Hallo liebe Community.
Ich habe eine etwas komplizierte Frage in Bezug auf Nebengewerbe bzw. freiberuflich tätig sein.
Eins vorweg ... Ich möchte nicht, dass es sich als eine Scheinselbstständigkeit äußert und ich dadurch Probleme bekomme mit dem Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung oder Gewerbeamt.
Zu mir:
Ich arbeite hauptberuflich bei der Berufsfeuerwehr.
Ich möchte mir gerne nebenbei einen Groschen dazuverdienen.
Ein Nebenjob/Minijob ist mir leider untersagt, da man sonst über die 40-Stunden-Woche drüber käme. Aus diesem Grund bekommt man keine Arbeitserlaubnis für solche Vorhaben.
Es ist aber erlaubt, ein Nebengewerbe zu haben. Klingt komisch, ist aber so.
Ich hätte Interesse, entweder als Kraftfahrer oder beim Rettungsdienst auszuhelfen..
Die Qualifikationen zu den einzelnen Berufen sind erst mal egal.
Was mir aber säuerlich aufstößt, ist dieser Begriff Scheinselbstständigkeit.
Wenn ich mich als Subunternehmer bei einem anderen Unternehmen eingliedern möchte, rutscht man automatisch sofort in die Scheinselbstständigkeit. Da ich keine eigenen Räumlichkeiten Arbeitskleidung weder noch Betriebsmittel oder Lkws besitze. Wie kann ich das also anstellen?
Gibt es einen legalen Weg für mein Vorhaben oder ist das gänzlich verboten?
Zu erwähnen wäre, dass der Berufszweig Rettungsdienst ein Heilberuf ist und gar nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden muss.
Ich wäre sozusagen Freiberufler, wenn ich Rettungsdienst machen wöllte.
Wäre dieser Punkt dann nicht auch eine Scheinselbstständigkeit? Weil ich keinen eigenen RTW besitze und mit Angestellten des Arbeitgebers im Team arbeite?
Ich wäre für gute Ratschläge sehr dankbar.