die Miete angepasst wird, müsste ich es halt von mir aus so anpassen dass ich 590€ überweise. Nunja wie es so ist vergisst man das im Laufe eines Jahres mal und es kam nie ne Mahnung oder so dass ich im Verzug bin, sonst würde ich es natürlich sofort zahlen.

2013 wurde dann die Wohnung zwangsversteigert an eine andere Firma und wie es so ist, erhält man ein Brief mit der neuen Kontoverbindung etc. Da stand drin 560€ zu zahlen an diese Kontoverbindung. (Brief vorhanden inkl. Unterschrift)

Alles gemacht, und ich war nie im Mietverzug, dachte ich jedenfalls.

Nun hab ich vor paar Wochen einen Brief erhalten nach dem Motto "Wir sind nochmal alles durchgegangen und haben festgestellt dass sie ab 2012 30€ jeden Monat zu wenig gezahlt haben und das hat sich dann Summiert auf 1290€ und sie müssen es sofort zahlen etc."

Nun hab ich da sofort angerufen und gemeint, 1300€ kann ich jetzt nicht einfach so zahlen, können wir da nicht irgendwas mit Ratenzahlung machen usw.

Sie waren einverstanden und haben gemeint, dass sie sich nochmal melden usw.

Dachte mir, alles erledigt, bis ich dann diesen Brief heute erhalten hab, "Außerordentliche fristlose Kündigung nach § so und so " "Wohnung binnen 2 Wochen räumen"

Nun hab ich bisschen im Internet rechechiert und herausgefunden, dass sie das Recht haben mich tatsächlich rauszuschmeißen, wenn ich meine Miete nicht zahle (was man natürlich nachvollziehen kann) nun habe ich aber meine Miete immer gezahlt, die Summe die sie verlangt haben, nur halt 30€ zu wenig im Monat und das hat sich dann im Laufe der Zeit auf 2 Monatsmieten summiert.

Ich sehe mich eigentlich im Recht und bin der Meinung, dass sie mich nicht dafür einfach so rausschmeißen können, bin ja auch bereit, die Summe zu zahlen usw.

Was meint ihr, wie soll ich am besten vorgehen? Gerichtlich ist da bis jetzt nichts passiert, soll ich trotzdem zum Anwalt? Wie sehen die Chancen für mich aus?

Ich hoffe ihr versteht meine Situation und bin dankbar für jede konstruktive Antwort.

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Ich würde auch sagen so schnell wie möglich zum Anwalt oder Mieterverein. Ich wäre mir gar nicht sicher, ob die Forderung überhaupt rechtens ist, oder ob das Schreiben aus 2013 die mietvertragliche Regelung eventuell aufhebt. Und auch der Punkt der Verjährung sollte nicht unberücksichtigt bleiben.

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Wenn es Dir gesundheitlich zu schlecht geht oder psychisch nicht zuzumuten ist, so musst Du den Termin beim Arbeitgeber nicht wahrnehmen. Um sicher zu gehen, solltest Du Dir dies vom Arzt zusätzlich attestieren lassen. Dies kommt z. B.  vor allem in Frage wenn gerade die Arbeit Dich psychisch so sehr belastet, dass es zum Beschäftigungsverbot kam.

Den Termin (wenn er denn angesetzt wird) beim MDK musst Du wahrnehmen. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Überprüfung des BV durch eine neutrale Stelle.

Empfehlen würde ich allerdings, zu versuchen sich mit dem AG auf einer vernünftigen Ebene zu unterhalten. Erkläre, warum Du diesen Termin zum jetzigen Zeitpunkt nicht wahrnehmen kannst und versichere gleichzeitig, dass Dir der weitere Verlauf Deines Arbeitsverhältnisses nicht gleichgültig ist und Du gerne zu einem Gespräch bereit bist, wenn es Dir besser geht.

