Ich rechne dir da wenig Chancen aus, da auf Seite 25 des unterschriebenen Vordrucks R0100 explizit auf diese eventuelle Nachteiligkeit der Hochrechnung hingewiesen wurde.
Wenn man Blind unterschreibt - selber Schuld.

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  1. Grades, wenn überhaupt
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Die Differenz wird ausbezahlt, sobald alle beteiligten Stellen ihre Ansprüche beziffert haben.

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Deine teilweise Erwerbsminderungsrente (Hälfte der vollen EM Rente) wird überhaupt nicht steigen, abgesehen von der jährlichen Rentenpassung. Bei Berechnung der EM Rente wurde ein Leistungsfall ermittelt und alle bis zu diesem Zeitpunkt zurückgelegten Zeiten sind in der Rentenberechnung enthalten.

Bei einem späteren Wechsel in die Altersrente wird ein neuer Leistungsfall bestimmt (Erreichen des maßgeblichen Alters) dann werden deine bisherigen Rentenpunkte aus der EM Rente und die neu erworbenen zwischen Leistungsfall EM Rente und Leistungsfall Altersrente berücksichtigt. Dies hat die Folge, dass die Altersrente dann höher ist. Vorausgesetzt du übst eine SV-Pflichtige Beschäftigung aus.

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Ich würde dir empfehlen, dich an einen Steuerberater zu wenden und die Steuererklärung für 2020 von ihm machen zu lassen. Nächstes Jahr kannst du dann anhand dieser Unterlagen schauen, wo etwas einzutragen ist.

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Diese Frage kann dir hier keiner beantworten. Ihr müsst doch selbst wissen, welche Leistungen vom Jobcenter im Nachzahlungszeitraum bezogen wurden und diese werden mit der Rentennachzahlung verrechnet.

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