Vielleicht... wer weiss das schon ? Die glorreichsten Zeiten, zu Slippery oder New Jersey Zeiten sind auch für diese Band vorbei.

Ich finde sie übrigends NUR u. ausschliesslich zu ihren ürsprüngl. rockigsten Zeiten gut. ("7800 Fahrenheit"), also bis zur SLIPPERY WHEN. 🎸🤘🏻

RATT 'N' ROLL !

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Kontaktiere 'mal die PUHL GmbH, ehemals Druckmaus; die sind ziemlich günstig u. liefern grosse Klasse. 😉 Ich mein' die sind irgendwo in Bayern bei München beheimatet. 😉

Hab's grad noch gefunden:

Puhl GmbH

Boosstraße 4

81541 München, Deutschland

 Tel: 089/651281-0

 Mail: verkauf@druckmaus.de

HRB 95860 Amtsgericht München

Geschäftsführer: Wolfgang Puhl, Peter Puhl

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

UID: DE129443736

Steuernr: 143/173/50326

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Nach der Def. aus Wikipedia:Incel

"Anhänger einer frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden Online-Community

Incel (Abkürzung[1][2] aus involuntary celibateenglisch für ‚unfreiwillig sexuell enthaltsam‘ bzw. wörtlich: ,zölibatär‘) ist die Selbstbezeichnung einer in den USA entstandenen Internet-Subkultur heterosexueller Männer, die nach Eigenaussage unfreiwillig keinen Geschlechtsverkehr bzw. keine romantische Beziehung haben und der Ideologie einer hegemonialen Männlichkeit anhängen. Von Incels ausgedrückte Überzeugungen und Gefühle sind geprägt von Misogynie (Frauenfeindlichkeit), dem Anspruch, ein Recht auf Sex zu haben, Selbstmitleid und in Teilen der Billigung und Anwendung von Gewalt gegen Frauen und gegen sexuell aktive Männer."

Ich hätte kein Verständnis dafür, solche Störungen, mit ihren Auswüchsen hier zu profilieren.

Für krankhaftes Denken gibt es Ärzte/Psychiater.

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Hab in der 🇹🇷 'mal ein wunderschönes VfL Trikot erstanden, das ich einfach haben musste.

Von 4 vier o. 5 fünf Trikots is'dieses das einzige FakeT, alle anderen hab'ich mit dem Mitgl. Rabatt original aus'm FohlenShop 🐎

Ein VfL 1900 Fohlen 🐎

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Ja

Wecker ⏰️ kaufen hilft.

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil...

Natürlich ist es richtig, seitens der Vollstreckungs- bzw. Ermittlungsbehörden, das SmartPhone eines Verdächtigen entsperren können zu dürfen. Es erleichtert in häufigen Fällen, scheinbar die Ermittlungsarbeit ungemein.

Wäre man als Elternteil eines vermissten, ermordeten o. sonstig geschädigten Kindes betroffen, würde man sich diese Frage wohl auch NICHT stellen.

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Was labersch du, Aldeär 😳 🤔 ?

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FaveAlben: Ride The Lightning, Master Of Puppets

Songs: Call Of Ktulu, Ride TheLightning, Seek And Destr, Jump In The Fire, Welcome Home (San)

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