ortungen erfolgen über die Station, über die das Telefon eingelogt ist. Das kann kein Privatperson.
Shemales möchten wohl eher als Frauen leben, daher ist sie bzw. die angebracht. Im Zweifel muss man die Person die es betrifft befragen, was sie lieber möchte. Die Person wird sich damit wohl kaum beleidigt, sondern ernstgenommen fühlen, und damit demjenigen der das fragt, wohl kaum bzw, in keiner Weise böse sein oder das irgendwie krumm oder falsch aufnehmen. Eine falsche Anrede wird sie mehr beschäftigen als eine Frage danach.
Das ist überall unterschiedlich. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Manchmal wird auf einer Seite durchgezählt. Meistens ist auf einer Seite alles gerade und auf der anderen ungerade. Das hat sich wahrscheinlich historisch so entwickelt und wird nun überall so beibehalten wie es war, damit nicht ein absolut heilloses Chaos entsteht. Wenn man das nachher ändert, würde sich ja erstmal keiner mehr zurechtfinden.
Da sollte wohl ein ärztliches Gutachten erforderlich sein. Also Theater hat er dann wahrscheinlich auch. Wenn das Gutachten die Erkrankung und auch die Tatsache bestätigt, dass es in der Situation nicht auszuschließen ist, dass die Beleidigung auf die Erkrankung zurückzuführen ist, wird es wohl straffrei ausgehen. Ob der Beleidigte Beamter ist, spielt im Übrigen keine Rolle. Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern einfach nur eine Beleidigung.
Das klingt glatt so als wüsste er einfach nicht was er will. Da kann ich mir vorstellen, dass er in zwei Wochen wieder bei Dir steht. Aber tu Dir selber einen Gefallen und schließe damit ab. Bei ihm wirst Du keine Sicherheit bekommen und immer darum bangen müssen, ob er denn bei Dir bleibt oder doch zur Mutter seiner Kinder zurückkehrt. Du solltest wirklich versuchen einen Schlußstrich für Dich selber zu setzen und nach und nach dazu übergehen, nach etwas anderem Ausschau zu halten.