Eine Liposuktion bei Lipödem ist etwas vollkommen anderes, als eine "normale" Fettabsaugung (Liposuktion).

Die Kosten schwanken je nach Operateur und Ausprägung erheblich und oft ist es mit einer OP nicht getan. Pro OP zwischen 1000-3000 Euro.

Auch ist nicht jeder Operateur darin geschult ein gutes Ergebnis zu erzielen. Daher empfiehlt es sich, sich genauestens zu informieren. Bei Facebook gibt es u.a. diverse Gruppen rund um Lipödem und den OPs.

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Eine Freundin von mir hat auch einen manuellen Rollstuhl. Probleme gibt es eigentlich nur, wenn nicht richtig geräumt wurde (Schnee).

Liegt Schnee und es wurde nicht geräumt = keine Problem

Du solltest nur darauf achten, dass Du "Winterreifen" drauf hast. Die normalen Reifen sind vom Profil her zu glatt.

Ansonsten gilt......Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. ;-)

Wenn Du Metallgreifreifen hast, soltest Du Dir Greifreifenüberzüge verschreiben lassen. Die Greifreifen werden nämlich arg kalt und mit normalen Handschuhen sind sie dann zu glatt.

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Rollstuhl: er sollte darauf achten, dass der Rollstuhl zu ihm paßt......von der Größe her. Er darf nicht zu eng, aber auch nicht zu breit sein. Armauflagen hindern stark bei der eigenständigen Fortbewegung, daher diese besser weglassen. Ein Rollstuhl mit leicht schrägstehenden Rädern (= negativer Sturz) ist für draußen besser, da der Rollstuhl dann sicherer steht und auch beim rauslehnen nicht so schnell kippt.

Krücken: Tückische Biester. Wichtig ist auch hier die genaue Anpassung an die Körpergröße. Zu niedrig oder zu hoch ist beides blöd. Besonders aufpassen muß man bei Schnee, Eis und Feuchtigkeit, da man dann recht leicht wegrutschen kann. Bei Feuchtigkeit kommt es auf den Untergrund an. Nasse Fliesen (z.Bsp. Bad, Küche oder Schwimmbad) bergen ein erhöhtes Risiko für einen Sturz.

Ansonsten gilt auch hier.......Geduld haben und täglich schauen was geht und was nicht. Es kann mal 2 Schritte vor, dann aber wieder 1 Schritt zurück gehen.

Wenn er zu sehr nervt, schick ihn ins Firneßstudio. Da gibt es genug Geräte an denen er sich austoben kann ohne die Füße dabei belasten zu müssen. ;-)

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Wenn Du bei der Krankenkasse einen Sportrollstuhl beantragst, bekommst Du ihn wohl eher nicht genehmigt. Es sei denn Du warst Leistungssportler und bist durch einen Unfall nun auf den Rollstuhl angewiesen.

Man kann aber tricksen in dem man einen neuen, individuell angepaßten Rollstuhl von seinem Doc verschrieben bekommt und dann mit dem Hersteller abspricht was benötigt wird.

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http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit/index.php

Wann verlängert sich die Probezeit?

Bei schwerwiegenden

Verkehrsverstößen während der Probezeit drohen besondere Maßnahmen wie
Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre oder Entzug der
Fahrerlaubnis. Schwerwiegende Verkehrsverstöße sind Verstöße, die im
Verkehrszentralregister (Flensburg) eingetragen werden (Bußgeld ab 40,-
Euro).

Die schwerwiegenden Verkehrsverstöße werden noch einmal
unterteilt in Kategorie A (schwerwiegend) und Kategorie B (weniger
schwerwiegend). Bei einem Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstößen
der Kategorie B wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und
die Probezeit wird um 2 weitere Jahre verlängert.

Wir der
Fahranfänger nach dem Aufbauseminar erneut auffällig (1 x A oder 2 x B)
wird eine Verwarnung ausgesprochen und die freiwillige Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Kommt es nach Ablauf
von 2 Monaten nach der Verwarnung zu einer weiteren Auffälligkeit (1 x
A, 2 x B) wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Neue Verstöße vor
Ablauf des Aufbauseminars werden ggf. erst nach Beendigung des Seminars
geahndet um abzuwarten, ob sich das Verkehrsverhalten durch die
Seminarteilnahme verbessert.

Natürlich können wie bei jedem
anderen Kraftfahrer auch bei Fahranfängern weitere Maßnahmen drohen,
wenn die Fahreignung angezweifelt wird. Bei Trunkenheit am Steuer etwa
wird der Führerschein direkt entzogen und die MPU angeordnet. Eine
Führerscheinsperre von mindestens 6 Monaten ist fällig. Um die
Fahrerlaubnis zurück zu bekommen muss die betroffene Person die MPU
bestehen, die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen. Die Probezeit
wird unterbrochen.

