Wenn es das erste mal war, dass dein Kumpel aufgefallen ist, gibts wahrschenlich nur eine Geldstrafe und ein bisschen Ärger von Papa- Staat. Wobei hier in diesem Sachverhalt noch andere Straftaten im Raum stehen... Fahren ohne FE, Straftaten nach der Abgabenordnung, dem Pflichtversicherungsgesetz...

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Zu deiner zweiten frage: wenn es eine "allgeimene verkehrskontrolle" gewesen währe, du also ohne anlass angehalten wirst, würdest du durch die Weiterfahrt gegen §36 IV StVO verstoßen. Kostet 70€ und nen punkt bekommst du gratis dazu.

Wenn ein anlass vorliegt und zu bsp. über eine rote ampel gefahren bist richtet sich das ganze nach §163b I StPO. In diesem Fall wärst du nicht verpflichtet anzuhalten, besser ist es aber.

Hier ein ausschnitt aus dem §36 IV: "Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden."

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Polizisten aus dem Wach- und Wechseldienst tragen i.d.R. eine 9mm Handfeuerwaffe und u.U. eine 9mm Maschinenpistole. Da man als solcher keinen Waffenschein hat, wäre es (glaube ich) durchaus möglich auch ein Sturmgewehr mit sich zu führen, wenn das durch Erlass/ Gesetzt erlaubt wird. Ich kann mich hier aber auch irren.

Bei einem Blick auf z.B. das SEK/ MIK/ oder die GSG9 sieht man ja, dass Polizisten ja bereits Waffen mit beispielsweise 5,56mm führen. 

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Damit machst du dich nur lächerlich, glaub es mir. Es gibt Autos, die man gut tunen kann und es gibt solche, bei denen man es auf keinen fall tun sollte. Deins gehört dazu. Falls du unbedingt etwas verändern willst, hol dir ein satz schöne alufelgen und belasse es dabei.

Und jetzt zu deiner Frage, ja es gibt da sowas, das heißt "active sound". Ich verweise an der stelle aber auf das obrige.

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Muss bei einem Mord der Tod des Opfers vom Täter beabsichtigt sein?

Ich habe gerade einen Zeitungsartikel gelesen, in dem über ein Gerichtsurteil zu einem illegalem Straßenrennen berichtet wurde. (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil). Der Täter ist mit 170 km/h durch die Berliner Innenstadt gefahren, hat mehrere rote Ampeln überquert und schließlich einen tötlichen Unfall verursacht. Er wurde, noch nicht rechtskräftig, wegen Mordes verurteilt.

Der Bericht hat mich stutzig gemacht, da ich die Tötung, als juristischer Laie, nicht als Mord aufgefasst habe. Für einen Mord müssen vier Tatbestände erfüllt sein.

  1. Jemand muss bei der Tat sterben - Es gibt eine Leiche, Check!
  2. Es müssen objektive Mordmerkmale erfüllt sein, wie Heimtücke oder die Verwendung gemeingefährlicher Mittel bei der Tat - Das Auto ist in diesem Fall ein gemeingefährliches Mittel, Check!
  3. Es müssen subjektive Mordmerkmale erfüllt werden - Der Wunsch ein illegales Autorennen zu gewinnen, kann man meinetwegen als niedereren Beweggrund auslegen, Check!
  4. Die Tat muss vorsätzlich erfolgen. Das heißt, der Täter muss sowohl wissen, dass sein Handeln zum Tod des Opfers führen kann und er muss wollen, dass sein Handeln zum Tod führt. Moment mal!

Dass dem Täter bewusst war, dass sein Handeln zum Tod von Unbeteiligten führen kann, glaube ich. Dass er bei dem Rennen jemanden töten wollte, bezweifel ich aber. Auch die Staatsanwaltschaft wirft ihm das nicht vor. Stattdessen hat sie den Term "bedingter Vorsatz" verwendet, der mir bisher unbekannt war, um den Fahrer dennoch wegen Mordes anzuklagen. Eine kurze Google Recherche hat ergeben, dass der "bedingte Vorsatz" im wesentlichen den Willen des Täters zum Taterfolg aus der "Vorsatz" Definition herausnimmt. In diesem Fall also der Willen zum Töten des Opfers.

Als Juristischer Laie, war ich bisher der Meinung, dass eine Tötung nur dann ein Mord ist, wenn alle Tatbestände des Mordes vollumfänglich erfüllt sind. Insbesondere auch die explizite Beabsichtigung des Täters, dass das Opfer durch sein Handeln stirbt. Ist meine bisherige Auffassung tatsächlich falsch? Ist es für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag irrelevant, ob der Täter sein Opfer umbringen möchte oder nicht?

