Wenn ihr bisher nicht zudammengewohnt habt, füll die Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) aus und das Geld vom Partner darf für 1 Jahr nicht angerechnet werden.
:)

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Zum JC gehen und den Freibetrag einmalig höher setzen lassen. Sollte eigentlich kein Problem darstellen.

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Ja das würde doch super passen. Ihr könnt niemals eine BG darstellen, grob gesagt, weil ihr nicht in gerader Linie Verwandt seid (Mutter/Tochter), du bereits mit deinem Kind eine BG bildest und ihr kein Paar seid. ;) du würdest deine normalen angemessenen Sätze bekommen und sie für ihre Hälfte sorgen.
:)

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Wenn du nachweislich weniger als drei Std täglich arbeiten kannst, kannst du Grundsicherung für dauerhaft erwerbsgeminderte beim Sozialamt beantragen. Die Höhe der Leistungen ist fast genauso, wie beim JC.

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Solange du unter 25 bist und ihr in derselben Wohnung lebt, bist du in der BG deines Vaters. Alles läuft nur über deinen Vater und er muss die Unterschriften tätigen. Du selbst hast keine Handlungsvollmacht.

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Ist eine 1-jährige Aktivierungsmaßnahme rechtens?

Hallo,

das Jobcenter hat mich nach meiner 2-jährigen Krankheitsphase und anschließender 3-jährigen Elternzeit zu einer Aktivierungsmaßnahme für (Allein-) Erziehende in Teilzeit (mindestens 3 Tage die Woche) verpflichtet. Diese soll eine Dauer von 51 Wochen haben, außer ich finde vorher einen Arbeitsplatz. Das Ziel ist, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und der Inhalt wird mit Kinderbetreuung organisieren, Wohnsituation, Finanzen und Partnerschaft beschrieben.

Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe keinerlei Probleme, eine ordentliche Bewerbung zu verfassen. Des Weiteren wurde von meiner Arbeitsvermittlerin nicht einmal eine Bewerbungsmappe zur Einsichtnahme verlangt. Außerdem bewerbe ich mich nachweislich öfter, als wie von mir verlangt wird, da ich selbst sehr gern wieder arbeiten gehen würde, auch wenn die Aussichten schlecht sind.

Mein einziges Problem ist meine Gesundheit. Ich habe einen Behinderungsgrad von 30%, den ich jetzt aufgrund Folgeerkrankungen noch nachbessern lassen möchte. Vor meiner 2-jährigen Krankheitsphase habe ich bereits 2 Jobs aufgrund vermehrter Krankheit verloren. Ich leide an Morbus Crohn und einigen Folgeerkrankungen, wegen den ich täglich Morphium nehmen muss. Leider ist der Crohn bisher nicht heilbar. Außerdem bin ich alleinerziehend mit einer 3-jährigen Tochter und habe kaum Unterstützung.

Die letzten Worte meiner Arbeitsvermittlerin, bevor sie mir diese Maßnahme "verordnete", waren, dass ich in meiner Situation, als kranke Alleinerziehende, mit der vorhandenen langen Krankheitsphase, wohl kaum etwas finden werde.

Nun meine Frage: Ist eine Maßnahme von dieser Dauer rechtens, zumal es keinen Hintergrund für den Inhalt gibt? Was bringt mir das?

Mein Kind hat einen Kita-Platz, ich habe keine finanziellen oder existenziellen Probleme und über Partnerschaften werde ich mit, für mich, fremden Menschen mit Sicherheit nicht sprechen. Ich habe kein Problem damit, mich bei der Wiedereingliederung unterstützen zu lassen, nur finde ich, dass mir die Themen in dieser Maßnahme nicht wirklich bei der Jobsuche helfen. Außerdem wurde bei einem Vorgespräch schon erwähnt, dass die Maßnahme aus 3 Workshop-Tagen sowie Einzelgesprächen besteht. An den Workshoptagen verbringen alle gemeinsam Zeit am PC. Neben der Stellensuche und dem Bewerbungen schreiben gibt es dann u.a. Officelehrgänge, bei denen Menschen, die täglich mit Computern umgehen bzw. sich auch mit Office auskennen und Menschen, die an einer Hand abzählen können, wann sie in ihrem Leben an einem PC saßen, aufeinander treffen. Mir wurde schon im Vorfeld gesagt, dass ich mich dann eher langweilen werde. Das soll dann 1 Jahr so gehen? Und ja, ich denke selbst, dass mich niemand aufgrund meiner Vorgeschichte einstellen wird. Ich weiß auch, dass die Behinderung nicht angeben muss aber ich möchte aufgrund der Vergangenheit ehrlich sein, da es jederzeit zu einem neuen Schub kommen kann.

