Du darfst, denn nur deinen Arbeitgeber könntest es etwas angehen.

...zur Antwort
WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.

Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.

Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat. 

Kann ich dies für mich nutzen?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.

Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.

Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag. 

Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt. 

Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin. 

Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3  des alten wertes. 

Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen. 

Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr. 

Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer ,  30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung. 

Vielen lieben Dank :)

...zum Beitrag

Letztendlich werden solche Streitigkeiten nie vor Gericht landen und es sollte versucht werden sich vorher zu einigen.

Tatsache ist, dass du einen Schaden erlitten hast durch sie. Du hättest also einen Schadensersatzanspruch (gehabt). Es kommt nun darauf an, wie ihr euch damals genau geeinigt habt und wie das beweisbar ist. War dein Schadensersatz mit ihrer Beteiligung abgegolten? Wenn ja, dann kann sie das Geld nicht zurück verlangen. Hast du gemeint du verzichtest auf Ersatz des Schadens, und ihr habt zusammen eine neue Maschine gekauft, dann kann sie anteilig etwas zurück verlangen.

...zur Antwort

Tatsächlich ist es für dich egal. In deiner Buchhaltung muss nur eine Rechnung zu dem erhaltenen Betrag vorliegen. Von wem das Geld kommt ist egal. Wenn vielleicht illegale Machenschaften dahinter stecken, wird sich das Finanzamt am die Firma aus der Rechnung wenden.

...zur Antwort

Das bist du sicher nicht. Es ist ein sehr interessantes Thema und die Antworten zeigen schon, dass es viele unterschiedliche Meinungen gibt. Bin dennoch positiv überrascht, dass immer mehr "denken" statt nur "zu glauben".

Komisch das jede Religion für sich denkt die einzig wahre zu sein. Auch verblüffend, dass die Menschen die wirklich glücklich sind, sowohl bei den Religionen als auch bei dem Atheisten zu finden sind. Es gibt aber auch einige Errungenschaften der Religionen, die ich nicht missen möchte. Wir haben tolle Bauwerke und die Geschichte wäre ohne Religion kaum bekannt.

...zur Antwort

Mach eine Fanpage auf Facebook und poste ständige neue Infos, Videos, etc. Fang an deine Freunde zur Fanpage einzuladen und mach coole Aktionen, um die Band vorzustellen.

Wenn du das richtig machst, dann eröffne noch weitere Kanäle wie YouTube, instagram, Twitter, etc. Unter Umständen noch einen Fan Blog zur Band und optimiere die Seite für Suchmaschinen.

Baue mit den ganzen Besuchern Newsletter Listen auf und beflag die. Es gibt viele Möglichkeiten.

...zur Antwort

Ich hatte da noch nie Probleme mit Retouren. Ganz im Gegenteil sie waren bisher immer sehr kulant und zugänglich. Sofern du die richtigen Retourenscheine genutzt hast würde ich beim Amazon Support anfragen. Die helfen da eigentlich schnell weiter und können die Retour nachverfolgen.

...zur Antwort

Richtig, lass deine Rechnung von einem Anwalt prüfen.

Den Beratungsschein bekommst du wie du schon sagst beim Amtsgericht. Einfach Lohnsteuerbescheinigung + Hartz IV Bescheid mitnehmen und Antrag ausfüllen. In solchen Verfahren hoffen die Unternehmen+Anwälte darauf, dass du dich sowieso nicht richtig wehrst. ... und das kannst du ohne Rechtsanwalt meist auch nicht. Insbesondere wenn es dann darum geht sich rechtlich gegen Mahnbescheid etc. zu wehren.

...zur Antwort

Mehrere Tests machen, dem Anbieter vorlegen, Frist (rund 2 Wochen)  zur Behebung geben, mit der Ankündigung, dass wenn die Frist erfolglos verstreicht fristlos gekündigt wird um Ersatz durch einen anderen Anbieter zu erhalten.

...zur Antwort

Die Frage ist, mit wem du den Vertrag geschlossen hast. Wenn du mit Firmierungsänderung sowieso nur "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller Kunstmalerei" meinst, dann ist das letztendlich völlig egal was du raufschreibst, weil es ein und die selbe Person (nämlich Hans Müller) ist, die du notfalls verklagen kannst. Anders, wenn es von "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller GmbH" geändert wurde. Dann war dein Auftrag nur von Hans Müller und du kannst nur ihm die Rechnung stellen und ihn notfalls verklagen.

Wenn sich tatsächlich "nur" die Firmierung geändert hat, dann ist es für dich egal, wem du die Rechnung ausstellst. Nur der Auftraggeber wird gerne die neue Firmierung drauf haben wollen, weil das Finanzamt u.U. Probleme machen könnte. Wird es aber in so einer Übergangsfrist nicht.

...zur Antwort
Kann ich als Kellner selbstständig sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,

ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^

So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.

Liebe Grüße,

Sebastian

...zum Beitrag

Also zu deiner Frage: Es ist gar nicht so unnormal, dass Kneipen & Co gerne auch Kellner als Gewerbetreibene beauftragen. Aus meiner Sicht kann man in deinem Fall auch eine Scheinselbständigkeit ausschliessen, da du eben selbst bestimmst, ob du einen Auftrag ausführst oder nicht.

Allerdings wird das ganze Arbeitgeberrisiko auf dich abgewälzt. Wie andere hier auch schon schrieben kommst du definitiv schlechter weg als ein Angestellter. Du müsstest deinen Stundenlohn neu kalkulieren. Immerhin gehen davon noch Betriebsausgaben und später noch Einkommensteuer ab. Ich hoffe dein Trinkgeld, was immerhin steuerfre ist, stimmt bei dir.

...zur Antwort

Ich finde schon, dass die Frage auch von Atheisten beantwortet werden kann. Du unterstellst das deine Frage Realität darstellt, ohne dafür jeglichen Beweis zu haben. Genauso gibt es keinen Beweis, dass irgendein Buch das Wort Gottes enthält. Mithin behauptet also "irgendjemand" dass Gott tötet. Als Atheist muss man einfach sagen, dass die Frage rein theoretisch / fiktiv ist, und daher jegliche Antwort denkbar ist. Meine Theorie deshalb: nicht Gott tötet, sondern generell Menschen, die das gerne über Glauben verkaufen.

...zur Antwort

Ein Blick auf den Lohnzettel reicht. Hat sie überhaupt Lohnsteuer abführen müssen? Wer Aufstockung vom Amt braucht, hat quasi keine Steuern zu zahlen, da man dann nicht mehr als den Freibetrag verdient.

Ist also die Frage, ob der angegebene Lohnsteuerbetrag auf der Jahresbescheinigung für dich lohnend ist oder nicht. Sonstige Ausgaben hat sie ja auch nicht um sie gegenzurechnen, also wäre die Erklärung relativ schnell zu machen.

...zur Antwort

Wenn du keine Urheberrechte an dem Bild hast und es auch nicht gemeinfrei ist, darfst du so etwas nur mit Erlaubnis des Urhebers posten.

...zur Antwort