Du musst kein Gewerbe anmelden, denn in Deinem Fall fehlt es am “Zeitmoment”.
Ein Gewerbe setzt u. a. eine Tätigkeit Voraus, die durch eine Planmäßigkeit und gewissen Dauerhaftigkeit gekennzeichnet ist. Dies bedeutet, dass bloß gelegentliche oder gar einmalige Tätigkeiten nicht vom Gewerbebegriff erfasst werden. Die zeitliche Komponente der Dauerhaftigkeit meint, dass der Gewerbetreibende mit einer entsprechenden Absicht wiederholt und mit Regelmäßigkeit Geschäfte tätigt.
Also, wenn nach dem Dachboden nicht noch die Sachen in der Scheune, dann in den zehn Garagen, in den fünf Kellern verkauft werden, brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Wenn Du ganz sicher gehen willst, geh zu Deiner Gemeinde, zur Stelle wo man Gewerbe anmeldet, die werden Dir das bestimmt auch erläutern.
Viel Erfolg beim Verkauf....😊
HB