Offenbar mal wieder das gleiche Spiel: Einer hat ein Problem, bespricht es mit seinem Kollegen, der will nicht, geht nicht drauf ein. Dann der Gang zum Chef, der auch nichts unternimmt - und so mitschuldig wird, weil er die beiden Kontrahenten nicht zu sich zum klärenden Gespräch holt. Es muss ja nicht eine Mediation sein, wenn auf einer Seite keine Freiwilligkeit da ist. Und warum ist die oft nicht da? Hier einige Gründe: Unwissenheit über Chancen (und Grenzen) einer Mediation; die Angst, seine Unfähigkeit, noch schlimmer: sein schlechtes Gewissen wird offenbar, weil er sich ja nun nicht gerade optimal verhalten hat; Angst vor Veränderungen (ein Teil unseres Gehirns hasst Veränderungen); Angst vor Einfluss-/Macht- und/oder Kontrollverlust... - Gibt es einen Betriebsrat? Ansonsten bleibt nur ein erneutes Gespräch mit dem Chef, dem dann ein Dreiergespräch folgen sollte. - Alles Gute!
Neulich habe ich meiner Frau aus einem Haushaltswarengeschäft einen Metall-Öffner für Twist-off-Gläser mitgebracht, da sie die wegen ihrer Arthritis in den Händen manchmal nicht mehr aufkriegt, auch nicht mit heißem Wasser, auf den Boden draufschlagen; den Schraubenzieher will sie nicht benutzen, ein Messer kann leicht abbrechen. Mit diesem Gerät, das etwa 7 Euro gekostet hat und auch für andere Behältnisse geeignet ist, kriegt sie jedes Glas auf. Ansonsten muss sie warten, bis ich nachhause komme...
Der Mediator müsste am Anfang erklärt haben, dass ein Ausstieg aus der Mediation j e d e r z e i t möglich ist, ohne eine Begründung abgeben zu müssen. Man selbst sollte allerdings triftige Gründe dafür haben, denn eine Mediation bietet größere Chancen als ein Gerichtsverfahren! Einen Anwalt braucht man für den Ausstieg gar nicht, der stört eher. Alles Gute!
Eigentlich wäre der Schulpsychologische Dienst beim Regierungspräsidium bzw. bei der Bezirksregierung richtig. Die sind aber tendenziell parteiisch, so jedenfalls meine Erfahrung. Am besten wäre es, wenn sich das Schulamt auf eine Mediation einlassen würde - wozu es aber nicht verpflichtet ist. Solche Fälle sind mit einem Anwalt meist nicht oder nicht befriedigend zu klären. Das ist die große Chance von uns Mediatoren. Suchen Sie sich ortsnah einen geeigneten, zertifizierten Mediator, z.B. über mediator-finden.de. Der soll sich dann beim Schulamt melden und vermitteln. Je nach Verhandlung übernimmt die Behörde die Kosten, kompromissweise werden sie hälftig geteilt. Alles Gute!
Suche auf: www.mediator-finden.de mit Ortsangabe. Da gibt es allerlei. Alles Gute!
Ausgerechnet da kaufen??? Lieber selber Marmelade einkochen!
Manche nennen diese Doppelplätzchen auch Hildabrötchen. Habe sie neulich produziert, was schön, aber auch recht aufwändig ist.
In Ergänzung zu "geistlein": Es gibt die unterschiedlichsten Lehrgänge, sonne und sonne, preislich, qualitätsmäßig und von der Stundenzahl her. Vorher unbedingt erkundigen, etwa bei früheren Absolventen. Wir von der Deutschen Gesellschaft für Mediation DGM halten mindestens 200 Präsenzstunden für erforderlich. Ich habe einen Lehrgang bei der IHK absolviert, der gut war. Er dauerte ein 3/4 Jahr (freitags mittags und samstags). Ich habe mich nachher auch zertifizieren lassen. Ein solcher Lehrgang ist nicht nur eine fachliche Weiterbildung, sondern auch eine neue, sehr positive Lebenserfahrung.
