Ich mache derzeit auch bei einer Landkreisverwaltung die Ausbildung zum VfA. Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten unterscheidet sich inhaltlich kaum zum mittleren Dienst.
Jedoch ist die Laufbahnausbildung im mD keine richtige Ausbildung im Sinne des Gesetzes und geht auch nur zwei Jahre. Die Ausbildung zum VfA hingegen drei Jahre.
Im mD bist du Beamter auf Widerruf (sprich: Beamtenanwärter). Als VfA bist du ganz normaler Angestellter im öffentlichen Dienst.
Welcher sinnvoller ist? Eher schwierig zu sagen. Bei unserer Landkreisverwaltung ist es so, dass mittlerweile jedes Jahr sieben VfA zur Ausbildung eingestellt werden, im mD jedoch nur eine Person.
Dies hat u. a. den Grund, dass unsere Landkreisverwaltung den mittleren Dienst kaum noch fördert. Nach der Laufbahnausbildung ist es bei uns sehr unwahrscheinlich, dass man eine Stelle als Beamter im mD bekommt. Mittlerweile werden Stellen von Beamten im mittleren Dienst, die aus irgendwelchen Gründen austreten, meist auch mit Angestellten besetzt. Wie andere Behörden das regeln, kann ich leider nicht sagen.
Aber dennoch kann man die Ausbildung z. B. machen und später sich woanders eine Stelle im mD suchen.
Die Aufgaben die nach der Ausbildung wahrgenommen werden sind größtenteils gleich.
Grundsätzlich würde ich persönlich die Beamtenlaufbahn vorziehen, denn du bist nun mal Beamter und musst z. B. keine Sozialversicherungen bezahlen (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung usw.). Du musst halt deine private Krankenversicherung zahlen, Lohnsteuer und den Rest was üblich ist. (Weniger Bruttogehalt, dafür bleibt mehr Nettogehalt übrig).
Später ist es auch so, dass wenn ein VfA z. B. eine vergleichbare Entgeltgruppe wie die Besoldung eines Beamten im mD hat, der Beamte mehr verdient (u.a. aus o. g. Gründen - Brutto/Netto).