Du darfst, denn nur deinen Arbeitgeber könntest es etwas angehen.
Letztendlich werden solche Streitigkeiten nie vor Gericht landen und es sollte versucht werden sich vorher zu einigen.
Tatsache ist, dass du einen Schaden erlitten hast durch sie. Du hättest also einen Schadensersatzanspruch (gehabt). Es kommt nun darauf an, wie ihr euch damals genau geeinigt habt und wie das beweisbar ist. War dein Schadensersatz mit ihrer Beteiligung abgegolten? Wenn ja, dann kann sie das Geld nicht zurück verlangen. Hast du gemeint du verzichtest auf Ersatz des Schadens, und ihr habt zusammen eine neue Maschine gekauft, dann kann sie anteilig etwas zurück verlangen.
Ein echter Beweis wäre das vor Gericht nicht. Versuch es doch lieber mit einer Videoüberwachung.
Tatsächlich ist es für dich egal. In deiner Buchhaltung muss nur eine Rechnung zu dem erhaltenen Betrag vorliegen. Von wem das Geld kommt ist egal. Wenn vielleicht illegale Machenschaften dahinter stecken, wird sich das Finanzamt am die Firma aus der Rechnung wenden.
Kannst du, benutze aber besser einen Waschbeutel, um Fussel zu vermeiden.
Klingt nicht gut. Nach dem Trocknen versuchen mit einer weichen Bürste "glatt" zu kämmen. Ich fürchte allerdings, dass das immer wieder auffällt.
Das bist du sicher nicht. Es ist ein sehr interessantes Thema und die Antworten zeigen schon, dass es viele unterschiedliche Meinungen gibt. Bin dennoch positiv überrascht, dass immer mehr "denken" statt nur "zu glauben".
Komisch das jede Religion für sich denkt die einzig wahre zu sein. Auch verblüffend, dass die Menschen die wirklich glücklich sind, sowohl bei den Religionen als auch bei dem Atheisten zu finden sind. Es gibt aber auch einige Errungenschaften der Religionen, die ich nicht missen möchte. Wir haben tolle Bauwerke und die Geschichte wäre ohne Religion kaum bekannt.
Ich bin absoluter Realist und glaube nur das, was man wissenschaftlich erklären / beweisen kann.
Mach eine Fanpage auf Facebook und poste ständige neue Infos, Videos, etc. Fang an deine Freunde zur Fanpage einzuladen und mach coole Aktionen, um die Band vorzustellen.
Wenn du das richtig machst, dann eröffne noch weitere Kanäle wie YouTube, instagram, Twitter, etc. Unter Umständen noch einen Fan Blog zur Band und optimiere die Seite für Suchmaschinen.
Baue mit den ganzen Besuchern Newsletter Listen auf und beflag die. Es gibt viele Möglichkeiten.
Bei Banken gibt es soweit ich weiß Ausnahmen von der Rechnungspflicht, weil sie die Kosten auf dem eigenen Kontoauszug ausweisen.
Ich hatte da noch nie Probleme mit Retouren. Ganz im Gegenteil sie waren bisher immer sehr kulant und zugänglich. Sofern du die richtigen Retourenscheine genutzt hast würde ich beim Amazon Support anfragen. Die helfen da eigentlich schnell weiter und können die Retour nachverfolgen.
Richtig, lass deine Rechnung von einem Anwalt prüfen.
Den Beratungsschein bekommst du wie du schon sagst beim Amtsgericht. Einfach Lohnsteuerbescheinigung + Hartz IV Bescheid mitnehmen und Antrag ausfüllen. In solchen Verfahren hoffen die Unternehmen+Anwälte darauf, dass du dich sowieso nicht richtig wehrst. ... und das kannst du ohne Rechtsanwalt meist auch nicht. Insbesondere wenn es dann darum geht sich rechtlich gegen Mahnbescheid etc. zu wehren.
Essig oder Zitrone.
Wichtig: einwirken lassen und dann mit klarem Wasser auswaschen.
Mehrere Tests machen, dem Anbieter vorlegen, Frist (rund 2 Wochen) zur Behebung geben, mit der Ankündigung, dass wenn die Frist erfolglos verstreicht fristlos gekündigt wird um Ersatz durch einen anderen Anbieter zu erhalten.
Die Frage ist, mit wem du den Vertrag geschlossen hast. Wenn du mit Firmierungsänderung sowieso nur "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller Kunstmalerei" meinst, dann ist das letztendlich völlig egal was du raufschreibst, weil es ein und die selbe Person (nämlich Hans Müller) ist, die du notfalls verklagen kannst. Anders, wenn es von "Hans Müller Malerei" in "Hans Müller GmbH" geändert wurde. Dann war dein Auftrag nur von Hans Müller und du kannst nur ihm die Rechnung stellen und ihn notfalls verklagen.
Wenn sich tatsächlich "nur" die Firmierung geändert hat, dann ist es für dich egal, wem du die Rechnung ausstellst. Nur der Auftraggeber wird gerne die neue Firmierung drauf haben wollen, weil das Finanzamt u.U. Probleme machen könnte. Wird es aber in so einer Übergangsfrist nicht.
Also zu deiner Frage: Es ist gar nicht so unnormal, dass Kneipen & Co gerne auch Kellner als Gewerbetreibene beauftragen. Aus meiner Sicht kann man in deinem Fall auch eine Scheinselbständigkeit ausschliessen, da du eben selbst bestimmst, ob du einen Auftrag ausführst oder nicht.
Allerdings wird das ganze Arbeitgeberrisiko auf dich abgewälzt. Wie andere hier auch schon schrieben kommst du definitiv schlechter weg als ein Angestellter. Du müsstest deinen Stundenlohn neu kalkulieren. Immerhin gehen davon noch Betriebsausgaben und später noch Einkommensteuer ab. Ich hoffe dein Trinkgeld, was immerhin steuerfre ist, stimmt bei dir.
Ich finde schon, dass die Frage auch von Atheisten beantwortet werden kann. Du unterstellst das deine Frage Realität darstellt, ohne dafür jeglichen Beweis zu haben. Genauso gibt es keinen Beweis, dass irgendein Buch das Wort Gottes enthält. Mithin behauptet also "irgendjemand" dass Gott tötet. Als Atheist muss man einfach sagen, dass die Frage rein theoretisch / fiktiv ist, und daher jegliche Antwort denkbar ist. Meine Theorie deshalb: nicht Gott tötet, sondern generell Menschen, die das gerne über Glauben verkaufen.
Ein Blick auf den Lohnzettel reicht. Hat sie überhaupt Lohnsteuer abführen müssen? Wer Aufstockung vom Amt braucht, hat quasi keine Steuern zu zahlen, da man dann nicht mehr als den Freibetrag verdient.
Ist also die Frage, ob der angegebene Lohnsteuerbetrag auf der Jahresbescheinigung für dich lohnend ist oder nicht. Sonstige Ausgaben hat sie ja auch nicht um sie gegenzurechnen, also wäre die Erklärung relativ schnell zu machen.
- Zeitungen austragen
- Kellnern
- Inventurhilfe
- Putzen gehen ...
Wenn du keine Urheberrechte an dem Bild hast und es auch nicht gemeinfrei ist, darfst du so etwas nur mit Erlaubnis des Urhebers posten.