Ein sehr altes Beispiel steht in der Bibel in 1. Könige 3, 16-28. Ein Beispiel, in dem der Konflikt schlecht, nämlich Halb-Halbe, gelöst wurde, ist der Apfelsinenstreit, siehe meine Webseite www.lumen-mediation.de. Ein weiteres altes Beispiel ist der Schatzfund: Alexander der Große (356 bis 323 v. Chr.) zog in Jerusalem ein. „Ich bin hergekommen, um eure Rechtsprechung kennen zu lernen.“ Im Gerichtshof wurde gerade ein merkwürdiger Fall behandelt: Einer hatte von seinem Nachbarn ein Grundstück gekauft, das alte Haus darauf abgerissen und war beim Graben auf Gold gestoßen. Gehört nun dieser Schatz dem alten oder dem neuen Besitzer? Für Alexander ein klarer Fall: „In meinem Land würde man beide anklagen, weil sie den Schatz nicht gleich dem König angezeigt haben!“ Der jüdische Richter löste den Fall jedoch, indem er zu den beiden sagte: „Du hast doch einen erwachsenen Sohn und du eine große Tochter. Sie sollen heiraten, und den strittigen Schatz gebt ihr dem jungen Ehepaar als Hochzeitsgeschenk.“
Ein Urteil, das damals auf das schaute, was dem Leben dient.
Alles Gute!
Für die Puristen unter uns ist Gelatine keine gute Empfehlung. Mit dem (Nicht-)Gelieren von Beeren ist es auch für mich jedes Jahr ein Phänomen bzw. Abenteuer. Ich verwende von Johannis- und Josta-Beeren einen 3/4 Liter Saft (dampfentsaftet), lassen ihn erkalten, tue schon mehr als 500g Gelierzucker 2:1 hinein, lasse den Topf stehen, ab und zu rühren, dann 3-4 Minuten sprudelnd kochen und in die Gläser randvoll füllen, Deckel fest drauf und umdrehen. Wenn das Gelee (nicht: der Gelee) nach zwei Wochen im kühlen Keller immer noch nicht fest geworden ist, bleibt nichts anderes übrig, als es neu aufzukochen, entweder mit wenig Gelierzucker oder mit Geliermittel. - Ich mag es auch nicht, wenn das Gelee vom Brötchen auf die Finger oder sonstwohin fließt...
Unser Lieblings-Gelee ist Josta (Kreuzung aus Jo-hannisbeer und Sta-chelbeer, dunkelrot, dampfentsaftet, mit 2:1-Gelierzucker eingekocht), seeehr fruchtig. Josta sind jetzt gerade erntereif. Die Stauden habe ich ich mir von Setzlingen (vom Nachbarn) selbst gezogen. Eine ausgewachsene Staude bringt über 4 kg Früchte ein.
Die Lieblingsmarmelade mache ich aus roten Renéclauden (Kirschpflaumen): Entsteinen, dann in den Mixer zum Vermusen, schließlich 2:1 einkochen. Sehr feinherb-lecker.
Wir nehmen sogar eigene Gelees und Marmeladen mit in den Urlaub, auch im Flieger!
Wer brüllt, hat von vornherein Unrecht. Wer in der Firma schreit, tut das auch zuhause und umgekehrt. Nichts gegen Brüllen im Fußballstadion, aber in der Firma nicht! „Brüllen ist die Re-Primatisierung des Menschen.“ Also ein Rückfall in die Affen-Phase. Dabei gibt es „Wege aus der Brüll-Falle“: Immer wieder werden von verschiedenen Veranstaltern derartige Kurse angeboten. Für Angestellte ist auch hier die Frage: Flüchten oder standhalten (flight or fight sagen die Amerikaner)? Wie wäre es mit dem Satz: "Wenn Sie sich wieder beruhigt haben und in normaler Lautstärke mit mir reden können, dann höre ich mir Ihre Vorschläge an." Sagen und auf dem Absatz kehrt machen!Aber: Ohne externe Hilfe wird man es nicht schaffen, ein zufrieden stellendes Arbeitsverhältnis wieder herzustellen.
