Es gibt keine ideologiefreie Gesellschaft. Ideologien sind nicht Erfindungen Einzelner Personen. Wer eine solche Frage stellt, hat davon mit Sicherheit überhaupt keine Ahnung. Die NS-Ideologie hatte allerdings die bisher grausamsten Auswirkungen.
Wer sich für eine solche Tätigkeit nur unter dem Gesichtspunkt des Einkommens entscheidet, ist da am völlig falschen Platz. Natürlich soll gute Arbeit gut bezahlt werden. In der Krankenpflege geht es in erster Linie um Menschen, die eine gute Betreuung erwarten. Und diese Erwartung zu erfüllen sollte Hauptanliegen sein.
Mit Schimmel befallene Lebensmittel, speziell Gemüse, gehört entsorgt.Bei Deinem Schnittlauch wäre die Frage, wo sich der Schimmel befindet. Wenn es Schnittlauch im Topf ist, kann ja nur die Erde im Topf befallen sein, was auf zuviel Wasser zurückzuführen ist. Dann kann man ihn trotzdem essen. Man muss ihn nur gründlich abwaschen
Es gibt keinen Schimmel, den man mitessen kann, außer Edelschimmel,der bei der Herstellung von Käse verwendet.
Ansonsten verbreiten sich Schimmelpilze in der Nahrung, ohne dass man sie dort unbedingt sieht.
Ob er sich damit strafbar macht, vermag ich nicht einzuschätzen. Wenn er dabei eine Unterschrift fälscht oder einen Stempel verwendet, ist es wohl eine Urkundenfälschung. Mit Sicherheit riskiert er aber seinen Job, wenn er auffliegt.
Ein erfülltes Leben sieht doch für jeden Menschen anders aus. Und natürlich betrachtet man im Alter manche frühere Entscheidung mit anderen Augen. Ich meine aber, das betrifft nicht unbedingt immer den Weg, den man beruflich eingeschlagen hat. Denn wenn man das tut, wo man mit dem Herzen dabei ist, man Spaß daran hat, wird man es doch später nicht bereuen. Es ist doch für einen selbst das Beste.
Ich bereue nicht, dass ich in meinem Beruf gewählt und was ich da getan habe. Es war genau das, was ich wollte.
Und genau das ist im Sinne der Gesellschaft.
Du wirst schon noch ein wenig warten müssen. Offensichtlich laufen noch Ermittlungen. Über das Ergebnis wirst Du dann schon noch informiert. Natürlich wäre im Ergebnis auch eine Bestrafung möglich, wenn eine Beleidigung bewiesen werden kann.
Sieh bitte einmal hier nach: www.leckerschmecker,me/zerplatzen-verboten/ nach. Wenn Du wirklich gerne bäckst, wirst Du Dich dieser Herausforderung stellen. Ich habe es getan, und muss sagen, es lohnt sich.
Im Gegensatz zu allen, die bisher geantwortet haben, meine ich, dass es gar keinen Grund gibt, so etwas nicht ernst zu nehmen. Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Liebe und verliebt sein, die Übergänge sind da aber fließend. Aus dem verliebt sein entwickelt sich nicht immer eine Liebe, wenn sie aber entsteht, kann man das nicht zeitlich einordnen, sondern muss es am Verhalten bewerten.
Eine Liebeserklärung hat auch nichts mit einer Verwechslung mit Sex zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wenn es nur um Sex geht, braucht es keine solche Erklärung.
Es heißt nicht mehr Beitrag sondern Gebühr. In einem Bundesland ist wegen der Weigerung, die Gebühr zu bezahlen, von einem Gericht sogar schon eine Ersatzhaft angeordnet worden. Grundsätzlich besteht eine Zahlungspflicht.
Eine Gratisprobe kostet grundsätzlich nichts. Deswegen heißt sie eben Gratisprobe.Wenn es etwas kosten würde, muß darauf hingewiesen werden. Dann ist es eben keine Gratisprobe mehr.
Abgesehen von Geschmacksstoffen enthält Kaugummi m.E. dieselben Grundstoffe, so dass sich eine Allergie durchaus daraus ergeben kann.
Das könnte aber nur ein Facharzt eindeutig feststellen.
Den Bundeskanzler stellt die Partei, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhält. Und das waren bisher immer CDU/CSU oder SPD.
Penicillin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und daher nicht frei verkäuflich. Es ist m.E. auch nicht sicher, dass es wirklich alles, wofür Antibiotika nötig sind, entsprechend abdeckt. Zum anderen ist bekannt, dass es nicht jeder verträgt.
Du solltest das vielleicht eher Deine Kollegen fragen. Normal ist doch, dass man am Anfang einer Ausbildung jede Menge Fragen hat. Deswegen heiß es eben Ausbildung. Ansonsten hätte man Dich als Mitarbeiter gar nicht genommen.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum findet doch schon unter den verschiedensten Umständen statt. Bahnhöfe, Nahverkehr und andere öffentlich zugängliche Einrichtungen werden doch schon überwacht. Diskutiert wird doch inzwischen nur um eine Ausweitung. Und da kann man schon unterschiedlicher Meinung sein.
Der Literpreis wird festgelegt, nicht errechnet. Errechnet wird daraus der Verkaufspreis für die Einzelverpackung, wenn sie weniger oder mehr als eben diesen einen Liter enthält.
Die Schufaauskunft bekommt man nur von der Schufa selbst, auch im Internet.
Wegen des Führungszeugnisses muss man schon das Bürgeramt aufsuchen und es beantragen. Dabei unterscheidet man zwischen einem normalen, das Dir per Post zugestellt wird und einem behördlichen, das direkt an deinen Arbeitgeber übersandt wird.
Ruhestörung ist eben nicht an eine bestimmte Zeit gebunden. Sie kann eben auch in der von Dir genannten Zeit unter bestimmten Umständen eine Ordnungswidrigkeit sein. Dass den Nachbar Zwillinge in Deinem Alter hat ist da überhaupt kein Argument zu Deiner Entschuldigung.
Alkohol, genauer gesagt, Schnaps, Liköre und Weine, hat grundsätzlich kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Das bedeutet aber bei Wein nicht, dass er unbegrenzt haltbar ist. Bei Whisky spielt es z.B. keine Rolle, wie lange er offen ist. Es lässt ihn doch aber eher selten jemand wochenlang so stehen. Wein sollte man aber schon innerhalb weniger Tage getrunken werden.
Drogen sind grundsätzlich nicht harmlos. Gerade die in Laboratorien hergestellten sind gefährlicher als natürliche.