Hallo, hatte letztens einen Arbeitsgerichts Termin, in Sache "Entfristung" meines Arbeitsvertrages.
Da der Arbeitgeber, als Befristungsgrund:
"Personalentwicklung §14 Abs. 1 Ziff. TzBfG "
vermerkt hat.
Laut dem Arbeitsgericht, kann eine Person die nach wie vor in der Firma Tätig ist nicht durch eine andere vertreten werden.(Nachweis Erfurter Kommentar-Müller-Glöge, TzBfG § 14, RZ 34f.)
Das Arbeitsgericht hat zu meinen Gunsten Entschieden.
So leider war dies nur von kurzer Freude, denn die beklagten gehen in Berufung.
Jetzt steht das Landesarbeitsgericht und die zweite Instanz, vor der Tür.
Da ich kein Rechtsschutz habe und die ersten 2 Termine im Arbeitsgericht (Gütetermin + erste Instanz) durch meine Gewerkschaft (Verdi) aufgefangen wurde.
Jetzt hab ich mitbekommen, dass mein Arbeitgeber, sich einen Anwalt geholt hat sogar einen Dr..
Zuvor wurden sie Intern von einer Juristin vertreten. Mein Arbeitgeber ist ein sehr, sehr, sehr große und bekannte Firma (fraglich ob ich das Firma nennen kann).
Jetzt bin ich am Überlegen ob ich die Kosten Aufbringe und mir einen Anwalt hole oder ob ich es wieder über Verdi laufen lassen.
Prozesskostenhilfe könnte ich diese in der 2 Instanz überhaupt beantragen?
Gibt es Anwälte die nicht nur Geldgierig sind, sondern auch mal von den Kosten Absehen?
Gibt es so ne Art Ehrenamtliche Richter die einen Vertreten oder Sogar Anwälte die sich mit dem Rum schmücken wenn man Gewinn? So ne Art Referenz.
Würdet Ihr überhaupt euch eine Kopf machen oder einfach auf das Recht und das Urteil des Arbeitsgerichts Termins Glauben. Hat jemanden schon seine Erfahren mit beiden Kammern gemacht?
Zudem weiß einer wie es ist, wenn die Eltern einen Familienrechtsschutz haben, jedoch man nicht mehr bei den Eltern Wohnt, Greift die dann auch? Gibt es Fälle wo die Versicherung eine Ausnahme macht?
Danke für die Antworten