Alle antworten hier sind zu nicht wirklich gut...
Schaut euch Waldis Pizza Kanal auf YouTube an, danach macht ihr Pizza wie beim Italiener!
In der Regel hast du einen "Freibetrag", der wohl bei etwa 200€ liegen wird. Danach wird prozentual sukzessive abgezogen.
Grob über den Daumen gepeilt, hast du das recht auf knapp 850€ Grundversorgung (Wenn du selber Miete zahlst) + 200€ die du dazu verdienen kannst.
Verdienst du 300€ dazu, so werden dir im dem Falle 100€ "abgezogen, sprich du würdest nicht mehr 850€, sondern 750€ grundversorgung bekommen.
Salopp gesagt, bis du nicht knapp 1050€ verdienst, hast du das Recht, Leistungen nach SGB II zu beziehen.
Man könnte jetzt sagen, der Schuster trägt immer die schlechtesten Schuhe.
Ich denke bei Therapeuten könnte es so ähnlich sein.
Jedoch ist der Beruf des Therapeuten nicht zu unterschätzen. Es bedarf schon einer starken Psyhe um Menschen mit schweren Schicksalsschlägen helfen zu können.
Wiederrum kenne ich selbst Therapeuten, die ein schweres leben haben, meiner Meinung nach deswegen auch nicht 100% in ihrem Job geben können, womit sogesehen keinem geholfen ist...
Ja, Cannabis ist und bleibt ein Betubungsmittel, welches dem BtmG unterliegt.
Das Gesätz ändert sich dahin, dass Canabis in Deutschland künftig unter strengen Auflagen Medizinisch genutzt und verabreicht werden darf.
Gesätze ähnlich wie in Holland lassen sich dadurch erstmal nicht ableiten, jedoch können wir da gespannt auf die Zukunft blicken, da sich langsam die Sichtweise auf Canabis, auch auf politischer ebene ändert.
Dafür wanderst du für mehrere Jahre hinter schwedische Gardienen!
Spaß am Rande..
Ob du es kannst, bleibst dir überlasen. Dürften tust du das natürlich nicht.
In der Regel dürfstest du aber nur aus dem Kino rausgeworfen werden, auch ohne anschließendes Hausverbot.
Was aber passieren könnte, wenn du dich in eine andere Vorstellung rein schleichst, für die du ja technisch gesehen nicht "bezahlt" hast und du wirklich von einem sehr sehr schlecht gelaunten Kino-Mitarbeiter erwischt wirst, so könnte man Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Ich kenne zwar nicht den korrekten Strafbestand bei sowas, könnte mir aber ähnliches wie dem erschleichen von Leistungen vorstellen.
Du meinst mit sicherheit Kalligraphie.
Das ist nämlich die Kunst der Handschrift.
Preissuchmaschienen bieten einem die tolle Möglichkeit, an die günstigsten Preise im Netz zu kommen.
Eine alternative zum Netz wären jedoch An- und Verkauf Geschäfte, oder Auktionen von Pfandhäusern, bei denen man solche Dinge gelegentlich zu einem super attkativen Kurs erwerben kann.
Natürlich bezieht sich "günstig" nicht immer gleich auf das "Erwerben" selbst.
In diesem Falle wäre es denke ich, weder moralisch, noch rechtlich vereinbar, Tipps zu diesem Anliegen zu vergeben.
Es gibt einige Möglichkeiten die dieses Problem hervorrufen könnten:
- Windows ist beschädigt: In dem Falle müsste man eine Neuinstallation vornehmen. Mit Hilfe von Google lässt sich dieses Problem auch mit geringerem technischen Hintergrundwissen lösen.
- Fehlerhafte BIOS Einstellungen: Ein BIOS-Reset, bzw das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen könnte dieses Problem beheben. Auch wenn es dazu im Netz dutzende Anleitungen gibt, würde ich dringlichst davon abraten, wenn man in diesem Bereich unsicher ist. Bei falscher Handhabe kann man im BIOS einiges an Schaden anrichten.
- Festplatte Defekt: Ist die Festplatte defekt, so findet der PC kein Medium, von dem er das Betriebssystem laden kann. Dies könnte ein Grund für die Fehlermeldung "No bootable device" sein, was übersetzt so viel heißt wie "kein ladefähiges Gerät". Das Problem ließe sich durch das Verbauen einer neuen Festplatte lösen, die man bspw. zum testen günstig gebraucht kaufen könnte. Da das Wechseln einer Festplatte bei Laptops eher eine kniffligere Angelegenheit ist, würde ich auch hier abraten, derartiges selbst vorzunehmen, wenn man sich nicht Sicher fühlt.
Ich würde es dahe erstmal mit Punkt 1 versuchen. Bitte bedenke dabei, dass alle Daten bei einer Neuinstallation von Windows gelöscht würden.
Bei Punkt 2 und 3 würde ich das Gerät lieber zum Fachmann bringen, sei es auch ein Bekannter, der sich damit gut auskennt.