Zervelatwurst (von italienisch cervellata, aus lateinisch cerebellum, der Verkleinerungsform von cerebrum, „Gehirn“), auch Servelat-, Cervelatwurst bzw. Safaladi (österreichisch, veraltet), ist ursprünglich eine aus Schweinefleisch und Hirn bestehende Wurst.

Heute wird darunter Schlackwurst (von der traditionellen Wursthülle, dem Schlackdarm abgeleitet) verstanden, eine Rohwurst aus meist fein gemahlenem Schweinefleisch, Rindfleisch und Speck. Die Wurstmasse wird mit Pfeffer und Branntwein gewürzt, mit Pökelsalz versetzt und in Natur- oder Kunstdärme gefüllt. Schließlich werden die Würste kaltgeräuchert.(WWW)

...zur Antwort

»Arbeit macht frei« - dieser zynische Spruch prangte über den Eingangstoren der Konzentrationslager Auschwitz, Dachau, Sachsenhausen und Flossenbürg. Der Lagerkommandant des Auschwitzer Konzentrationslagers, Rudolf Höss, hatte es dort anbringen lassen. Wohl weniger als falsches Versprechen für die Häftlinge, dass sie eine Chance auf ihre Freiheit durch Arbeit hätten, sondern ausschließlich als blanke Verhöhnung.

Eine ähnlich deutliche Verhöhnung der KZ-Häftlinge findet sich am Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald: »Jedem das Seine«. Mehr als 50 000 Menschen starben während des zweiten Weltkrieges in Buchenwald. Die bis ins 19. Jahrhundert gebrauchte positive Redewendung stand ursprünglich für Freiheit, Toleranz, Selbst- und Fremdachtung. Erst die Verwendung bei den Nationalsozialisten pervertierte das Diktum zum Symbol höchster Menschenverachtung.

Beide genannten Sprüche haben daher heute einen stark emotionalen oder polemischen Beigeschmack.(WWW)

...zur Antwort
Ja!

GESUND: Rosinen sind gut für Zähne und Zahnfleisch. Denn sie enthalten natürliche Wirkstoffe, die Bakterien am Wachstum hindern und sie davon abhalten, sich auf Zähnen festzusetzen. Absolut angesagt sind Sportlerriegel und Energie-Gels, die den Kohlenhydratvorrat wieder auffüllen sollen und Ihnen schon vor dem Sport Energie liefern. Nachteil: diese Wundermittelchen sind teuer und haben für ihren Preis sehr wenig Inhalt. Aber es geht auch billiger und genau so effektiv: mit einer Hand voll Rosinen.(www)

...zur Antwort

Vorausgesetzt das alle Anschaffungen vorher getätigt wurden.kostet dich das alles in allem ca.10 Euro.mal Frischfutter hier mal Frostfutter da,nen Pflänzchen und Wasseraufbereiter,Wasserwechsel usw.Alles Kleinkram!

...zur Antwort

Der leichte Geschmacksunterschied erklärt sich folgendermaßen: In Europa wird zum Süßen Zucker verwendet und in den USA High Fructose Corn Syrup, was jeweils kostengünstiger ist. Geheimtipp: Coca-Cola mit Zucker kann man in einigen Gebieten der USA während des jüdischen Pessach-Festes (engl. "Passover") finden, da High Fructose Corn Syrup als nicht koscher gilt. Bei den 2-Liter-Flaschen mit Zucker steht "OUP" (Orthodox Union Passover) auf dem Verschluß. http://tausendkleinedinge.blogspot.com/2005/12/warum-schmeckt-coca-cola-in-amerika.html

...zur Antwort

Rechtsgrundlage für das Vorgehen gegen Lärmimmissionen ist das Landes-Immissionsschutzgesetz.

Aus diesem Gesetz gebe ich nachfolgenden Auszug wieder:

"§ 3 Schutz der Nachtruhe Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

§ 4 Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.

§ 5 Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird. Weitergehende Einschränkungen nach den §§ 3 und 4 gehen vor.

§ 6 Einschränkungen (1) Die Verbote der §§ 3 und 4 gelten nicht für Geräusche, die verursacht werden durch

-das Glockenläuten zu kirchlichen Zwecken, -Maßnahmen, die der Verhütung oder Beseitigung einer Notlage dienen, -Maßnahmen, die der Winterglätte- und Schneebekämpfung dienen, Ernte- und Bestellungsarbeiten landwirtschaftlicher Betriebe zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr. "

Eine Mittagsruhe gilt danach nicht. Nur die Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6 Uhr ist geschützt, gleiches gilt für Sonn- und Feiertage. Ganztägig ist es auch verboten, Tonwiedergabegeräte in einer Lautstärke zu betreiben, die jemand erheblich gestört würde.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.