Ein sehr gutes Buch ist: Kristina Dunker, Schmerzverliebt. Verlag Beltz & Gelberg 676. Es kostet ca. 7 €. Habe es selbst gelesen und kann es nur empfehlen, weil das Phänomen gut beschrieben und eine "Lösung" aufgezeigt wird.
Paragrafen und insbesondere das Strafrecht sind in emotional geprägten Konflikten meist nicht geeignet, Frieden herzustellen. Eine Anzeige bei der Polizei kann man zwar machen, aber die Staatsanwaltschaft wird ein solches Verfahren bald einstellen, entweder wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichen Interesses. - Deshalb ist es besser, mit den Eltern (nochmal) den Klassenlehrer, Vertrauenslehrer, den Schulsozialarbeiter oder den Schulpsychologischen Dienst beim Regierungspräsidium (Bezirksregierung) aufzusuchen. - Ein Mobbing-Tagebuch zu führen ist immer gut: Wer hat wann zu wem was gesagt, getan oder unterlassen und warum hat mich das verletzt? - Alles Gute!
Mobbing - eine Frauen-Leidenschaft? - Mobbing-Betroffene sind laut verschiedener Statistiken zu mehr als zwei Drittel Frauen. Warum? Vielleicht ist ihr Harmoniebedürfnis größer und sie sagen zu selten oder zu spät Nein gegenüber Macho-Männern, die Frauen unterdrücken, erniedrigen.
Ein spezieller Ausdruck ist mir dafür trotz längerer intensiver Beschäftigung mit dem Thema nicht bekannt. Was aber auch nicht schlimm ist, denn manchmal ist es besser, etwas zu beschreiben, als einen missverständlichen Ausdruck zu verwenden. - Ich empfehle immer, den Ausdruck Mobbing nie im Betrieb zu verwenden.
Am besten bald eine Beratung(sstelle) aufsuchen, telefonisch gibt es Mobbing-Hotlines, z. B. in Hamburg, NRW oder die in Baden Württemberg (Mo-Fr 8-22 Uhr, kostenlos, ich bin dort ehrenamtlicher Berater).
Zu einem Gespräch mit Chef jemanden z. B. vom Betriebsrat mitnehmen!
Mucker schrieb: "Nimm das Gespräch mit einem Voice-Recorder auf." Das lass bloß sein, weil strafbar! - Anschließend gleich einen Gesprächsvermerk anfertigen.
Das beste Mittel, um Stress abzubauen, ist viel Bewegung!
Alles Gute!
„Dummköpfe besitzen die Kraft der Erbarmungs-losigkeit.“ André Kaminski
Unter Cyber-Mobbing versteht man die Drangsalierung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel durch einzelne Personen oder durch Gruppen über das Internet, etwa bei Facebook, SchülerVZ, StudiVZ oder auf entsprechenden anderen Seiten. Dabei werden die Opfer durch Bloßstellung, permanente Belästigung oder durch Verbreitung falscher Behauptungen gemobbt. Die Täter werden in diesem Zusammenhang auch als Bullies bezeichnet. Chefs, Kollegen, Lehrer oder Außenseiter-Schüler sollen schikaniert werden, man versucht, Konkurrenz klein zu halten oder Freunden zu imponieren; schließlich können Mobbing-Opfer selbst zu Tätern werden, wenn sie sich wehren oder rächen. Eine Sonderform ist etwa das Portal „Spickmich“, in dem Lehrer und Dozenten bewertet werden. Erste wissenschaftliche Untersuchungen besagen, dass in Deutschland derzeit etwa jeder fünfte Jugendliche beteiligt ist bzw. dass 14 Prozent schon einmal im Internet beleidigt oder verleumdet wurden. Mittlerweile gibt es wohl keine Schule mehr, die davon nicht betroffen wäre. Manche Mobbing-Opfer wussten sich nicht anders zu helfen, als die Schule zu wechseln.
Das weitgehend anonyme Internet, das vom freien „Zutritt“ lebt, aber kaum „Unbefugte“ kennt, kann zu einem Enthemmungseffekt führen, weil es so gut wie keine Kontrollen gibt. In gravierenden Fällen sollte bald die Polizei eingeschaltet werden und zugleich beim Portalbetreiber die Löschung der Datei(en) beantragt werden. Cyber-Mobbing, die Rechtsprechung nennt das „Schmähung im Internet“, ist in der Regel strafbar. Präventiv müssen Unrechts- und Verantwortungs-bewusstsein gestärkt werden.