Die Probezeit erstreckt sich übrigens auf
alle Arten der Verkehrsteilnahme: wer auf dem Mofa oder Fahrrad etwa
durch Alkoholkonsum auffällig wird, muss mit den gleichen Strafen wie
bei einer verkehrswidrigen Autofahrt rechnen.

Verstöße Kategorie A (Beispiele)

•unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

•Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)

•gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)

•Trunkenheit/Drogeneinfluss im Verkehr.

•Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem Pkw oder um mehr als 15 km/h mit einem Lkw

•Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen

•Missachtung des Rotlicht an einer Ampel

•Überholen im Überholverbot

•zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)

Verstöße Kategorie B (Beispiele)

•ungesicherte Ladung

•Mitnahme von Kinder ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
•Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegengebliebenes Fahrzeug
•Fahren mit abgefahrenen Reifen.
•Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
•Kennzeichenmissbrauch
•Gefährdung/behinderung von Fußgängern/Radfahreren beim Abbiegen/in Haltestellen

 

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Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, es sei denn Du hast noch viel mehr Punkte.

Den Führerschein (schriftliches Dokument, welches bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis erteilt wurde) bist Du aber evtl. für 1 Monat los. Hat Clemensw ja gut erklärt.

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Das kannst Du machen. Bedenke jedoch das Du dann 2x Aufnahmegebühren bei den Fahrschulen zahlen mußt.

Außerdem muß nach der bestandenen Theorieprüfung die Führerscheinstelle über den Wechsel der Fahrschule informiert werden. Diese gibt die Info an den TÜV/Prüfstelle für die praktische Prüfung weiter.

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Das Geld bekommst Du wohl nicht zurück, da Du Dich über Deine Punkte in Flensburg vorab selber erkündigen hättest können.

Wenn das Amt nur ein Führungszeugnis haben möchte, dann reiche es ihnen doch ein. Was spricht dagegen?

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Vor 11 Jahren Führerschein abgegeben, entzogen durch das Straßenverkehrsamt. Nun heißt es 15 Jahre warten oder MPU. Kann man das umgehen?

Hallo erstmal!:)

Eigentlich steht in meiner Fragestellung alles was man wissen muss ^^ Nun aber mal zu den Details: Ich stelle diese Frage im Interesse eines Freundes, der leider nicht mehr weiter weiß und bereits etliche Rechtsanwälte abgeklappert hat. Vor nun knappen 11 Jahren wurde ihm sein Führerschein durch das Straßenverkehrsamt aufgrund des Fahrens unter Drogeneinflusses entzogen. (Ich brauche übrigens an dieser stelle keinerlei Bemerkungen zu der Tatsache, es war eine Jugendsünde und kam auch nie weiter vor. Jeder Mensch macht Fehler, es ist niemand zu schaden gekommen! -Danke) Heute war ich mit ihm erneut beim Straßenverkehrsamt , da sein Stand bis vor kurzem noch war, dass sein Eintrag nach 10 Jahren gelöscht wird und er seinen Führerschein auch ohne MPU zurück bekommt. Dann, wer hätte es anders erwartet, wurde ihm mitgeteilt,** das die 10 Jahre Frist nur dann gelten, wenn der Führerschein durch ein Gericht entzogen wurde.** Bei der Entziehung durch das Straßenverkehrsamt, beträgt die sogenannte Frist 15 Jahre. Würde also bedeuten, wenn er keine MPU macht (Die ja noch nicht mal eine Garantie für die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis ist) kann er weitere 4 Jahre warten und bekommt erst 2020 seinen Führerschein wieder. Bisher haben wir noch kein Schlupfloch im Bezug dessen gefunden, denn wie jeder weiß, ist eine MPU eine sehr kostspielige Sache im vierstelligem Bereich und wie gesagt keinerlei Garantie das er seinen Führerschein dadurch wiedererlangt. Zumal es meist auch so ist, das man bei einer MPU mindestens das erste mal durchfällt. (Ich habe schon sehr viel von Bekannten meiner Freunde gehört die sich dem auch unterzogen haben.)

Ich bin also in der Hoffnung das mir (bzw. ihm) hier jemand weiter helfen kann und eventuell Ahnung oder Erfahrung hat.

So, das war erstmal ein sehr langer Text, aber ich musste die Situation ja nach bestmöglichem Gedächtnis schildern :-) Vielen Dank im Voraus ! :-)

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Dein Freund sollte sich direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. "Normale" Anwälte kennen sich da oft nicht so gut aus.

