Wenn du dich jetzt entscheiden müsstest, ohne weiter nachzudenken, was würdest du wählen?

Beim Zoll gibt es verschiedene Aufgabenfelder (beispielsweise die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Kontrollgruppen, die Zollfahndung, aber auch Verwaltungsaufgaben), da hat man also ein großes Aufgabenspektrum.

"Polizei" - Landespolizei oder Bundespolizei? Einige Landespolizeien (wie zum Beispiel die Polizei NRW) haben den mittleren Dienst abgeschafft, da müsstest du dich gegebenenfalls über die Möglichkeiten mit Realschulabschluss und Ausbildung erkundigen.

Die Bundeswehr ist wiederum etwas ganz anderes, zumal es "den Soldaten" nicht gibt - die Bundeswehr bietet massenweise Berufe und Laufbahnen an, hier wäre ein Selbsttest oder ggf. ein Gespräch mit einem Berater empfehlenswert.

Zur Berufsfeuerwehr: du kannst dich in der Regel mit einer abgeschlossenen handwerklichen oder technischen Berufsausbildung für die Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (=Ausbildung zum Brandmeister) bewerben. Es wird grundsätzlich keine Vorerfahrung erwartet. Eine Ausnahme ist die Bundeswehrfeuerwehr: wer Brandmeister bei der Bundeswehr werden möchte, aber keine handwerkliche oder technische Ausbildung hat, kann auch mit einer anderen Ausbildung dahin, sofern man mindestens zwei Jahre bei einer freiwilligen Feuerwehr war und die Truppmannausbildung abgeschlossen hat (oder vier Jahre Soldat war, davon zwei im Brandschutz). Da du gelernter KFZ-Mechatroniker bist, kann dir das egal sein. Du erfüllst mit deinem Schulabschluss und deiner Ausbildung die Anforderungen für den mittleren Dienst in einer Feuerwehr.

Die Frage ist, was dich am meisten interessiert. Es bringt nicht wirklich viel, einen begabten Handwerker an einen Schreibtisch zu setzen, ebenso ist einer, der am liebsten mit Zahlen umgeht, in einem Panzer nicht so gut aufgehoben (nur als Beispiel natürlich).

Oder anders: was möchtest du am ehesten die nächsten 40 Jahre machen (Bundeswehr als Ausnahme durch SaZ), wo siehst du dich am ehesten?

Als direkte Antwort auf deine Frage: ich selber würde (allerdings mit Abitur und ohne Ausbildung) den Zoll wählen, da aufgrund meiner Fehlsichtigkeit die Polizei wegfällt. Alternativ die Bundeswehr (Feldjäger als Offizier), wobei ich auch da Probleme aufgrund der Augen fürchte (und da wohl massenweise besser qualifizierte Bewerber vorhanden sein sollen).

Wäre ich in deiner Situation (kein Abitur, aber abgeschlossene Berufsausbildung)? Ich würde wohl alle drei Gedanken verwerfen und in Richtung Feuerwehr tendieren, da die Ausbildung im Beruf weiterhin nützlich wäre und Brandmeister meines Erachtens einer der spannendsten und vielseitigsten Berufe ist.

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Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (nach der Laufbahnausbildung Brandmeister bis Hauptbrandmeister, also A7 bis A9m (+ Zulage)) wird eine (oft handwerkliche oder technische) Ausbildung vorausgesetzt, ein paar Feuerwehren bieten Kombi- oder Stufenausbildungen an (z.B. Berliner Feuerwehr oder Feuerwehr Essen).

Für die Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst brauchst du ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium (mindestens Bachelor oder gleichwertig), beispielsweise Sicherheitstechnik oder Maschinenbau. Nach der Laufbahnausbildung findet ein Einstieg in der Regel als Brandoberinspektor statt, besoldet wird man also nach A10 und kann (ein Aufstieg in der höheren Dienst ausgenommen) bis zum Brandoberamtsrat (teilweise auch als Brandrat bezeichnet, da Verzahnungsamt) aufsteigen, also bis zur Besoldungsgruppe A13g. Auch hier gibt es die Möglichkeit, ohne vorheriges Studium einzusteigen, in dem Fall absolviert man ein duales Studium bei der Bundeswehr (Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal + Laufbahnausbildung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst, danach Einsatz in der Bundeswehrfeuerwehr).

