Deine Welt wirkt ausweglos. Du bist arm dran, nicht nur "im Kaufkraftsbereich".

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Ja, das wäre die einzige akzeptable Lösung.

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Nein.

Warum nur klingst du so "islamophob oder rechts", wenn du es doch störrisch zurückweist? Ist das stärker als du? Sag's ruhig; vielleicht kann dir jemand helfen.

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Deine Spekulation wirkt nicht völlig abwegig und auch nicht böswillig. Allerdings denke ich, sie sitzt dem Irrtum auf, dass zeitlich aufeinander folgende Ereignisse auch kausal zusammenhängen müssen. Mai Thi würde sagen: Wenn wir im Sommer besser draufsind, liegt das nicht am Eisessen, sondern am Licht.

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Wahrscheinlich, um zu zeigen dass man es gelesen hat.

Oftmals sind die Markierungen so häufig, dass sie schon gar nicht mehr auffallen und deshalb als Markierung nutzlos geworden sind. Zurück bleiben bunt ausgemalte Bücher.

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Die Forderung bleibt verjährt. Der zu viel gezahlte Betrag kann als Tilgung der verjährten Schuld angesehen werden. Einen Anspruch auf Rückzahlung hat der Kunde trotz Verjährung aber nicht.

§ 214 BGB

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Deine Beobachtung ist richtig. Im Deutschen wird nicht so akribisch auf die verschiedenen Zeitformen geachtet. Das mag in der Schriftsprache noch etwas anders sein, doch im Vergleich mit Engländern und ihrer Sprache gehen wir viel großzügiger mit den Zeitformen um.

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Der Grundfreibetrag für 2021 beträgt 9.744 Euro. Solange Du mit weiteren Einnahmen insgesamt nicht über diese Grenze kommst, brauchst du dir steuerlich keine Gedanken zu machen.

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