Sei froh, dass dir ein Betrieb überhaupt die Möglichkeit gibt, den Beruf zu erlernen. Im 1. und 2. Lehrjahr hat der Betrieb keinen besonders großen Nutzen durch Azubis, da vieles nachgefragt / geklärt werden muss. Sei froh, dass du überhaupt etwas bekommst.
Nach Abschluss meiner Ausbildung musste ich direkt 2 Teilzeitkollegen "ersetzen", da die beiden sich beruflich etwas verändern wollten. Seit dem betreue ich etwa 70 Mandaten, bei denen ich lediglich jährlich die Einkommensteuer-, teilweise auch Umsatzsteuererklärungen erstelle. Von einfachen Erklärungen ( Anlage N ) und Verpächtern, bis zu relativ aufwändigen Erklärungen, bei denen alle Anlagen ordentlich vertreten sind ist alles dabei. So ist das eben. Zusätzlich betreue ich etwa 10 Unternehmen - von klein, mittel, bis groß - für welche ich natürlich auch alle dazugehörigen Erklärungen erstelle. Es wird also nie langweilig..:-) Wenn ich mir die Arbeit gut einteile und zielstrebig arbeite, ist es zwar schon etwas stressig, gerade zum 10. hin, etc..aber ich komme jährlich relativ gut hin. Und zur Not gibt es immer noch Fristverlängerungen und auch Kollegen, die einem etwas abnehmen.
Sei froh, dass dir ein Betrieb ermöglicht, einen Beruf zu erlernen. Das kostet wahnsinnig viel für ein Unternehmen..man sollte froh sein, überhaut was zu bekommen. Einige Ausbildungen darf man sogar noch selbst bezahlen..Erzieher z.B..die Schulkosten sind nicht mal eben 10,00,-€ ;-)
Je nachdem wie hoch deine Gegenstandswerte ( Verdienst ) und der zeitliche Aufwand sind. Ein ganz normaler Arbeitnehmer, ohne große Besonderheiten zahlt ca. 130,00,-€. Kommen vermietete Häuser, div. Anlagen dazu, kann das schon um einiges mehr werden
Für eine normale Anlage N ist der Aufwand nicht wirklich hoch. Auch wenn du vielleicht etwas länger brauchst..70,00,-€ haben oder nicht haben..;-)
Die Programme für die Veranlagung 2016 laufen erst seit kurzem..daher hast du auch noch keinen Bescheid ;-)
Der Arbeitslohn fließt in die Anlage N, sofern du monatlich über 450€ verdient hast. Das Krankengeld steht unter dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Krankengeld deinen Steuersatz prozentual erhöht. Ist dein z.v.E sowieso 0, hat es keine Auswirkung..ansonsten erhöht sich natürlich auch deine festzusetzende Steuer.
Du kannst auch auf deiner letzten Gehaltsabrechnung des Jahres nachgucken. Dort stehen die Jahreswerte drauf und könnten zur "groben" Berechnung behilflich sein. Ersetzt natürlich aber nicht die Lohnsteuerbescheinigung..
Vielleicht hat ja ein Steuerberater den Lohn bearbeitet. Wenn du wüsstest, welcher Steuerberater das gemacht hat, dann könntest du dort mal anrufen. Dann könnte man dir eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung aushändigen..
Hast du dir in Frankfurt eine Wohnung gemietet? Dann könntest du ggf. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Du kannst bei den Reisekosten aber auch eintragen, an wie vielen Tagen du die Strecke gefahren bist
Eine Steuerbescheinigung wird gemäß deutschem Steuerrecht vom Schuldner des Kapitalertrags oder der auszahlenden Stelle (Bank oder Sparkasse) für den Gläubiger ausgestellt, falls von diesem Kreditinstitut bei der Gutschrift von KapitalerträgenKapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten oder abgeführt worden sind. Die Steuerbescheinigung bezieht sich nicht auf die ggf. zu zahlenden Steuern (im Gegensatz zur Jahresbescheinigung), sondern ist ein Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Diese werden auf den mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag angerechnet (§ 36 Absatz 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Habe ich mal aus Wikipedia kopiert. Besser und einfacher erklärt geht es nicht.
Ohne Fristverlängerung müsstest du deine Januar Voranmeldung bei monatlichem Voranmeldungszeitraum bis spätestens zum 10.02 übermitteln + bezahlen. Mit der Frist verschiebt sich das natürlich alles um einen Monat -> der Staat bekommt erst im März "sein" Geld.. das 1/11 wird dann mit der Voranmeldung Dezember verrechnet
Ich habe damals für meine Prüfung mit dem Buch " Die Prüfung der Steuerfachangestellten" gelernt. Ich muss betonen, dass ich ausschließlich mit dem Buch gelernt habe, da dort alles super beschrieben und erklärt wurde, es viele Beispiele gab und auch viele Lösungsfälle mit Lösungswegen.
