Bist du nur Angestellt oder hast du den Beamtenstatus als Polizist/Polizistin?
Wenn du Polizist/Polizistin bist, dann handelst du nach dem Legalitätsprinzip während du im Dienst bist. Andernfalls hast du keine Pflicht gegen Straftaten vorzugehen.
Selbst als Polizeibeamte/r bist du im privaten Bereich d. h. unter Freunden usw. nicht verpflichtet Straftaten anzuzeigen sofern es sich nur um geringfügige Straftaten handelt.
Im Bezug zu Familienmitgliedern kannst du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Das bedeutet dass du zu dem Sachverhalt nichts aussagen musst, jedoch wenn du eine Aussage triffst, diese wahrheitsgemäß sein muss.
Darum hättest du Zeugnisverweigerungsrecht.
Dadurch dass kein strafbares handeln laut deiner Schilderung erkennbar ist, handelt es sich demnach auch um keine Straftat.
Daher ist das ganze hinfällig.