Kann wer helfen? Danke

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Wenn du selbst sagst, dass du so schnell nicht in Arbeit kommen wirst und du schon soo lange aus dem Beruf raus bist, finde ich diese Eingliederungsgeschichte total gut. Solange du noch in der Lage bist, mehr als drei Std täglich zu arbeiten, würde ich das als rechtens betiteln. Es ist ja schon nur in Teilzeit. Wenn du vorher Arbeit findest, wärs ja umso besser. Aber ne wirkliche Wahl hast du aktuell nicht.

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Wenn die Wohnung von den Kosten her als unangemessen gilt und du bereits eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen hast, wirds nicht bezahlt. Du solltest zunächst mit Vermieter sprechen bzgl Ratenzahlung. Wenn das nicht möglich ist, schriftlich von ihm bestätigen lassen. Dies mit der Abrechnung und einem formlosen Antrag zum JC. Es kann ein Darlehen genehmigt werden.

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Klingt echt etwas wenig. Ich würde dort nochmal nachfragen. Vielleicht wurde irgendwas bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Falls es dabei bleibt, könntest du Wihngeld beantragen.. wenn das nicht geht, kann msn noch beim JC aufstocken lassen.

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Wenn du wichtige Gründe nachweisen kannst, solltest du die dem JC persönlich vortragen. Einfach immer direkt melden im JC. Da kann so eine Situation verhindert werden..

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Ja, dein Kind zählt bereits als 2. Person in deiner BG. Also kannst du nach einer Wohnung bis 60qm suchen. Die qm sind aber eher sekundär zu betrachten. Wichtig sind die Kosten. Also nehmen wir an, die Mietobergrenze liegt in deinem Ort bei 420€. Das ist der Betrag für die Kaltmiete und die Nebenkosten ohne Heizung. Heizkosten werden immer seperat berechnet und kommen noch oben drauf. Die Zustimmung zum Umzug bekommst du locker vom pAp. Du musst dann, wenn du ne passende Wohnung gefunden hast, mit dem Mietangebot (Auflistung der Kosten der Wohnung vom Vermieter erstellt) im zuständigen JC vorsprechen. Selbst wenn die Wohnung nur einen Cent drüber ist, darf das Mietangebot nicht genehmigt werden. Du könntest dann nur mit dem Vermieter sprechen, ob er die Grundmiete anpassen kann oder einen Energieausweis vom Haus vorlegen. Dadurch kann etwas mehr Geld genehmigt werden.
Wenn du ohne Genehmigung umziehen würdest, würde(n) die Kaution der neuen Wohnung und die Umzugskosten nicht vom JC übernommen werden. Weiterhin würden auch keine Nachzahlungen zbsp bei Nebenkostenabrechnungen gezahlt werden. :)

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Es gibt eine Anlage VE, Verantwortungs- Einstandsgemeinschaft. Das heisst, wie hier schon richtig geschrieben wurde, ihr sozusagen ein Probejahr habt, also jetzt noch 6 Monate, in denen das Gehalt vom Partner nicht angerechnet werden darf. Ausdrucken, ausfüllen und alles ist gut. :)

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In erster Linie ist ja vieles eine Sache des Ermessens. Scheinbar waren deine Gründe so plausibel, dass man auf eine Sanktion verzichtet hat. Gründe wären zbsp auch, wenn die Tätigkeit eh in nächster Zeit von selbst ausgelaufen wäre.

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Arbeitslosengeld gibt es dann, wenn man in den vergangenen 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder Rauswurf wegen Eigenverschulden, gibts meistens eine Sperre von 12 Wochen. Während dieser Zeit könntest du ALG II beantragen. Oftmals gibt es bei den genannten Kündigungen ebenfalls eine Sanktion für bis zu 12 Wochen um 30% der Regelleistung.
Ich rate dir, mit der Agentur für Arbeit zu sprechen, vielleicht haben die ein charmante Lösung :)

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Ein kleiner Geheimtipp ist die Brustwarzensalbe zbsp von DM. Hilft bei trockener Nagelhaut und auch bei trockenen Lippen. :)
Wenn die nicht hilft, lieber eine Feuchtigkeitsmilch wählen. Ich benutze zbsp eine von Hipp.

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Mein Favorit in der Hinsicht.. 'Ghost World'
Mit Scarlett Johansson, Thora Birtch und Steve Buscemi. Ich liebe den Film sehr :)

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Es kann tatsächlich sein, dass sie dadurch zu trocken werden, sich schälen oder der Nagel beim kleinsten 'Aufprall' abbrechen..
Sei froh, dass sie von Natur aus kräftig sind :D

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Bitte keinen NLE reinschütten! Das zerstört die Struktur des Lacks. Es gibt spezielle Nagellackverdünner, zbsp von P2.

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