Die absoluten Spitzenpositionen (beispielsweise Sachgebietsleiter) sind normalerweise mit Beamten aus dem höheren Dienst besetzt - gefordert wird für die Laufbahnausbildung als Brandreferendar ein Master oder Diplom in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium. Nach der erfolgreichen Laufbahnprüfung steigt man in der Regel als Brandrat (besoldet nach A13h) ein, manchmal wird man auch direkt auf eine A14-Position gesteckt (also Oberbrandrat). Nach oben hin gibt es wenige Grenzen - im besten Fall kann man beispielsweise Leitender Branddirektor (A16) oder auch Direktor der Berufsfeuerwehr (in NRW beispielsweise B2) werden. Mit dem Einsatzdienst hat man im höheren Dienst aber oftmals weniger zu tun (Wachabteilungsleiter sind da eine Ausnahme, diese können aber auch aus dem gehobenen Dienst stammen).

Ein Aufstieg mD->gD oder gD->hD ist möglich, aber nicht für jeden vorgesehen.

Weiterhin solltest du sportlich sein (und damit meine ich wirklich sportlich) und ein einigermaßen vernünftiges Sehvermögen besitzen (keine zu starke Fehlsichtigkeit zum Beispiel) und generell gesundheitlich tauglich sein.

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Ich hatte letzte Woche beim mündlichen Auswahlverfahren eine ähnliche Frage an die Kommission, beantwortet wurde mir diese damit, dass Beamte im gehobenen Dienst ebenfalls in waffentragenden Bereichen eingesetzt werden können, allerdings seltener als solche im mittleren Dienst.

Hast du schon über die Bundespolizei bzw. deine Landespolizei nachgedacht? Der Besoldungsunterschied mD/gD ist nicht gerade gering und eine Waffe im gD dürfte bei einer Polizei deutlich wahrscheinlicher sein als beim Zoll.

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Das sollte doch eindeutig genug sein:

Sie haben oder erwerben in Kürze das Abitur oder einen zu einem (Fach)Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen berechtigenden Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-und-Karriere/Ausbildung/Zollausbildung/Gehobener-Dienst/Einstellungsvoraussetzungen/einstellungsvoraussetzungen_node.html

Zur mangelnden Kompetenz der Lehrer: man sollte einen gewissen Eigenanteil liefern.

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Bei der Bundeswehr gibt es die Möglichkeit, eine Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst mit integriertem Studium zu absolvieren, das ist richtig.

Sollte man dort aber nicht reinkommen, bietet es sich an, in einem geeigneten Fach (beispielsweise Maschinenbau oder Sicherheitstechnik (letzteres ist nebenbei bei der Bundeswehr das integrierte Studium)) einen Bachelorabschluss zu erwerben, du solltest aber nicht nur für die Feuerwehr studieren - sonst wird es schwierig, falls dich dort keiner nimmt.

Wer die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst besteht, kann kein Brandmeister werden - im gehobenen Dienst fängt man nach bestandener Laufbahnprüfung als Brandoberinspektor (manchmal auch Oberbrandinspektor) an. Brandmeister bzw. OBM und HBM sind Amtsbezeichnungen im mittleren Dienst.

Mit einem abgeschlossenen, geeigneten Masterstudium kannst du wiederum Brandreferendar und nach bestandener Prüfung Brandrat werden, dabei kann man bis zum Leiter der Feuerwehr/Direktor der Feuerwehr/Landesbranddirektor (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) aufsteigen - kann, nicht wird. Gegebenenfalls kann man auch aus dem gehobenen Dienst in den höheren Dienst aufsteigen.