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Im nächsten Jahr abziehen darf er Dir den Urlaub keinesfalls. Eine andere Frage ist, inwieweit er den Urlaub nachträglich in unbezahlten Urlaub umwandeln kann. Auch hier gehe ich davon aus, dass er das nicht ohne weiteres darf, da ihm die Anzahl der Dir zustehenden Tage ebenso bekannt war wie die Anzahl der genehmigten Urlaubstage. Insofern kannst Du damit argumentieren, dass Du ja gearbeitet hättest, wenn Dir dieser Urlaub nicht gewährt worden wäre und Du daher nicht zur Rückzahlung verpflichtet bist. Ich denke hier greift der § 814 BGB. Zumal ich denke, dass gerade in einem Ausbildungsverhältnis die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers greift.

Falls von den 29 1/2 Tagen noch Urlaub aussteht, kann er diesen vermutlich aber wieder streichen - allerdings ist fraglich ob das für ihn Sinn macht.

Da Du erwähnst, dass es sich um eine Praxis handelt und Du einem Tarifvertrag angegliedert bist, mutmaße ich einfach mal, dass Du medizinische Fachangestellte/Arzthelferin lernst. Sollte dies der Fall sein, so sieht der Tarifvertrag überdies auch vor, dass Dir zwei Wochen Deines Jahresurlaubs nach Deinen eigenen zeitlichen Wünschen (in Absprache mit Chef und Kollegen) gewährt werden müssen - was ja Deinem Sommerurlaub entspräche. Dies würde bedeuten, dass der Chef nicht darüber hinaus einfach mehr Tage mit Praxisurlaub verplanen kann.

Da Dein Chef aber in jedem Falle nicht angetan sein wird, würde ich mir evtl. Schützenhilfe und auch noch einmal rechtssichere Infos bei der für Dich zuständigen Ärztekammer (falls meine Vermutung mit der Berufszuordnung korrekt ist) holen.

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Hallo, die Teilkasko läuft immer auf 100 %, also da gibt es keine schadenfreien Jahre. Die gibt es nur in Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Allerdings werden Haftpflicht- und Vollkasko immer zusammen übertragen.

Nein, das Teilen der SF-Klasse bietet bisher kein Versicherer (zumindest meinem Kenntnisstand nach an). Meistens ist es sinnvoller ein Fahrzeug zunächst  auf Deinen Vater (leider entfällt hier zumeist eine günstige Zweitwagenregelung bei jungen Fahrern) anzumelden und Du übernimmst dann irgendwann diese SF-Klasse.

Schadenfreie Jahre werden tatsächlich konserviert. Je nach Versicherer ist die Dauer jedoch unterschiedlich mit einer Spannweite von ca. 5-10 Jahren.

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Es gibt tatsächlich die Maßgabe, dass Eltern frei sind in der Form der Unterhaltsgewährung (diese also erst einmal auch durch das Angebot von Kost und Logis leisten können). Nur wenn es dem "Kind" nicht zumutbar ist, wegen eines tiefreifenden Zerwürfnisses, bei den Eltern zu wohnen, kann eine Zahlung erzwungen werden. Gleichzeitig wird auch geschaut wie sehr die wirtschaftliche Situation der Eltern dadurch belastet wird.

Und genau da wird es kompliziert. Ab wann gilt das als "unzumutbar". Von Gerichten wurde bereits festgestellt, dass Auseinandersetzungen und Konflikte ein Bestandteil des Lebens seien. Insofern müsst Ihr schauen, wie eine Unzumutbarkeit tatsächlich begründet werden kann. Bei körperlicher Gewalt oder verwahrlosten Wohnverhältnissen wahrscheinlich definitiv gegeben, in dem Fall, soweit Du ihn schilderst wäre ich mir aber nicht sicher ob das ausreicht. Das Jugendamt kann Euch da eventuell beraten und unterstützen, die sind meiner Meinung nach auch für junge Volljährige (bis 21) noch zuständig (§41 SGB VIII).

Falls die gar nicht helfen, versuchen Prozesskostenhilfe zu beantragen, dabei werden die Erfolgsaussichten eines möglichen Verfahrens geprüft (und falls es zum Verfahren kommt, wird sie die vermutlich ja eh benötigen, wenn ich nicht irre).

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