Das mit dem versetzungsgefährdet verstehe ich in dem Kontext nicht. Weichst du 2 Noten an, darfst du eine mündliche Prüfung machen. Weichst du 3 Noten ab, musst du eine mündliche Prüfung machen.
Die Vornote zählt 5-fach, die Prüfungsnote zählt 3-fach und die Note der mündlichen Prüfung zählt 2-fach. Also das ist auf jeden Fall der Fall, wenn wir von NRW reden.