Nun, die Zulassungsprüfung ist noch nicht gelaufen. Zuerst hat's Studieninstitut Mist gebaut und jetzt scheint der nächste Lehrgang wegen fehlender Mitglieder nicht zustande zu kommen...
Ich glaube kaum, dass das eine Frage für dieses Forum hier ist.
Kommt darauf an, wo du wohnst. Bei uns in Aachen gibt's das Öcher WLAN Netz, da kann man sich mit dem eigenen WLAN-Router einklinken und für eine gewisse monatliche Gebühr lossurfen.
Was soll an "schneller als die Polizei erlaubt" beleidigend sein? Entspricht doch der Wahrheit!
Also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Schreiben, wenn sie wirklich gute Kommentare enthalten, sofort kopiert und in den "Best-Of" Ordner wandern. Das ist wunderbares Info-/Lachmaterial für die Azubis.
Stecker ziehen ;-)
Such mal über google nach Jugendschutzsperren fürs Internet. Da gibt's es massig Software, kostenlos und kostenpflichtig.
Grundsätzlich werden Wasch- und Spülmittel ja eher vom Großhandel in abgepackten "Portionen" an den Einzelhandel abgegeben, als dass sie vom Endverkäufer selber zusammen gemischt werden. Eine Sachkundeprüfung als Chemiker wird also nicht notwendig sein.
Also dürfte keine Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne der Beantragung von Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauskunft durch das Gewerbeamt erfolgen
In Sachen Lagerung ist das Bauamt, bzw. das Bauordnungsamt zuständig. Hier stellt sich auch die Frage, was ein eventuell vorhandener Vermieter dazu sagt.
Also: 1. Anruf beim Bauamt zwecks eventueller Nutzungsänderung, sofern größere Mengen gewerblich gelagert werden müssen. 2. Nachfrage beim Vermieter, ob's okay geht die bislang privat genutzte Fläche gewerblich zu brauchen 3. Anruf beim Gewerbeamt zwecks Abklärung der Anmeldeformalitäten (extra auf Platz 3, da das der leichteste Punkt werden wird)
Viel Erfolg!
Um die Frage zu beantworten, ist es wichtig in welchem Bundesland du deinen Hund hältst.
Wohnst du in NRW, so gibt es hier das Landeshundegesetz. Was heißt: Zusätzlich zur Hundesteueranmeldung musst die Hundehaltung
- bei großen Hunden (über 40 cm und/oder über 20 kg) beim Ordnungsamt anzeigen
- bei gefährlichen Hunden (§ 3 Landeshundegesetz) und
- bei Hunden bestimmter Rassen (§ 11 LHundG) die Haltungserlaubnis beantragen.
Hast du das in NRW nicht getan, stellt das eine OWI dar, die mit einem ziemlich bösen Bußgeld geahndet werden kann.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Gesetze, die ich aber nicht so genau kenne.
Ich meine was im Kopf zu haben von ca. 5 Millionen € Eigenkapital oder sowas. Auf jeden Fall brauchst sowas von dermaßen viel Asche und Schotter, da ist es echt einfacher, sich ne Bank zimmern zu lassen und Sitzmiete zu verlangen (wofür du übrigens auch einen Gewerbeschein brauchst) :-)
Nun, mit einem Blick auf die Kommentierung zum § 6 GewO wird man feststellen, dass hierfür grundsätzlich der Gewerbebetrieb anzuzeigen ist.
Ein Gewerbeamt, dass sich an die rechtlichen Grundlagen hält und die Kommentierungen kennt, wird das bestätigen können.
Natürlich gibt es verschiedene Auslegungen in den diversen Kommentierungen, allerdings läuft es vom Grundsatz darauf hinaus, dass der § 14 GewO greift. Allerdings kenne auch ich als Gewerbeamtsleiter keine Behörde, die ein OWi-Verfahren einleiten würde, wenn hier keine Anzeige getätigt wird.
Lehrtätigkeit ist nur dann ein freier Beruf, wenn eine akademische Bildung Voraussetzung ist. Und das dürfte bei Nachhilfe wohl kaum gegeben sein.
Grundsätzlich ist es so, dass jede regelmäßige, legale Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, als Gewerbe nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen ist.
Und Einkommen erzielt wird, sind hierauf die steuerlichen Grundsätze und Richtlinien anzuwenden, solange du nicht unter gewisse Freibeträge fällst.
Achte bitte darauf, wie das Verhältnis zu ihren Eltern ist. Wenn das ein gutes Verhältnis ist, forder sie auf, es den Eltern zu sagen.
Das Ritzen ist eine verdammt gefährliche, psychische Erkrankung. Je früher man dagegen was unternimmt umso besser.
Aber wenn du untätig bleibst, machst du dich mitschuldig, wenn sich deine Freundin versehentlich mal "zu tief" ritzt und daran verblutet...!
Ein Teufelskreis... um die Sperre zu umgehen müsstest du die gesperrt Nummer anrufen...
Schick doch ne Mail an Unitymedia. Hat bei mir bisher immer ganz gut geklappt. Dauert zwar ein paar Tage, aber ein wenig Geduld muss schon mitgebracht werden.
Die Mailadresse steht irgendwo auf der unitymedia-homepage.
Schneller als die Telekom sind aber auf jeden Fall...
guck mal bei Steam. Ist ein ganz praktischer Online-Anbieter, der zwar auch seine Tücken hat, läuft aber soweit ganz gut.
Also in den Haaren - habe ich gehört - bleibt es ca. 1 Jahr erhalten.
Bei hohem Konsum vorher würde ich mal von mindestens einem Monat ausgehen.
Maustreiber deinstallieren, Rechner neu starten, Maustreiber neu installieren und darauf achten, den richtigen Treiber zu installieren.
Die Gesellschafter brauchen keine eigene Gewerbeanmeldung, da ist schon korrekt.
Allerdings braucht die GmbH als juristische Person einen Gewerbeschein, Und da stehen die Geschäftsführer mit dabei.
Frag beim für dich zuständigen Straßenverkehrsamt nach, speziell bei deren Führerscheinstelle.
Oder bei der Fahrschule deines Vertrauens, die wissen das auch.
stempeln gehn heißt, dass man die Arbeitszeit stempeln lässt.
Ist ein Begriff aus älterer Zeit, wo es noch richtige Arbeitszeitkarten und dazugehörige Stempelmaschinen gegeben hat, die den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende (Uhrzeit) auf die Stempelkarte gesptempelt haben.
So hat der Arbeitgeber gesehen, wann der Mitarbeiter da war und wann nicht.
Heute läuft das meist über digitale Geräte, wo nur noch ein Magnet oder eine Magnetkarte durchgezogen wird.
Der Begriff "Stempeln gehn" ist aber beibehalten worden.
peinlich: ja!
schlimm: wenn du Peinlichkeiten schlimm findest, dann ja.
Wo ist dein Problem? Lach drüber, dreh das T-Shirt und fertig ist...
Ein gutes Zwischenzeugnis? Kurze Frage, kurze Antwort: 1,0