Schulministerium NRW:

Ferien dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler.

Hausaufgaben während der Schulferien sind daher nur in Ausnahmefällen und auf freiwilliger Basis möglich, zum Beispiel wenn im Schuljahr bei einer Schülerin oder einem Schüler große Fehlzeiten aus Krankheitsgründen vorliegen und die Aufgaben dazu dienen sollen, versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten, um so die weitere Mitarbeit sicherzustellen. Ansonsten sind Hausaufgaben während der Ferien unzulässig.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Hausaufgaben/FAQ2/index.html

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Du hast es ja selber geschrieben, du hattest 14 Tage Zeit zu bezahlen, hast aber erst nach einem Monat bezahlt.

also bist du gekündigt, Ruf beim Kundendienst an und frag ob sie dich wieder aktivieren können.

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Das komisch Ozon riecht eigentlich nicht.

vllt hast was im Auto liegen lassen 😉

hab das auch schon öfters durchgeführt und hat immer nach nichts gerochen.

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Konsequenzen nicht, kann aber sein das die Behörde deine ip Adresse jetzt hat. Aber so genau weiß ich das nicht.

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