Erst mal wie alt bist du? Wenn du unter 14Jahren bist kann dir wegen der Unterschrift gar nix passieren. Wenn du über 14Jahre bist dann bist du bedingt geschäftsfähig. Das heißt: Du muss in beiden fällen NIX bezahlen bei der einen nur mit etwas Mehraufwand. Was diese Firma betrifft lass die Finger weg. Wenn sie dich unbedingt als Mitarbeiter wollen und seriös sind investieren sie gerne diese 185Euro in dich, da sie diese Summe eh als Fortbildungskosten absetzen werden.

Also lass es wenn Sie darauf bestehen das du das bezahlst.

...zur Antwort

Wende dich an deinen Vertrauenslehrer in deiner Schule! Oder suche dir Hilfe bei einer Organisation wie z.Bsp. Diakonie, Kirche oder Jugendamt.

Denn hier auf der Seite kann dir keiner helfen ausser dich auf andere Stellen zu verweisen.

Dazu gibt es aber auch Notfalltelefon Nummern und Internetseiten:
Sorgen kann man teilen. 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 · 116 123 Ihr Anruf ist kostenfrei.  oder www.telefonseelsorge.de



...zur Antwort

Mit Darmkrebs ist ein weiterleben möglich und das mit SEHR HOHER Wahrscheinlichkeit. Wenn deine Mum erst in 3 Tagen sich melden muss ist noch gar nichts Sicher.. Also lass den Kopf nicht hängen..Gruss Knaerz

...zur Antwort

Das kann viele Ursachen haben. 1) Kühlmittel kann leer sein. 2) Kein Druck mehr in der Anlage, ( bei 1 +2 kann durch Neubefüllung ca.80-150 Euro je nach Marke, behoben werden) 3) Kühlkompressor ist defekt (sehr teuere Angelegenheit) 4) Elektronik defekt (sehr sehr teuere Angelegenheit, je nach Arbeitsaufwand der Fehlersuche) gruss Knaerz

...zur Antwort

Lass ihn wenn er hochfährt und einen Blackscreen hat einfach etwas länger (ca.30min wenn er es braucht) Zeit. Auch wenn du denkst das er nicht´s macht, arbeitet er im Hintergrund. Bei mir war das auch mal so ab Win 7!! Gruss Knaerz

...zur Antwort

Geht zum VERTRAUENSLEHRER !! Sprecht mit ihm dasrüber. mfg knaerz

...zur Antwort

Dir bleibt es frei dich zu entschuldigen, wobei das meist als Schuldanerkenntniss gewertet wird. Ich würde abwarten was die Versicherung macht !! Zahlt sie kannst du dich entschuldigen, zahlt sie nicht würde ich es bleiben lassen.( ist der Kunde wichtig? dann zahl den Schaden selbst.) mfg Knaerz

...zur Antwort

Er macht eine Selbstprüfung und hängt sich auf weil etwas(z..Bs.die Grafikkarte) defekt ist. Drücke mal wärend des hochfahrenen den "F12" Knopf damit du in das Bios kommst da kannst du dann einstellen das der PC trotz Fehler hochfährt. Bei Problemen mit der Grafik hilft das nicht, aber du kannst mal eine von einem Kollegen rein stecken dann siehst du ob es das Problem war. Lg Knaerz

...zur Antwort

Es wird wohl noch eine Endabrechnung kommen, wie Z.B. die Verfahrenskosten usw. aber danach hast du es geschafft.Du muss nur noch diesen Eintrag bei der Schufa löschen lassen..Gruss Knaerz PS. Ein Auskunft bei der Schufa gibt es kostenlos...Wenn du das nicht machst bekommst du nicht einmal ein Telefonvertrag.

...zur Antwort

Deine Frage ist sehr Umfangreich, da mehrere Dinge beachtet werden müssen. Dies alles hier aufzuzählen wäre einfach zu aufwendig. Aber hier kannst du schon mal etwas darüber nachlesen.

http://www.erbrecht-heute.de/Haus-erben.html

Lg Knaerz

...zur Antwort

Deine Frage ist leicht zu beantworten "NEIN" den du hast einen Vertrag mit einem nicht Europäischen Händler abgeschlossen und deshalb gilt hier nicht das Europäische und schon gar nicht das Deutsche Recht! Hier wäre nur eine Vertragsklausel wirksam die die Rücknahme und /oder auf die Gesetzeslage in Deutschland als Grundlage verweist. Du wirst wohl oder übel auf deinen Kosten sitzen bleiben. Da ein Rechtsstreit mit deinem Importeur ein Fass ohne Boden sein würde und die Kosten hierfür, die jetzigen Verluste bei weitem übersteigen würden. Mfg Knaerz

