Wenn ihr bisher nicht zudammengewohnt habt, füll die Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) aus und das Geld vom Partner darf für 1 Jahr nicht angerechnet werden.
:)
Zum JC gehen und den Freibetrag einmalig höher setzen lassen. Sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Ja das würde doch super passen. Ihr könnt niemals eine BG darstellen, grob gesagt, weil ihr nicht in gerader Linie Verwandt seid (Mutter/Tochter), du bereits mit deinem Kind eine BG bildest und ihr kein Paar seid. ;) du würdest deine normalen angemessenen Sätze bekommen und sie für ihre Hälfte sorgen.
:)
Wenn du nachweislich weniger als drei Std täglich arbeiten kannst, kannst du Grundsicherung für dauerhaft erwerbsgeminderte beim Sozialamt beantragen. Die Höhe der Leistungen ist fast genauso, wie beim JC.
Solange du unter 25 bist und ihr in derselben Wohnung lebt, bist du in der BG deines Vaters. Alles läuft nur über deinen Vater und er muss die Unterschriften tätigen. Du selbst hast keine Handlungsvollmacht.
Wenn du selbst sagst, dass du so schnell nicht in Arbeit kommen wirst und du schon soo lange aus dem Beruf raus bist, finde ich diese Eingliederungsgeschichte total gut. Solange du noch in der Lage bist, mehr als drei Std täglich zu arbeiten, würde ich das als rechtens betiteln. Es ist ja schon nur in Teilzeit. Wenn du vorher Arbeit findest, wärs ja umso besser. Aber ne wirkliche Wahl hast du aktuell nicht.
Wenn die Wohnung von den Kosten her als unangemessen gilt und du bereits eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen hast, wirds nicht bezahlt. Du solltest zunächst mit Vermieter sprechen bzgl Ratenzahlung. Wenn das nicht möglich ist, schriftlich von ihm bestätigen lassen. Dies mit der Abrechnung und einem formlosen Antrag zum JC. Es kann ein Darlehen genehmigt werden.
Klingt echt etwas wenig. Ich würde dort nochmal nachfragen. Vielleicht wurde irgendwas bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Falls es dabei bleibt, könntest du Wihngeld beantragen.. wenn das nicht geht, kann msn noch beim JC aufstocken lassen.
Wenn du wichtige Gründe nachweisen kannst, solltest du die dem JC persönlich vortragen. Einfach immer direkt melden im JC. Da kann so eine Situation verhindert werden..
Ja, dein Kind zählt bereits als 2. Person in deiner BG. Also kannst du nach einer Wohnung bis 60qm suchen. Die qm sind aber eher sekundär zu betrachten. Wichtig sind die Kosten. Also nehmen wir an, die Mietobergrenze liegt in deinem Ort bei 420€. Das ist der Betrag für die Kaltmiete und die Nebenkosten ohne Heizung. Heizkosten werden immer seperat berechnet und kommen noch oben drauf. Die Zustimmung zum Umzug bekommst du locker vom pAp. Du musst dann, wenn du ne passende Wohnung gefunden hast, mit dem Mietangebot (Auflistung der Kosten der Wohnung vom Vermieter erstellt) im zuständigen JC vorsprechen. Selbst wenn die Wohnung nur einen Cent drüber ist, darf das Mietangebot nicht genehmigt werden. Du könntest dann nur mit dem Vermieter sprechen, ob er die Grundmiete anpassen kann oder einen Energieausweis vom Haus vorlegen. Dadurch kann etwas mehr Geld genehmigt werden.
Wenn du ohne Genehmigung umziehen würdest, würde(n) die Kaution der neuen Wohnung und die Umzugskosten nicht vom JC übernommen werden. Weiterhin würden auch keine Nachzahlungen zbsp bei Nebenkostenabrechnungen gezahlt werden. :)
Es gibt eine Anlage VE, Verantwortungs- Einstandsgemeinschaft. Das heisst, wie hier schon richtig geschrieben wurde, ihr sozusagen ein Probejahr habt, also jetzt noch 6 Monate, in denen das Gehalt vom Partner nicht angerechnet werden darf. Ausdrucken, ausfüllen und alles ist gut. :)
In erster Linie ist ja vieles eine Sache des Ermessens. Scheinbar waren deine Gründe so plausibel, dass man auf eine Sanktion verzichtet hat. Gründe wären zbsp auch, wenn die Tätigkeit eh in nächster Zeit von selbst ausgelaufen wäre.
Arbeitslosengeld gibt es dann, wenn man in den vergangenen 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder Rauswurf wegen Eigenverschulden, gibts meistens eine Sperre von 12 Wochen. Während dieser Zeit könntest du ALG II beantragen. Oftmals gibt es bei den genannten Kündigungen ebenfalls eine Sanktion für bis zu 12 Wochen um 30% der Regelleistung.
Ich rate dir, mit der Agentur für Arbeit zu sprechen, vielleicht haben die ein charmante Lösung :)
Ein kleiner Geheimtipp ist die Brustwarzensalbe zbsp von DM. Hilft bei trockener Nagelhaut und auch bei trockenen Lippen. :)
Wenn die nicht hilft, lieber eine Feuchtigkeitsmilch wählen. Ich benutze zbsp eine von Hipp.
Mein Favorit in der Hinsicht.. 'Ghost World'
Mit Scarlett Johansson, Thora Birtch und Steve Buscemi. Ich liebe den Film sehr :)
Kein Film, aber eine Serie.. Gilmore Girls :)
Es kann tatsächlich sein, dass sie dadurch zu trocken werden, sich schälen oder der Nagel beim kleinsten 'Aufprall' abbrechen..
Sei froh, dass sie von Natur aus kräftig sind :D
Es gibt von Essie 'Demure Vix', vielleicht wäre der passend!? :)
Bitte keinen NLE reinschütten! Das zerstört die Struktur des Lacks. Es gibt spezielle Nagellackverdünner, zbsp von P2.
Ja, es ist schlimm, da sich zum einen Feuchtigkeit in den Bläschen sammeln kann, wodurch Nagelpilz/ Schimmel entstehen kann. Und zum Anderen wird es zu Liftigs führen, also dass sich der Kunstnagel schneller löst.