Man sollte das Gesetz so lassen wie es ist, es hat sich bewährt.
m.E. ging es da ja vor allem um Familienfeiern: Erst-Kommunion, Konfirmationen, Hochzeiten, rund Geburtstage oder auch mal Sylvester: wenn da im Gasthaus mit Sekt oder Wein agestoßen wird, dürfen die Jugendlichen eben auch schon mit anstoßen und ein kleins Gläschen mittrinken, damit Sie nicht ausgeschlossen sind.
Schade, wenn das nicht mehr möglich sein soll..
Und was ist eigentlich bei der Konfirmation in der Kirche? Dann dürften streng genommen die Konfis künftig auch nicht mehr zum Heiligen Abendmahl (Hostie und Schluck Wein aus dem Kelch), wie das seit Jahrhunderten erlaubt ist... das muss doch weiter möglich sein, gibt es da künftig keine Sonder-Regelung für die Hl. Sakramente?