Das Gericht kann dich auf Beschluss hin holen lassen... ist dann echt unschön ;)
Vorsicht. Würde ich nicht ohne einen Anwalt und Akteneinsicht machen. Kann sein das die dir paar nette fragen stellen und dann hängst du drin. Anwalt kann ich dir nennen!
Müsste man wohl einen Antrag stellen, das Ding aus der Beschlagnahme zu holen. Dafür muss es einen Beschluss geben. Bei fahren ohne Haftpflichtversicherung bist du böse dran, die haben da mega Tagessätze!
Fahrerflucht und das Schild bezahlen. Wenn du Pech hast, zahlt die Versicherung nicht!
"Der Maximalbetrag liegt glaube ich bei um die 7500 Euro."
--glaube ich auch. schau doch bei deiner Bafög Stelle mal nach!
Such dir nen Anwalt in deiner Nähe. Der kann dir definitiv helfen und zu den richtigen Schritten raten!
Du bekommst wahrscheinlich einen Strafbefehl. Das kann schon locker 4 -5 Monate dauern. Die Justiz ist langsam!
Kann man nicht pauschal beantworten. Wenn offensichtlich klar ist, dass es sich um einen nicht öffentlich kostenlosen Film handelt, ist es strafbar! Hier hängt es an dem feinen Wörtchen "offensichtlich" .
Da man davon ausgeht, dass bei YouTube alles mit rechten Dingen zugeht, sollte man dir wohl keinen Vorwurf machen können!
Sexualstraftäter ist man erst wenn man verurteilt ist. Wenn dann könnte die Handlung unter sexuellen Missbrauch fallen!
Absoluter Quatsch. Da kommt und passiert nichts!
gar nicht. Die Verfahren werden in 99% verloren!
Könne ne Unterlassungserklärung kommen inkl. Rechnung!
Ganz kur und klar: JA . Ab 1,00 Euro und mit laufender Gewinnerzielungsabsicht handelst du als Gewerbe!
Sozialamt! Wenn du Geld hast die offene Miete schnell zahlen, dann kommt die Gegenseite mit der fristlosen Kündigung nicht mehr durch! Aber der Kündigung musst du auch widersprechen!!
Anzeige + Anwalt und Schadensersatz geltend machen! Bringt euch das Tier zwar nicht zurück, aber der Hundebesitzer lernt seine Lektion!
Petri Heil, Heil ist alles nicht verboten. Lediglich in Kombination mit dem damaligen Führer könnte es Probleme geben. Dafür müsste dein Internetanbieter aber eine Anzeige machen....wird er nicht!
Schutz für Verbraucher :D , Verbraucher sind alle die keine Unternehmer sind. Also private Endkunden. Damit die im Rechtsverkehr geschützt werden, gibt es den Verbraucherschutz!
Das kann dir letztendlich nur der Richter sagen ;) Alles andere sind reine Spekulationen!
Ja, würde ich so sehen!
Du hast ei Recht auf einen Arbeitsvertrag! Wenn du Schwanger bist, hat man quasi null Chancen dich zu kündigen, außer der Betrieb ist insolvent (pleite).