Gibt's die Möglichkeit dass die Wahl geheim stattfindet ? Durch einen Antrag zB?
Was wird dir vorgeworfen ?
Geh nie allein da hin.
Eher nicht. Ruf ihn an, sein AB wird Dir mehr Infos geben.
Oder such dir eine Bereitschaftspraxis
Nein. Im Regelfall sind Einsätze zur Gefahrenabwehr (wie geschildert) kostenfrei.
Nein musst du nicht. Dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage.
Da passiert gar nichts.
Bei keiner Durchsuchung bei der ich dabei war wurde jemals aufgeräumt.
Ist auch nicht die Aufgabe der Beamten.
Leider.
Habe ich noch nie gehört. Muss individuell von deiner Genehmigungsbehörde sein.
Du hast ja jetzt einige Antworten gelesen. Was wolltest du jetzt: Waffenschein oder Waffenbesitzkarte?
Also welche Gebührenziffern hat er mit welchem Gegenstandswert berechnet ?
Bei Kontopfändungen wird Dir durch den Gerichtsvollzieher der Pfändungs und Überweisungsbeschluss des Gerichts zugestellt. Da steht auch der Titel drin auf den sich der Gläubiger bezieht. Dieser muss im Original beim Gericht vor Erlaß des Beschlusses vorliegen. Auch deine Bank hat eine Abschrift dieses Beschlusses. Solltest du deine nicht mehr haben frag mal deine Bank.
Wo war das ? Mit welcher Begründung ? Wie kamen die an Dein Handy, also Zufall oder wurde es wegen einer anderen Sache beschlagnahmt ? Gibt es einen Beschluss ? Warst du einverstanden ? Hast du ein Protokoll erhalten ? Woher war der Klingelton bekannt ?
Ich würde nicht alleine zu einer Beschuldigtenvernehmung gehen. Du kennst weder die Akte noch bist du fit im Strafprozessrecht und es ist für dich auch eine völlig ungewohnte Situation. Alles im Gegensatz zum Vernehmungsbeamten.
Melde das lieber mal deinem Anwalt. Der regelt das.
Du bist über 18?
Was verstehst du unter "unecht" ? Ne Gaswaffe ?
Auf den Strafantrag des Beleidigten (§77 I StGB) bin ich ja mal gespannt 😂😂
Ob Sonder- oder Wegerechte in Anspruch genommen werden können bestimmt die Leitstelle anhand der Informationslage. Ob der Fahrer das tut und in welchem Umfang bestimmt ausschließlich er, da er die Verantwortung trägt.
Ich denke eher nicht. Ein Richter entscheidet nach freier Beweiswürdigung anhand der vorgelegten Beweise. Ein absichtliches Urteil gegen seine Überzeugung um einen Prozessbetrug zu überführen wird er nicht fällen.
Das sicherste ist, einen Strafverteidiger zu beauftragen, dass er sich um das Problem kümmert. Unsicherer ist es, die Dinger selber zu vernichten, wer weiß was passiert.
Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ja.
Primär um die Beteiligten bei verschiedenen weitreichenden Rechtsgeschäften (Immobiliengeschäfte, Schenkungen, Bürgschaften etc.) vor übereilten Handlungen zu schützen und Rechtssicherheit herzustellen.