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Hört sich sehr nach dolus eventualis (bedingter vorsatz). In diesem Fall nimmt die Person durch sein Verhalten billigend in Kauf, dassjwmand sterben könnte, also ist der Vorsatz auch vorhanden. Wäre jetzt meine Begründung.

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Im Grunde ist die Aufgabe nur "schwerer" weil sie dir in einer nicht bekannten Form präsentiert wird. Es ist in dem Sinne auch nichts neues. Ich habe mir die Aufgaben damals in der Schule immer ganz genau durchgelesen, überlegt worauf die Aufgabe abzielt und dann kam der Lösungsweg von ganz alleine. Meistens hast du das was der Lehrer als Lösung sehen will bereits in einer anderen Aufgabe ganz oder teilweise schon gelöst.

Mach dir nicht zu viel Stress, dann wird das schon :)

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Setzt dich einfach Nachmittags an deinen Schreibtisch und bereite die nächsten Stunden vor. Vielleicht kannst du das ja mit deiner mündlichen Note irgendwie geraderücken. Ansonsten würde ich mir nicht so viele Sorgen machen, irgendwie schaffte es jeder.

viel Glück noch

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Solange du damit nur deine Meinung vertrittst ist das völling legitim. (Bsp. du trägst einfach ein Shirt, das mit A.C.A.B bedruckt ist, und machst sonst nichts). Wenn du dich aber mit diesem Shirt vor einen Polizeibeamten stellst und es ihm demonstrativ zeigst und darauf hinweist, kann es eine Beleidugung sein. Ich hoffe du konntest das anhand meines Beispieles etwas besser verstehen.

LG

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-Ich sprehe hier nur für das Land NRW, vielleicht hilft es ja-

Mit dem Abitur steigt du sofort in den gehobenen Dienst ein, d.h. du bist Kommissaränwärter auf Wiederruf, ~1150€ im Monat. Das Studium dauert 3 Jahre und ist sehr anspruchsvoll, dennoch mit extrem viel Spaß und Abwechslung verbunden. Wenn du mit dem Studium fertig bist, hast du noch 3 Jahre auf Probe vor dir. Danach bist du verbeamtet auf Lebenszeit. Die Aufstiegsmöglichkeiten richten sich unter anderem nach Beurteilungen deiner Vorgesetzten und deiner Leistungen. Grundsätzlich werden aber alle mindestens Haupt-Kommissar. Du kannst dich des Weiteren auch für den gehobenen Dienst bewerben. D.h. wieder studieren, als Belohnung bekommst du einen goldenen Stern und bist im gehobenen Dienst. Wenn du einmal dabei bist stehen dir dann in der Polizei, je nach Eignung alle Türen offen. Ich glaube sogar, dass die Polizei einen der abwechslungsreichesten Jobs darstellt. Vor allem im Wach- und Wechseldienst! Hinzu kommt natürlich, dass du als Polizist einen sicheren Arbeitsplatz hast, vor allem in Anbetracht der Pension.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen :)

Falls du Fragen hast, versuche ich die natürlich zu beantworten.

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Die Polizei NRW benutzt doch immernoch Schulterschlaufen. Nur dass es nicht mehr Anwärter für den mittleren Dienst gibt. Die Symbolik dürfte sich nicht geändert haben.

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Nein darfst du nicht. Laut Gesetzt ist das eine Waffe aufgrund der Tantoklinge. Wenn du unbedingt ein Messer mit dir tragen willst, nimm ein einfaches Taschenmesser. Das ist vielleicht nicht so "cool" aber macht immerhin keine Probleme.

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Ich habe meins in NRW gemacht und war jeden Tag in einem anderen Bereich unterwegs.
Hier mal ein paar davon:
- Erkennungsdienst/ K-Wache
- Leitstelle
- Verkehrsdienst
- Verkehrskommissariat
- Wach- und Wechseldienst (Streife)
- Ordnungsamt
- Bezirksdienst

Ist auf jeden Fall sehr zu empfehlen und macht super viel Spaß.

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Das mit Mathe ist gar kein Problem. Im Gegenteil, das wirst du immer wieder hören. "Ich war nie gut in Mathe, deswegen bin ich bei der Polizei" in der ersten Woche habe ich den Satz fast jeden Tag gehört :D
Und was genau willst du über den Schwimmtest wissen? Es gibt 2 stück...

Lg

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