Guten Tag, und zwar habe ich dieses Jahr ,,zu viel" Urlaub gehabt. Ich habe insgesamt 22 Tage im Jahr und bin noch in der Ausbildung.?

3 Antworten

Im nächsten Jahr abziehen darf er Dir den Urlaub keinesfalls. Eine andere Frage ist, inwieweit er den Urlaub nachträglich in unbezahlten Urlaub umwandeln kann. Auch hier gehe ich davon aus, dass er das nicht ohne weiteres darf, da ihm die Anzahl der Dir zustehenden Tage ebenso bekannt war wie die Anzahl der genehmigten Urlaubstage. Insofern kannst Du damit argumentieren, dass Du ja gearbeitet hättest, wenn Dir dieser Urlaub nicht gewährt worden wäre und Du daher nicht zur Rückzahlung verpflichtet bist. Ich denke hier greift der § 814 BGB. Zumal ich denke, dass gerade in einem Ausbildungsverhältnis die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers greift.

Falls von den 29 1/2 Tagen noch Urlaub aussteht, kann er diesen vermutlich aber wieder streichen - allerdings ist fraglich ob das für ihn Sinn macht.

Da Du erwähnst, dass es sich um eine Praxis handelt und Du einem Tarifvertrag angegliedert bist, mutmaße ich einfach mal, dass Du medizinische Fachangestellte/Arzthelferin lernst. Sollte dies der Fall sein, so sieht der Tarifvertrag überdies auch vor, dass Dir zwei Wochen Deines Jahresurlaubs nach Deinen eigenen zeitlichen Wünschen (in Absprache mit Chef und Kollegen) gewährt werden müssen - was ja Deinem Sommerurlaub entspräche. Dies würde bedeuten, dass der Chef nicht darüber hinaus einfach mehr Tage mit Praxisurlaub verplanen kann.

Da Dein Chef aber in jedem Falle nicht angetan sein wird, würde ich mir evtl. Schützenhilfe und auch noch einmal rechtssichere Infos bei der für Dich zuständigen Ärztekammer (falls meine Vermutung mit der Berufszuordnung korrekt ist) holen.

Guten Abend, vielen Dank für Ihre sehr ausführliche und wahnsinnig hilfreiche Antwort! Also um auf letzteres zu kommen ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und leider ist die Zahnärztekammer nicht wie man eigentlich erwartet für den Azubi sondern arbeiten eher mit den Chefs zusammen und kämpfen für deren recht das kann ich selbst erfahrungsgemäß und auch von Aussagen aus dem Kollegium so sagen. Also ich bin jetzt ziemlich am ende der Ausbildung und würde den rest jetzt eigentlich auch noch ohne widerworte über mich ergehen lassen, aber da ich die Ausbildung im März abschließen werde und daher nicht den ganzen Jahresurlaub bekomme möchte ich das falls es denn geht und ich damit auch im recht wäre einfach nicht über mich ergehen lassen da ich den Urlaub vor den Prüfungen für sehr wichtig halte.

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@Talli96

Im Hinblick auf die Ausbildung sollte die Kammer eigentlich neutral agieren. Sie sollen die Ausbildung im Sinne der Einhaltung von Richtlinen auch überwachen. Nun ist mir tatsächlich bekannt, dass manchmal "Klüngel" herrscht.

Ich habe (abgesehen von einem Besuch beim Anwalt) hier nur eine Idee wie Du vorgehen könntest. Eine Möglichkeit ist, Dein Anliegen an die Kammer schriftlich heranzutragen und auf schriftlicher Antwort zu bestehen. Der Sachbearbeiter/Berater wird sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, Dir schriftlich eine rechtlich falsche Auskunft zu geben.

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Nein. In dieser Form darf er das nicht.

Du hast einen "gesetzlichen Urlaubsanspruch". Der beträgt 24 Tage pro Jahr bei einer Vollzeitstelle.

Der Urlaub ist immer in dem Jahr zu nehmen, in dem er anfällt. Er kann dir den bezahlten (!) gesetzlichen Urlaub nicht im nächsten Jahr kürzen. Allerdings kann er die in diesem Jahr zuviel genommenen Tage in unbezahlten Urlaub wandeln. Er kann als für 7 Tage den Lohn kürzen, oder ggf. mit Überstunden verrechnen.

Vielen lieben Dank! Sie sagten er könne mir den Lohn für die 7 kürzen, aber auch , wenn ich tariflich Bezahlt werde also halt festgelegtes Ausblingsgehalt bekomme?

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@Talli96

Das Gehalt (auch das Tarifgehalt oder Auszubildendengehalt) bemisst sich an einer Regelarbeitszeit. Im Schnitt sind das 21 Tage pro Monat. Wenn für einen Teil der Arbeitszeit kein Lohnanspruch besteht, dann wird dieser Lohn anteilig vom Monatsgehalt abgezogen.

Auf der Gehaltsabrechnung steht auch immer ein rechnerischer Stundenlohn. Dieser Stundenlohn wird dann für die nicht geleisteten Stunden (z.B. 7 Tage mal 8 Stunden mal Stundensatz) abgezogen.

Das gilt auch für ein vereinbartes Festgehalt.

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Der beträgt 24 Tage pro Jahr bei einer Vollzeitstelle.

Das ist so nicht ganz richtig. Es sind 24 Werktage, das bedeutet also 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das nur 20 Tage.

Auf der Gehaltsabrechnung steht auch immer ein rechnerischer Stundenlohn

Auf meiner nicht.

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Eigentlich hätte er dir diesen Urlaub gar nicht genehmigen dürfen. Andererseits kann er dir nicht deinen gesamten Urlaub einfach mit Praxisschließungen verplanen.

Aber das ist seine unternehmerische Planung auf die du gar keinen Einfluss hast. Also auch seine Schuld, dass du jetzt zu viel Urlaub hattest.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der Arbeitgeber hat 19,5 Urkaubstage über den ykopf des Arbeitnehmers hinweg verplant. Das sind vier Wochen!

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Der Sinn des Urlaubs ist der Erhalt und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Deshalb ist der Urlaubsanspruch gesetzlich verankert. Dementsprechend kann der Arbeitnehmer eigentlich selbst bestimmen, wann er wieviel Urlaub einsetzt. Das liegt im Bereich der privaten Lebensführung.

Der Arbeitgeber kann aber aus wichtigem (!) Grund den Urlaub zu einem bestimmten Termin verwehren. Er kann nicht einfach IMMER sagen, dass es gerade schlecht ist und man deshalb die nächsten 5 Jahre gar keinen Urlaub nehmen kann. Das geht nicht. Es müssen nachvollziehbare wichtige Gründe bestehen (davon werden vor gericht nur eine Handvoll anerkannt). Nur weil es keine Urlaubsvertretung gibt, wäre zum Beispiel kein wichtiger Grund. Dann muss der Arbeitgeber nämlich seinen Personalbestand anders organisieren.

Wenn der Betrieb zum Beispiel Betriebferien/Brückentage macht, dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass man dafür Urlaub einsetzt. Allerdings muss sich das in einem gewissen Verhältnis stehen. Ich meine maximal 1/3 der Urlaubstage kann er dafür verlangen einzusetzen. Weiss ich aber nicht mehr sicher.

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