Kostenlos wird es schwierig, niemand macht so etwas kostenlos. Wenn du ein Haus verkaufen möchtest, musst du zumindest nicht dafür zahlen, das Geld holt sich der Makler vom Käufer.

Dir stehen mindestens 20 Tage bei einer 5 Tagewoche und 24 bei einer 6 Tagewoche zu. Wenn keine Zwölftelregelung im gültigen AV oder TV vereinbart wurde, hast du sogar den kompletten Anspruch. Wenn du ihn nicht nehmen kannst, muss er dir ausgezahlt werden. Bedenke bitte, dass du bei deinem neuen Arbeitgeber keinen Urlaubsanspruch für 2018 erwerben kannst, wenn du deinen kompletten Anspruch bereits beim alten Arbeitgeber geltend gemacht hast. Könnte ja für Weihnachten relevant sein.
Leider reicht das nicht mehr. Die Kündigung hätte vor heute zugehen müssen.
Ein Auflösungsvertrag und ggf. Verzicht auf Urlaubsabgeltung deinerseits könnte eine Lösung sein.
Ich würde sofort eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es klingt nicht so, dass diese Kündigung rechtens ist und zwar aus mehreren Gründen.
- Kündigungsfrist nicht eingehalten
- Kündigungsfrist definitiv nicht lang genug
- Kündigung erfolgt ja vermutlich personenbedingt wegen Krankheit, gibt es da eine negative Prognose vom Arzt?
Interessant wäre noch wieviele Vollkräfte bei dem Arbeitgeber arbeiten. Denn hiervon hängt ab, ob ihm ggf. einfach ordentlich gekündigt werden kann. Unabhängig davon gilt aber 1. und 2.
Bei der AA muss er sich trotzdem sofot melden.
Eine Eigenschaft ist in vielen Fällen im Verhältnis zu etwas anderem zu sehen. Das ist damit gemeint. Wenn jeder Mensch gleich aussehen würde, würden wir uns nicht über schöne oder hässliche menschen unterhalten. Jeder wäre gleich. Ein schöner Mensch sieht also nicht zwangsläufig gut aus, sondern ist Verhältnis zu anderen ansehnlicher.
Ein gutes Lied dazu mit weiteren Beispielen wäre "Relativ" von den Wise Guys
Natürlich steht dir EntgelTfortzahlung zu. Allerdings im Rahmen deines Arbeitsvertrags. Dort sollte ja stehen, wie hoch deine Regelstundezahl ist und dementsprechend musst du so bezahlt werden, wie wenn du gearbeitet hättest.
Wenn es öfter vorkommt solltest du dich dringend durchchecken lassen. Es kann zum Beispiel auf Diabetes hindeuten.
Hätte nicht gedacht das es noch Probleme geben wird, bisher lief immer alles gut...
Ich kann kein Problem erkennen. Die Kündigung ist doch fristgerecht eingegangen.
Nein du hast keinen Anspruch auf die Leistung. Du solltest also damit rechnen, dass die Firma das Geld zurückfordern wird.
Das ist meiner Meinung nach unnötig. Ihr habt es ja mündlich abgesprochen.

Hoch bzw. Tiefpunkt berechnen. liegt die Funktion in der Scheitelpunktform vor, einfach ablesen

So da du hier viele falsche Antworten erhalten hast (nicht nur aber größtenteils), möchte ich dir auch antworten.
Dein Umzug berührt den Vertrag erstmal überhaupt nicht. Er läuft also weiter. Aber natürlich muss die Telekom ihren Plichten aus diesem Vertrag nachkommen. Kann sie das nicht, besteht für dich die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht nachzukommen. Ob die Telekom ihre Leistung in deiner neuen Wohnung anbieten kann oder nicht, wird dir hier keiner sagen können.
In der Regel gibt es in Wohnungen einen Anschluss, ist dieser bereits belegt, kann die Telekom nicht leisten und du bist fein raus.
Der erste Schritt, bevor du bei der Telekom Terror machst, wäre also zu prüfen, ob in der Wohnung ein freier Anschluss verfügbar ist. Dies kann sein, wenn es 2 Anschlüsse gibt und dein Freund nur einen nutzt oder sein Anschluss über den Kabelanschluss läuft.
Woher sollen wir das denn wissen? Wir kennen weder deinen Urlaubsanspruch, noch deine Arbeitszeiten. Glaubst du wirklich, dass du mit derart wenig Informationen eine gescheite Antwort bekommen kannst?
Zunächst einmal wäre die Frage ob eine Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag besteht. Besteht diese nicht, kannst du logischerweise weder vor noch nach Arbeitsbeginn kündigen. Ist eine Kündigung grundsätzlich möglich, so ist sie auch vor Beginn fristgerecht möglich, es sei denn eine vorzeitige Kündigung wurde vertraglich ausgeschlossen.
Kommt drauf an wieviel Jahresurlaub du vereinbart hast. Was steht in deinem Vertrag?
Ich denke, dass es kein Problem sein sollte kurzfristig aufzuhören. Aber Rede mit deinem Vorgesezten. Als Praktikant ist man in der Regel eher eine Last, sodass die froh sein sollten, wenn du freiwillig gehst. Im Prinzip hast du dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag und 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende.
Da man ja eigentlich ein "Arbeitsvertag" schriftlich kündigen sollte.
Nicht sollte, muss!

ja, 14 Tage Rückgaberecht
Daraufhin hat er mir ein neues handy dazu angeboten das habe ich dann auch genommen mit ner zuzahlung
Das war dein Fehler. Dadurch wurde dein Vertrag um 2 Jahre verlängert. bzw. rein rechtlich dein alter aufgelöst und ein neuer abgeschlossen.
Verbuch es unter Lebenserfahrung.
- wenn eine Kündigung zum 31.8. ausgestellt wird, endet die Kündigungsfrist auch an diesem Tag und beginnt nicht erst danach zu laufen
- Die Kündigungsfrist ist unabhängig davon, ob jemand in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet
- Du musst dich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden und hast dann entsprechen Anspruch auf ALG 1 und/oder ALG 2 (dann musst du zum Jobcenter)
Ist sie noch in der Probezeit?