Na wie wünschst du dir denn deinen Geburstag? Darauf kommt es doch an, was ist für dich etwas besonderes? Du solltest ihn so feiern wie du möchtest und nicht wie man es von dir verlangt. Willst du Familie dabei haben ist das sehr ok, wenn nicht ist das auch ok. Sollen NUR Freund mitfeiern, sollte man das respektieren. Aber bedenke auch: Oma und Opa bringen ganz sicher ein Geschenk, sind sie nicht eingeladen... na dann!

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Geh zum Jugendamt und schildere dort deine Situation. Es gibt die Möglichkeit, dass du in einer Jugendwohngemeinschaft wohnen kannst.

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Der befristete Vertrag endet, wenn die Zeit der Befristung abgelaufen ist und wenn das nicht der Fall ist und der Vertrag unbefristet weiter geht, dann endet er ...usw. so wie es da steht.

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Deine sexuelle Unzufriedenheit hat nichts mit dem Penis deines Freundes zu tun. Es gibt ja noch andere Möglichkeiten (Klitoris z. B.), um zum Orgasmus zu kommen. Redet miteinander was Dich und ihn antörnt, probiert euch aus, dann klappt es schon. Hoffentlich hast du deinem Freund nicht gesagt, dass du sein Bestes Stück zu mickrig findest.

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Hast du genug gegessen? Trinke einen starken Kaffee und mache einen Spaziergang an der frischen Luft, möglichst nicht allein.

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Eine Vasektomie mit 25 aus nichtmedizinischen Gründen wird sicher nicht von der KK bezahlt, jeder verantwortungsbewusste Arzt wird das ablehnen. Dabei interessiert ihn das nicht ob du Kinder hast oder keine willst.

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Wenn sie komplett weiß ist, dann ja auf jeden Fall mit Chlorreiniger. Über Nacht im Chlorwasser liegen lassen und dann gut spülen. Übrigens, was ist "ausgeloffen"? Soll wohl ausgelaufen heißen?

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Sie dürfen das, denn sie sind die Hausherren. Die Frage ist nur, warum auf einmal? Ein klärendes Gespräch wäre doch sicher herbeizuführen. Es kann nicht sein, dass Eltern dem Kind keinen Besuch gönnen, irgend etwas muss doch vorgefallen sein, dass sie so reagieren, denk mal darüber nach und vor allem auch, ob ihr euch immer richtig verhalten habt.

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Wenn du den Vertrag nicht unterschrieben hast, dann ist er auch nicht gültig. Solltgest du dir es anders überlegt haben, dann ruf dort an, sag dass sie die Lieferung wieder abholen sollen, weil ja der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen ist.

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Das nennt man eine "belegte Zunge" und tritt meist in Verbindung mit einer Mandelentzündung auf. Das sind Bakterien, die sich angesammelt haben. Gurgeln mit Salbei und Kamille hilft meistens. Du kannst mit der Zahnbürste kratzen, aber bitte nicht zu toll, damit es keine Verletzungen gibt. Die belegte Zunge verschwindet nachdem die Mandelentzündung abgeheilt ist von selbst.

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Du solltest unbedingt mindestens 3 Tage fieberfrei sein. Dann nur sehr langsam wieder anfangen und wenn du spürst, dass es dir zu viel wird, unbedingt aufhören. Nichts übertreiben, dann kann man mehr schaden als nützen.

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Nein, das sogar gut so. Das hebt dein Selbstwertgefühl und macht dich stark wenn dich andere ärgern. Es darf nur nicht so sein, dass man sich dann immer in den Mittelpunkt stellt und andere, die vielleicht nicht so hübch sind, missachtet. An jedem Menschen gibt es irgend etwas hübsches und jeder findet auch etwas anderes hübsch. Was dem einen gefällt, muss dem anderen nicht gefallen.

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Dein Vater ist zum Unterhalt verpflichtet. Deine Mutter sollte zum Jugendamt gehen, damit der Unterhalt eingeklagt wird. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, dann muss sich dein Vater auch an Sonderausgaben, wie Schulreise, Feriengestaltung usw., extra beteiligen. Wenn der Vater nicht zahlt, dann kommt zunächst das Jugendamt auf und dann kann es passieren, dass dem Vater der Lohn gepfändet wird. Das sollte er auch wissen und deshalb wäre es vernünftig eine Aussprache mit ihm herbeizuführen und ihn darauf hinzuweisen. Lässt es sich nicht im Guten klären, dann hilft das Jugendamt.

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Wenn ein Kind stirbt, ist das für die Eltern ein Horror. Sie haben wieder ein Kind bekommen, das ist ein Glück. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie das andere Kind vergessen haben und vor allem auch nicht, dass das neue Kind das verstorbene ersetzen soll. Das neue Kind ist eine eigene kleine Persönlichkeit und so soll sie auch behandelt werden. Aufmerksamkeit, Liebe, Geborgenheit das alles sollte sie von Dir auch bekommen. Das verstorbene Kind kommt nicht zurück und das neue Kind kann nichts dafür, dass das erste Kind verstorben ist. Behandele die Kleine so, als wäre es das erste Kind, sie hat ein Recht darauf. Du darfst sie süß finden, du darfst sie knuddeln und wenn sie größer ist, dann darfst du ihr auch von ihrer Schwester erzählen. Für die Eltern ist es schwer, wenn sie spüren, dass du ein "gespanntes" Verhältnis zu dem neuen kleinen Erdenbürger hast. Das verstorbene Schwesterchen würde es ganz bestimmt nicht wollen, dass du ihre Schwester schlecht behandelst. Denk mal darüber nach. Den Eltern der Kleinen alles Liebe und alles Gute für die Zukunft, mein aufrichtiges Mitgefühl für den Verlust des ersten Kindes.

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