Es gelten hier verschiedene Regeln. Zuerst muss gesagt werden, dass Schwerter ob stumpf mit abgerundeter Spitzen und einer stumpfen Schlagkante, genauso verboten sind, wie scharfe Exemplare, da diese als Anscheinswaffen gelten. Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz §42a:
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Da aber ein Mittelaltermarkt als Brauchtumspflege angesehen wird ist es also möglich stumpfe Schwerter zu führen. Dies ist aber nicht immer anerkannt. Es kann sein, dass es vom Veranstalter direkt verboten wird Anscheinswaffen zu führen.
Desweiteren gilt hier die Theaterregelung. Sprich, wenn du auf einem Mttelaltermarlt Eintritt bezahlst, sei es auch nur symbolisch von 1€, dann handelt es sich (komisch, aber wahr) um eine Theateraufführung, welche du besuchst. Und du als Zuschauer bist gleichzeitig ein Akteur/ Darsteller. So wie ein Krimidinner. Du bist mitten dabei.
Ganz anders verhält es sich mit Äxten. Du darfst öffentlich eine geschärfte Axt mitnehmen. Da Äxte nicht unter das Waffengesetz fallen, sie sind lediglich ein nützlicher Gebrauchsgegenstand und keine Waffe. Du kannst damit Holz spalten und bearbeiten, es als Hackwerkzeug benutzen. Anders verhält es sich da wiederum bei Streitäxten. Diese sind in Verwendung und Aussehen kein Werkzeug, da sie primär die Angriff- und Abwehrfähigkeiten von Menschen herabsetzen oder beseitigen.
Kurzum gesagt. Stumpfe Schwerter und Dolche mit über 12cm feststehender Klinge im großen und ganzen ja, solange der Veranstalter es auf einem privaten Gelände erlaubt, Brauchtumspflege gilt und der obligatorische Obulus (1€ oder sowas) bezahlt wurde um einer Theateraufführung als Alteur beizuwohnen. Äxte sind erlaubt, ob scharf oder stumpf, solange es keine primäre Kampfaxt ist. Also diese typischen Einhandbeile sind okay, aber eine Streitaxt oder eine Dänenaxt wäre scharf verboten.
Natürlich sollte man sich nochmal über einige andere Passagen des Waffengesetzes belesen, aber das gröbste ist hier gesagt. Das deutsche Recht kann man schlecht als eindeutiges Element befassen, es kommt halt immer auf die Zustände an.
Informier dich bei einem Veranstalter, tritt einer öffentlichen Gruppe bei und bleibe bei abgestumpften Schwertern, dann bist du mehrfach abgesichert. Und falls doch ein netter Herr (oder Frau) Bundesbeamte(r) dich deswegen mal unter die Fittiche nimmt, dann erklär ihnen sachlich, wie es um das Waffengesetz steht. Mittelaltermärkte werden zwar immer populärer, aber gerade in kleineren Ortschaften ist es eine neue Erfahrung für die Polizei. Da hilft ruhiges erklären immer, zumindest bei mir. Es entstehen interessante Gespräche und dann geht jeder seiner Wege, solange oben genanntes zutrifft.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Ansonsten wünsche ich noch ein schönes Restwochenende.
LG