Die Frage ist nämlich auch.......welches Datum wird für die Löschung der Eintragung im VZR genommen? Tattag oder Tag der Mitteilung? Evtl. kann man nämlich einen Antrag auf vorzeitige Löschung stellen, da ja oft zwischen Tat und Mitteilung mehrere Monate vergehen.

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Eigentlich sollte es keine Probleme geben, solange Du Dich als Mitarbeiter der Firma ausweisen kannst. Da die Schweiz aber nicht zur EU gehört, bräuchtest Du offiziell einen internationalen Führerschein, aber die Schweizer sagen auch nichts, wenn Du keinen hast (internationaler FS).

Ansonsten frag' doch Deinen Arbeitgeber, der sollte es wissen und wenn er es nicht weiß, kann er sich bei seiner Versicherung informieren.

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Kannst Du die Frage bitte mal konkretisieren? Ich verstehe die nämlich nicht.

Wenn man aus einem Parkplatz rausfährt.......meinst Du die Parklücke oder das Gelände des Parkplatzes?

Parklücke: so viel Abstand, dass Du kein anderes Fahrzeug beschädigst

Parkplatz: so viel Abstand, das andere noch auf den Parkplatz drauffahren können und Du keinen Vorfahrberechtigten über den Haufen fährst (Fußgänger, Radfahrer,Autos usw.).

zum schätzen: überleg' Dir wie groß/breit/lang Dein Fahrzeug ist und überlege, ob ein gleiches Auto noch locker an Dir vorbeifahren kann bzw. ob Du vorbeifahren würdest. Ansonsten heißt es halt üben, üben, üben.....

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Frage: Aus welchem Land ist Deine Fahrerlaubnis (Deutschland, Polen, Niederlande )?

Antwort A: Ist die FE aus Deutschland und sie wurde entzogen, dann darfst Du auch im Ausland nicht fahren. Da Du die Karte noch hast, hast Du wohl gegenüber Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde eine falsche Angabe gemacht (z.B. Verlust). Dies stellt eine Straftat dar, da Du eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben hast. Wenn man Dich erwischt wird es min. sehr teuer.

Antwort B: Ist die FE nicht aus Deutschland und Dir wurde in Deutschland die FE entzogen, dann darfst Du in Deutschland nicht mehr fahren, aber in anderen Ländern noch. Dann wird in dem ausländischen Führerschein ein Vermerk gemacht. Beim Kartenführerschein ist es ein durchgestrichenes D.

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Deine Probleme kommen wohl vom Essen und Trinken. Das Muskelzucken wird wohl von einem Mangel an Spurenelementen (Magnesium & Co.) herkommen. Falls möglich dort für Abhilfe sorgen mit abwechlungsreicherer Kost oder Tabletten.

Das Wasser abkochen. Falls dies nicht möglich ist, dann eine Plastikflasche schwarz anmalen, mit Wasser füllen und für 24 Std. in die Sonne legen. Das hat den gleichen Effekt wie abkochen, verbraucht aber keinen Brennstoff.

Und nun zu meiner liebsten Regel in Ausland: cook it, peel it oder leave it.

Viel Spaß und Erfolg noch im Nirgendwo. ;-)

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Um ein Fahrzeug abzumelden reicht es mit Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Schildern zur Straßenverkehrsamt zu gehen. Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird dabei nicht benötigt und kann Zuhause bleiben. Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur entwertet, wenn

- ein neuer ausgestellt

- das Fahrzeug verschrottet oder

 - ins Ausland ausgeführt wird.

Der Fahrzeugschein/Zlb Teil I wird nach der Abmeldung als Abmeldebescheinigung/-beleg zurückgegeben und ist zusammen mit dem Fahrzeugbrief/Zlb Teil II aufzubewahren.

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Eigentlich mußt Du Dir keine Sorgen mehr machen. Die Antibiotikaeinnahme liegt lange genug zurück und die Periode hattest Du auch.

Wenn Du Dir trotzdem diesen Monat noch Sorgen machen solltest, kannst Du ja eine 2.Verhütungsmethode beim GV dazu nehmen z.B. Kondom........muß der Mann halt mal was tun und nicht immer die Verantwortung auf die Frau abwälzen. ;-)

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Frag' mal Google....da wird Dir sicher geholfen.....und schneller als hier.

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Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Du kannst bereits vor dem 27.05.2016 damit anfangen, aber die Klasse kann Dir erst frühestens am 27.05.2016 erteilt werden.

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