Also ich weiß, das es ein ''Abwehrspry'' gibt, dass man bei der läufigen Hündin am ...naja eben an dieser Stelle... aufsprüht vorm gassi gehen und somit die Rüden fern hält. Also der Ruede geht ja nur seinen natürlichen Instinkten nach, ich weiß nicht was ich da machen würde grübel Pfefferspray ist ja nicht ungefählich... (sprüh es doch dem Besitzer ins Gesicht wenn ihm eh alles egal ist lach <--Scherz!)

...zur Antwort

Ich wünsch dir: Ein Huhn, das goldne Eier legt,

einen Baum, der alle Lasten trägt, ein Tier, dass alle Sorgen frisst und falls du auch mal traurig bist, dich kitzeln, bis du wieder lachst und gleich wie üblich Witze machst.

Ich wünsche dir zum Geburtstagsjahr mit Sahnehäubchen drauf sogar aus Harmonie und Zweisamkeit. Wünsch dir ´nen Reißwolf, der bereit um Wut und Ärger zu zerfleddern und auch Gereiztheit gleich zu schreddern.

Ich wünsch dir einen Riesenstrauch mit Glücksblättern und dazu auch zwölf Monate in großen Tüten mit Liebes - und Gesundheitsblüten. Dass auf den Tag bis zum nächsten Geburtstagsahr du sagen wirst: “Wie wunderbar, Das ganze Jahr war gut und rund.” Doch vor allem wünsch ich dir BLEIB GESUND!

<--vielleicht ist das ja etwas für dich =:o)

...zur Antwort

Ich danke Euch ALLEN für die Antworten! Einige Ratschläge werde ich befolgen. Insbesondere werde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber auch Anzeige erstatten. Ich denke, so ist es am besten für die jetzigen und für die kommenden Schüler!

Vielen Dank an Euch alle!


Kinder sind die Zukunft unserer Hinterlassenschaft... also hüte sie wie einen Schatz

...zur Antwort

Am besten du gehst morgen zum Arzt und lässt dich mal in die Röhre packen dann kann dir auch was genaueres gesagt werden =;o)

...zur Antwort

schau doch mal bei youtube nach ;o)

...zur Antwort

also ich weiß nicht ob es dir was nutzt aber mein kater war auch mal so... ich hab den dann (auch wenn das jetzt böse klingt) einfach mal zurückgebissen weil ich mir nicht mehr anders zu helfen wußte^^ naja er beißt mich seitdem nicht mehr...

...zur Antwort

Ruf sie doch einfach vorher an und rede mit ihnen darüber. Das sich dein Freund von dir getrennt hat heißt doch nicht, dass du deshalb neugewonnene Freundschaften aufgeben musst :-)

...zur Antwort

Kommt darauf an ob er das Büro privat oder geschäftlich nutzt und ob der Vermieter dies weiß, bzw. der Mieter eine Zusatzklausel mit dem Vermieter vereinbart hat...

...zur Antwort

Soweit mir bekannt ist, ist es ab dem Schulalter von Vorteil ein eigenes Zimmer zu haben. Ab 14 Jahren steht dem Kind auf alle Fälle ein eigenes Zimmer zu. Bei Scheidungen werden mehrere Faktoren berückichtigt ...vielleicht wäre es gut wenn er sich eine 3Zimmer Wohnung sucht dann hat er vielleicht mehr Chancen.

...zur Antwort

ruf die Polizei an :-)

...zur Antwort

Also, erstmal super, dass du es im ruhigen versucht hast!!! In solchen Momenten versuche ich mit meinen Kindern immer einen Kompromiss zu schließen... Es bringt aber absolut nichts, wenn du sie versuchst genau in dem Moment, in dem sie absolut nicht will, zu zwingen es trotzdem zu tun! Mein Tip: nimm sie in genau solch einem Moment in den Arm und schlag ihr vor: Was hälst du davon wenn wir uns kurz hinsetzen und du mir kurz erklärst warum du keine Lust hast deine Aufgaben zu machen? Und danach schauen wir mal ob wir nicht gemeinsam eine Lösung finden... Kinder fühlen sich schnell ungerecht behandelt, gerade in diesem Alter. Wenn sie dennoch nicht will, dann lass sie auch mal auf die Nase fallen (natürlich bildlich gesprochen), denn letztendlich muss sie dann den Lehrern erklären was mit ihren Aufgaben ist. Vorraussetzung hierfür ist aber auch eine gute zusammenarbeit mit Lehrern und Schule!

...zur Antwort

Es gibt in der Privatinsolvenz auch einige Tücken! Wenn du an sogenannte Öffentliche Stellen (Arbeitsamt, Finanzamt, etc) Schulden hast, fallen diese NICHT! in die Privatinsolvenz, sondern bleiben bei einem rechtlichen Titel weiterhin für 30Jahre bestehen! Es gibt Einkommensgrenzen. Hierfür stehen auch im Netz einige Tabellen bereit... Im allgemeinen kann und darf der Lebenspartner nicht für deine Schulden belangt werden! Da du Hartz4-Empfänger bist, wird lediglich das Einkommen bei einem Zusammenzug mit dem Partner ver- und angerechnet! Das heißt: Der Regelsatz von 351EUR wird auf 90% des Bedarfs herunter gesetzt und das Einkommen des Partners wird nach Abzug der Werbungskosten etc angerechnet! Dein erster Weg sollte der Gang zur Caritas sein... dort gibt es eine ausführliche Beratung in solchen Fragen! Es ist ein langer und manchmal auch belastender Weg, aber wenn du ihn hinter dir hast auch ein sehr erleichternder! Ich wünsche dir viel Glück!!!

...zur Antwort