...zur Antwort

Also erst einmal Hallo Blacksymbol ! Als erstes denke ich das diese "Zicke" (im übrigen eine Kollegin von mir) dich nicht "ZUSAMMEN GESCHRIEN" hat. Sondern dir erklären wollte (wenn vielleicht auch etwas zu Bestimmend) das eine laminierte Karte ungültig ist. Die Gründe hierfür sind (deine Gründe in allen Ehren) folgende, die Karte muss geprüft werden zu dieser Prüfung gehört unter anderem auch eine Sichtprüfung der Wasserzeichen und eine Papierkontrolle (d.h. Sie muss das Papier befühlen) denn das Fahrschein Papier ist ein Spezialpapier und fühlt sich anders an als normales Papier. ist ähnlich wie Geldscheine die fühlen sich auch anders an als normales Schreibpapier. Auch muss noch eine andere Kontrolle ( die Kontrollart darf hier aber nicht näher erklärt werden) der Papierqualität statt finden können, diese ist aber auch nicht möglich wenn eine laminierte Kunststoffschicht um den Fahrschein ist. Zu deiner anderen Frage wie du das wieder entfernen kannst, kann ich dir sagen: Gar nicht mehr! ! Das ist ja das Malheur !! Du wirst dir eine neue Karte besorgen müssen. So ich hoffe das du nun weist warum es wichtig ist die Karten nicht ein zu laminieren , und wünsche dir weiterhin nur angenehme Fahrten in und bei Agilis. LG Knaerz

...zur Antwort

220 V sind nicht zwingend tödlich!! Es gibt aber Menschen die das nicht Überleben, meist sind diese aber mit einer anderen chronischen Krankheit vorbelastet z.Bs. Herzkrankheiten.Das du "Überlebt" hast ist also nichts ungewöhnliches. Elektriker und artverwandte Berufe können dir ein Lied davon singen wie oft sie schon eine "Gewischt" bekommen haben. Solltest du aber meinen das "denn Stecker ziehen" ein Allheilmittel gegen Stromstöße ist, so täuscht du dich !! Denn manche elektrischen Geräte haben einen Kondensator und der speichert den Strom. Also lieber die Finger weg und alle Reparaturversuche unterlassen, wenn du nicht sicher weißt wie man das macht. Denn dein Glück kannst du in anderen Situationen in deinem noch bevorstehenden Leben sicher noch besser gebrauchen.

...zur Antwort

Sag einfach die Wahrheit !! Du solltest aber aufpassen das du auch als Zeuge vernommen wirst. Denn als Zeuge hast du eine Aussage-Pflicht !(Aber auch hier musst du dich nicht selbst Beschuldigen) Solltest du als Beschuldigter vernommen werden oder während deiner Aussage als Zeuge, darüber Informiert werden das du nun als Beschuldigter vernommen wirst. Berufe dich auf deine Aussageverweigerung-Recht und kontaktiere einen Anwalt.!

...zur Antwort

Träumer...Sorry, aber eine Marke oder ein LOGO muss in den Markt eingeführt werden. Und das kann Millionen kosten. Wenn ihr meint euer "LOGO" schützen zu müssen dann ist ein sogenanntes "GESCHMACKS-MUSTER" der erste weg dahin. Weitere Info´s gibt es bei einem Patentanwalt. Der Spaß kostet so um die 400 Euro und schützt das von euch entworfene Logo nur bedingt. Gruß Knaerz

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster PS. Wenn schon eine Firma dann eine "UG" das ist eine Unternehmergesellschaft!

...zur Antwort

Nein musst du nicht !!, aber je nachdem was sich im Brief befindet. kann eine Absenderadresse von einem/er Bekannten viel Verwirrung stiften. Je nach deiner Absicht....LOL Ein Liebesbrief an den Lehrer von deiner "miesen Freundin" oder ein" Ich liebe dich nicht mehr "an die neue Freundin deines "EX" !! Ach da gibt es bestimmt viel Freude....für dich ...LOL

...zur Antwort