http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/index.php
Wann verlängert sich die Probezeit?
Bei schwerwiegenden
Verkehrsverstößen während der Probezeit drohen besondere Maßnahmen wie
Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre oder Entzug der
Fahrerlaubnis. Schwerwiegende Verkehrsverstöße sind Verstöße, die im
Verkehrszentralregister (Flensburg) eingetragen werden (Bußgeld ab 40,-
Euro).
Die schwerwiegenden Verkehrsverstöße werden noch einmal
unterteilt in Kategorie A (schwerwiegend) und Kategorie B (weniger
schwerwiegend). Bei einem Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstößen
der Kategorie B wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und
die Probezeit wird um 2 weitere Jahre verlängert.
Wir der
Fahranfänger nach dem Aufbauseminar erneut auffällig (1 x A oder 2 x B)
wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Kommt es nach Ablauf
von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1 x
A, 2 x B) wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Neue Verstöße vor
Ablauf des Aufbauseminars werden ggf. erst nach Beendigung des Seminars
geahndet um abzuwarten, ob sich das Verkehrsverhalten durch die
Seminarteilnahme verbessert.
Natürlich können wie bei jedem
anderen Kraftfahrer auch bei Fahranfängern weitere Maßnahmen drohen,
wenn die Fahreignung angezweifelt wird. Bei Trunkenheit am Steuer etwa
wird der Führerschein direkt entzogen und die MPU angeordnet. Eine
Führerscheinsperre von mindestens 6 Monaten ist fällig. Um die
Fahrerlaubnis zurück zu bekommen muss die betroffene Person die MPU
bestehen, die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen. Die Probezeit
wird unterbrochen.
Die Probezeit erstreckt sich übrigens auf
alle Arten der Verkehrsteilnahme: wer auf dem Mofa oder Fahrrad etwa
durch Alkoholkonsum auffällig wird, muss mit den gleichen Strafen wie
bei einer verkehrswidrigen Autofahrt rechnen.
Verstöße Kategorie A (Beispiele)
•unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
•Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
•gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
•Trunkenheit/Drogeneinfluss im Verkehr.
•Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw oder um mehr als 15 km/h mit einem Lkw
•Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
•Missachtung des Rotlicht an einer Ampel
•Überholen im Überholverbot
•zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
Verstöße Kategorie B (Beispiele)
•ungesicherte Ladung
•Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
•Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug
•Fahren mit abgefahrenen Reifen.
•Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
•Kennzeichenmissbrauch
•Gefährdung/behinderung von Fußgängern/Radfahreren beim Abbiegen/in Haltestellen