Wirtschaftslehre, Steuerlehre und Rechnungswesen..alles ist drin :-)
https://www.amazon.de/Die-Pr%C3%BCfung-Steuerfachangestellten-Ekkehard-Kliewer/dp/3470644454/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1486444011&sr=8-1&keywords=die+pr%C3%BCfung+der+steuerfachangestellten
Mit den dazugehörigen Steuererklärungen..unter 1.000,00€ wird das nichts.
Die Buchführung wird kosten, der Abschluss der zu erstellen ist. USt, GewSt und ESt Erklärungen. Der Rechnungsbetrag setzte sich anhand der Gegenstandswerte zusammen. Die Gebühren haben eine Mindest-/ Obergrenze. Je nachdem wie hoch der Zeitaufwand aussah wird dann abgerechnet
Steuern kann man nur erstattet bekommen, wenn man auch überhaupt welche gezahlt hat. Versteht sich ja eigentlich von selbst..geschenkt bekommt man nichts ;-)
TÜV Bericht, aus denen die KM hervorgehen reicht völlig aus. Ggf. noch Rechnungen von Reparaturen, dort steht auch der Kilometerstand drauf..für 2016 sollte es einfach werden, da du den Kaufvertrag hast und am Jahresende belegen kannst, wie der derzeitige Kilometerstand aussieht
Was würdest du denn machen, wenn es keine Ausbildungsbetriebe mehr geben würde? Richtig, du könntest nirgendswo einen Beruf erlernen.
Als Schüler startet man quasi "nutzlos" in einen Betrieb. Man muss ALLES erlernen, man kann nicht selbständig arbeiten, man muss immer einen Ansprechpartner haben. Weißt du eigentlich wie teuer das für einen Betrieb ist? Schule, Schulmaterial, Fortbildungen, Arbeitsplatz, Ausbildungsvergütung? Richtig, ziemlich teuer. Später nach 1-2 Jahren kann man natürlich schon einiges selbst, aber noch längst nicht alles. Selbst erfahrene Gesellen lernen täglich dazu und es gibt niemanden, der wirklich alles kann.
Ich bin froh, einen Ausbildungsbetrieb gehabt zu haben, der es mir ermöglicht hat, einen super Beruf erlernen zu dürfen und mir jede gewünschte Fortbildung bezahlt hat.
Wenn dein z.v.E unter dem Grundfreibetrag liegt, dann wird keine Einkommensteuer festgesetzt. Ich würde lieber eine Menge an Steuern zahlen..dann hätte ich nämlich auch die entsprechenden Vermögenswerte..;-)
Was von der Steuer "absetzen" geht natürlich auch nur, wenn du auch wirklich Steuern bezahlt hast..da du im anderen Fall gar keine Steuern gezahlt hast und deine Belastung -> 0 ist.
Die Kleinunternehmerregelgung bezieht sich nur auf das Unternehmen. Dein Hauptjob ist dabei total irrelevant. Um die Kleinunternehmerregelgung überhaupt nutzen zu können: Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500€ und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000€ NICHT übersteigt. An den Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung sind Sie fünf Kalenderjahre lang gebunden. Folge als Kleinunternehmer: Du musst keine USt in Rechnung stellen, darfst dir allerdings auch keine Vorsteuer ziehen.
Sollte die Kleinunternehmerregelgung keine Anwendung finden, musst du USt in Rechnung stellen und abführen, darfst dir aber die Vorsteuer ziehen.
Natürlich unterliegt dein Gewinn aus dem Unternehmen der Einkommensteuer. Ist dein z.v.E unter dem Grundfreibetrag wird jedoch keine Einkommensteuer festgesetzt.
Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500€.
Für Gewinne über dem Freibetrag wird vom FA ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt.(Gewerbeertrag x Steuermesszahl 3,5%) =Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag x der Hebesatz der Gemeinde = festzusetzende Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe, lässt sich jedoch in der Einkommensteuer anrechnen -> mindert letztendlich deine Einkommensteuer.
Das war mal alles ganz schnell überflogen..
Einkommensteuererklärung nennt man das Ganze. Das machst du am besten über Elster. Da musst dich registrieren, bekommst Post vom Finanzministerium mit deinen Zugangsdaten. Ob du eine Erstattung bekommst hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. In den 3 Monaten hast du sicherlich Arbeitslosengeld bekommen, welches unter dem Progressionvorbehalt steht und deinen persönlichen Steuersatz erhöht. Hinsetzen und ausrechnen, ob es sich lohnt, eine abzugeben. Du bist mit Sicherheit nur ein Antragsveranlager und kein Pflichtveranlager..als Antragsveranlager hast du bis zum Ende der Festsetzungsverjährung Zeit..natürlich auch rückwirkend eine Erklärung abzugeben