Gegen Cyber-Mobbing kann man sich nur mit Beweisen wehren. Wie verschafft man sich Beweise? Indem man die entsprechenden Inhalte etwa mit einem Screenshot sichert, also im eigenen PC speichert. Diese Dateien sollte man dann dem Webmaster schicken und ihn zur Löschung und Sperrung auffordern.
Auf keinen Fall darf man auf die Eintragungen antworten: Don´t feed the troll! = Füttere den Troll nicht! Das soll heißen: Gib ihm nicht die Bestätigung, die er sucht, indem du auf seinen Quatsch reagierst! Ein Troll ist im Internet jemand, der es darauf angelegt hat, andere Leute zu nerven, zu verärgern.
Auf die Forderung an die Politik, durch ein Gesetz für einen „digitalen Radiergummi“ zu sorgen, zumindest die Haftung der Internetanbieter zu klären und die Täterermittlung zu ermöglichen, antworten IT-Experten, es sei unmöglich, Inhalte im Internet ganz zu löschen, bezüglich Haftung und strafrechtlicher Ermittlung sei die Justiz stärker gefordert. Sie plädieren dagegen für eine effektivere Medienerziehung.
Warum brüllen, schreien, fluchen Chefs und Kollegen/Kolleginnen? Sie wissen doch, dass über sie gespottet wird. Sie spüren, dass das Reden hinter ihrem Rücken bei ihnen selbst Unsicherheit erzeugt, ob sie das zugeben oder nicht. Und Unsicherheit nagt am Selbstvertrauen. Da macht man also lieber andere lächerlich, als dass man sich selbst der Lächerlichkeit preisgibt. Da werden Andere vor aller Augen niedergebrüllt, um nicht selbst kritisiert zu werden.
Aber: Wer brüllt, hat von vornherein Unrecht. Wer in der Firma schreit, tut das auch zuhause und umgekehrt. Nichts gegen Brüllen im Fußballstadion, aber in der Firma nicht! „Brüllen ist die Re-Primatisierung des Menschen.“ [1] Dabei gibt es „Wege aus der Brüll-Falle“: Immer wieder werden von verschiedenen Veranstaltern derartige Kurse angeboten.
[i] Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger (*1939), deutscher Chemiker, meint den Rückfall in das Entwicklungsstadium von Brüllaffen.
Die beiden bisherigen Antworten sind zum Teil falsch bzw. problematisch: Rechtsschutz über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft bedeutet nicht, dass man über die Gewerkschaft kostenlos einen Rechtsanwalt bekommt, sondern dass ein Rechtssekretär sich des Themas annimmt. - Zum Thema Schadensersatz kann man googlen, etwa "Landesarbeitsgericht Thüringen Mobbing". - Anspruch auf eine Abfindung hat man nicht, kann aber versuchen, mit Hilfe eines Beraters eine Aufhebungsvereinbarung hinzukriegen (Infos über die Mobbing-Hotline). - Heimliche Bild- oder Tonaufnahmen sind rechtswidrig und stellen einen Kündigungsgrund dar!
Ein Mobbing-Tagebuch hat zwei Funktionen: Zum einen entsteht eine Dokumentation (Wer hat was zu wem gesagt oder getan oder unterlassen? Warum hat es mich verletzt? Wer war noch dabei?Alles mit Datum und Uhrzeit (notfalls Vor- oder Nachmittag). Zum anderen bekommt man diese quälenden Sachen zumindest etwas aus dem Kopf ("Ich habs ja aufgeschrieben!").
Eigenkündigung nur, wenn man neue Stelle hat! Sonst einen Mobbing-Berater fragen, wie man um die Sperrfrist kommt (z.B. bei der Mobbing-Hotline Baden Württemberg). Ggf. einen Personalberater/Mediator einschalten wegen einer Aufhebungsvereinbarung.