Wenn ich beim Arbeitsgericht im Rahmen der Güteverhandlung einen Vergleich schließe, was nützt mir dann der Vergleich, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel nicht zahlt?
Kann ich dann mit dem Vergleich gleich den Gerichtsvollzieher zum Arbeitgeber schicken und pfänden lassen oder muß ich dann mit dem Vergleich wieder beim Arbeitsgericht klagen?
Konkret was bringt mir der Vergleich oder stehe ich dann genauso "beschränkt" da, wie vor dem Vergleich?