Nur für einen hohen Dienstgrad ist die Feuerwehr allerdings der falsche Anlaufpunkt und mit einer solchen Intention wird dich dort auch nicht wirklich jemand ernstnehmen.

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Kann ich ihn ansprechen (Ich 22 Studentin er 25 Dozent?)?

Hey :)

seit langer Zeit gibt es jemanden, den ich gerne ansprechen würde. Ich studiere derzeitig an der Uni und ihn sehe ich auch manchmal dort. Aufgefallen ist er mir, weil mir wohl mein Handy in der Cafeteria aus der Tasche gefallen ist. Ich hätte das gar nicht bemerkt, doch dann ist er mir hinterher gelaufen und hat mir mein Telefon gebracht. Schon da gefiel er mir sofort, doch in diesen Augenblick war ich einfach viel zu sehr mit der Situation beschäftigt. Außerdem bin ich bei solchen Sachen auch recht schüchtern. Ich sehe ihn auch immer mal wieder in der Uni, aber ich habe mich nie getraut, ihn richtig anzusprechen. Wir grüßen uns nur und er lächelt dann auch, aber ich glaube, er ist einfach zu jedem nett, weil er grüßt auch oft andere Dozenten oder die Putzkräfte.

Nach langer Zeit hat mich meine Freundin dann überredet, ihn dann doch anzusprechen. Und als ich das dann auch machen wollte, habe ich ihn zufällig durch eine Glastür gesehen und er stand in einem Seminarraum vorne an der Tafel und hat ein Seminar gegeben. Ich glaube, er ist also Dozent. Jetzt weiß ich nicht, ob ich ihn trotzdem ansprechen soll/darf. Ich weiß gar nicht, wie er schon Dozent sein kann. Er ist vielleicht 25 oder so (würde ich schätzen). Ich selbst bin 22, aber studiere halt noch. Jetzt hat mich der Mut irgendwie schon wieder verlassen. Ich weiß ja auch nicht, ob es für ihn komisch wäre, wenn ihn eine Studentin anspricht. Und wäre das verboten? Ich will ja auch nicht, dass er wegen mir Schwierigkeiten bekommt...

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§ 174 StGB gibt Auskunft über sexuelle Handlungen an Schutzbefohlenen - unter 18 Jahren. Eine Beziehung zwischen Student und Lehrendem ist bei Volljährigkeit beider an sich nicht strafbar.

Meistens darf dann der Lehrende keine Klausuren oder sonstige zu bewertende Aufgaben für den Partner stellen und bewerten, das müsstest du aber in der Uni nachfragen.

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Meine Q1 (Leistungskurs) enthielt:

-Differential- und Integralrechnung (besonders im Zusammenhang mit Exponentialfunktionen)

-analytische Geometrie (Vektoren, Geraden und Ebenen im Raum)

-Stochastik (Bernoulli-Kette, Binomialverteilung, Zufallsgröße)

Die Grundkurse haben nach der analytischen Geometrie aufgehört.

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Ein my paysafecard-Konto kannst du erst mit 16 Jahren erstellen, vorher nicht.

Umgehen kannst du das Mindestalter auch nicht, also hast du wohl Pech. Es sei denn, du kennst jemanden, der dir mit seinem Konto aushilft.

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In Block II der Abiturprüfung in NRW gilt folgendes:

Du musst (sofern du keine besondere Lernleistung einbringst) mindestens zwei Kurse, davon einen Leistungskurs mit 25 Punkten abschließen, außerdem mindestens 100 Punkte erreichen. Keine der Prüfungen darf mit null Punkten abgeschlossen werden. In Deinem Beispiel wäre die Prüfung also bestanden.

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Das kommt aufs Bundesland an.

Ich kenne nur die Situation in NRW, dort sieht die APO-GOSt vor, dass du in der EF nicht belegte Fächer in der Q1/Q2 nicht belegen kannst, Ausnahmen sind Projektkurse und Zusatzkurse in Geschichte/SoWi.

Alternativ wiederholt man ein Jahr (EF) - schadet nicht und man kann nochmal neu wählen.

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