Hallo,
wer kommt für die Kosten im Fall eines abgebrochenen Wohnungsschlüssels auf? Mieter oder Vermieter?
Ist das eine Kleinreparatur oder gehört der Schlüssel zum Inventar?
In meinem Fall war der Schlüssel schon etwas seitlich gebogen, als ich eingezogen bin und dann, 1,5 Jahre später, Tür klemmte ein wenig und Kind auf dem anderen Arm war es dann soweit: Schlüssel gedreht, kurz gehakt und dann den Griff in der Hand gehabt. Den Bart aus dem Schloss gepuhlt und zum Vermieter gelatscht und ihm den Schlüssel zwecks Nachmachen gegeben. Der hat einen Neuen anfertigen lassen für schlappe 43€ (inkl. 7 € Versand).
Jetzt möchte er bitteschön das Geld von mir haben.
Muss ich das bezahlen? Hat jemand schon einmal so einen Fall gehabt?
Grüsse und danke für "richtige" Antworten