Betreuungsregelung der Kinder bei getrennt lebenden Eltern
Ich möchte gerne wissen, ob der Elternteil bei dem die Kinder nicht leben, dazu verpfichtet ist, die Kinder jedes zweite Wochenende zu betreuen und wenn ja, an welchem Tag die Betreuung anfängt (Fr. o. Sa.) und bis wann die geht (So. o. Mo.)
Wie sieht es aus, wenn der Elternteil, der die Kinder jedes zweite Wochenende beaufsichtig in Schichtdienst arbeitet und auch teilweise an diesen Wochenenden?
Dankeschön!