Den Wunderbaren Rennsteig im thüringer Wald, von Hörschel nach Blankenstein mit einer Länge von ca 180km!!!!!!

Du brauchst nichtmal ein Zelt(obwohl es abseits der Wege wunderbare Lichtungen und versteckte Plätze gibt. Jedoch ist Zelten außerhalb von zeltplätzen dort nicht legal aber meisst geduldet), weil es am gesammten Rennsteig entlang(außer im kurzen Bayrichen Teil) sog. Wetterschutzhütten gibt, in denen man kostenlos übernachten kann.

Guter Schlafsack und Isomatte sind da aber ein Muß!

Der Rennsteig besticht mit wunderbaren Aussichten, grandiosen Landschaften und allerlei Sehenswürdigkeiten. Traditionell wird er in 6 Tagen gelaufen,was allerdings sehr hart ist, wenn man viel Gepäck mit sich rumträgt(weil man nicht ins Hotel will). Ich entfehle 2 wochen Zeit nehmen um jeden Ausblick gebührend genießen zu können. Mit der Bahn kann man ihn super anfahren und wenn man nur einen teil laufen will, finden sich fast an jedem punkt Bahnhöfe in der näheren Umgebung!

P.S.: Ich bin mir sicher,dass der Rennsteig genau dass ist nachdem du suchts!

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Ghetto Kids: spielt im Münchner Stadtteil Hasenbergl. recht unterhaltsam.

Oder: "Dei mutter sei gsicht" recht albern aber fetzt!!!!

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Das ist so, weil die sog. "BRD" kein souveräner Staat ist. Es fehlt der "BRD" u.A. an: --1.Einem Staatsgebiet:--

nach Art.133 des Grundgesetzes, tritt der Bund in die Rechte und Plichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

--2.Einem Staatsvolk:--

Es fehlt an einer Staatsangehörigkeit -Bundesrepublik Deutschland-

Nach Art.116 des Grundgesetzes gilt als "Deutscher"...wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Die Bezeichnung "deutsch" bei der Staatsangehörigkeit auf Personalausweisen ist völkerrechtlich unkorrekt, da es sich hierbei um die Bennenung der Nationalität handelt.

Das heißt, die "BRD" besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit(Nachweise kann ich auf Anfrage erbringen).

--3.Einer Verfassung:--

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern wie von Carlo Schmid treffend benannt die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“die ihr eigenes Ende in sich trägt: Art.146 GG

...Es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt....

-Abschließend kann man sagen, daß auf allen Reisedokumenten ein Staatssiegel angebracht sein muß, deshalb ist auf der Außenseite des Reisepasses auch der Reichsadler zu sehen, innen aber der "Bundesadler"(andere Anzahl der Schwingen).

--Die "BRD" ist also kein souveräner Staat sondern ein alliiertes Besatzungskonstrukt mit eingesetzter Staatssimulation.

Deutschland jedoch ist ein souveräner Staat mit der völkerrechtlich korrekten Bezeichnung Deutsches Reich!

Das hat u.A. auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt(u. a. 2 BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2 BvR373/83).

--Auszüge aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973:

Die für diese Diskussion wichtigste Passage des Urteils lautet:

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", -

in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266])."

Amerkung Art.23 GG a.F.:

Art.23GG (alte Fassung) wurde am 23.9.1990 ersatzlos aufgehoben, was zur Folge hat, daß das GG keinen Geltungsbereich besitzt, was gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstößt und somit dieses Gesetz ungültig macht!

---Der im Präambel genannte Geltungsbereich besitzt, genau wie der Präambel selbst,kein rechtliches Gewicht, da es sich hier nur um ein Vorwort handelt.

---Das alles ist nur die Spitze des Eisbergs. Bitte einfach fragen und hinterfragen. Weitere Einzelheiten und Nachweise zu dem bereits angesprochenem Themengebiet liefere ich gerne auf Anfrage.

---!!!IMMER NEUGIERIG BLEIBEN!!!---

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Nein die sog. "BRD" ist kein souveräner Staat. Es fehlt der "BRD" u.A. an:

--1.Einem Staatsgebiet:--

nach Art.133 des Grundgesetzes, tritt der Bund in die Rechte und Plichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

--2.Einem Staatsvolk:--

Es fehlt an einer Staatsangehörigkeit -Bundesrepublik Deutschland-

Nach Art.116 des Grundgesetzes gilt als "Deutscher"...wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Die Bezeichnung "deutsch" bei der Staatsangehörigkeit auf Personalausweisen ist völkerrechtlich unkorrekt, da es sich hierbei um die Bennenung der Nationalität handelt.

Das heißt, die "BRD" besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit(Nachweise kann ich auf Anfrage erbringen).

--3.Einer Verfassung:--

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern wie von Carlo Schmid treffend benannt die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“die ihr eigenes Ende in sich trägt: Art.146 GG ...Es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt....

-Abschließend kann man sagen, daß auf allen Reisedokumenten ein Staatssiegel angebracht sein muß, deshalb ist auf der Außenseite des Reisepasses auch der Reichsadler zu sehen, innen aber der "Bundesadler"(andere Anzahl der Schwingen).

Die "BRD" ist also kein souveräner Staat sondern ein alliiertes Besatzungskonstrukt mit eingesetzter Staatssimulation.

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Das ist so, weil die sog. "BRD" kein souveräner Staat ist.

Es fehlt der "BRD" u.A. an:

--1.Einem Staatsgebiet:--

nach Art.133 des Grundgesetzes, tritt der Bund in die Rechte und Plichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

--2.Einem Staatsvolk:--

Es fehlt an einer Staatsangehörigkeit -Bundesrepublik Deutschland-

Nach Art.116 des Grundgesetzes gilt als "Deutscher"...wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.Die Bezeichnung "deutsch" bei der Staatsangehörigkeit auf Personalausweisen ist völkerrechtlich unkorrekt, da es sich hierbei um die Bennenung der Nationalität handelt.Das heißt, die "BRD" besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit(Nachweise kann ich auf Anfrage erbringen).

--3.Einer Verfassung:--

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern wie von Carlo Schmid treffend benannt die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“die ihr eigenes Ende in sich trägt: Art.146 GG

...Es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt....

Die "BRD" ist also kein souveräner Staat sondern ein alliiertes Besatzungskonstrukt mit eingesetzter Staatssimulation.

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Man hat das Recht auf Selbstverwaltung, jedoch ist es erstens sehr schwer an dieses Recht zu kommen und zweitens sollte man sich über die Folgen im Allgemeinen im Klaren sein! Für deutsche gilt im Allgemeinen: Da die sog."BRD" kein Rechtsstaat ist sondern eine NGO (Nicht Regierungs Organisation) ist, gilt Menschenrechtlich, dass man nicht gezwungen werden darf einer Organisation( in diesem Fall die -Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH-)anzugehören, da es aber meines Wissens keine Beschwerdemöglichkeit bei Menschenrechtverletzungen in der sog."BRD" gibt und man mit der von der "BRD" vorgetäuschten Staatsangehörigkeit"deutsch"kein Gehör an internationalen Gerichten findet ist es sehr kompliziert damit durchzukommen. Da es sich hier um ein sehr Kompliziertes Anliegen handelt bitte ich Interessierte an meine E-Mail Adresse goliat23@web.de zu schreiben oder die Anfragen an den Zentralrat Europäischer Bürger(ZEB)oder den ICHR zu richten!

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