Warum darf man keine Vorbeschäftigung bei Arbeitsagentur/Jobcenter haben, wenn man da arbeiten will
Habe gerade mal Stellenangebote durchgelesen und bin bei einer Stelle für eine/n Arbeitsvermittler/in der Arbeitsagentur (also Sachbearbeiter/in) über folgenden Text gestolpert:
"Bewerber/innen mit Vorbeschäftigungszeiten in einer Agentur für Arbeit oder im Jobcenter/Arge sowie im Bereich SGB II nach einer sachgrundlosen befristeten Vorbeschäftigung im Bereich Grundsicherung bei einer Kommune, können aus arbeitsrechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigt werden." Warum ist das so? Was soll das ?
(Habe dann einen sehr ähnlichen Text bei einer anderen Stelle einer Sachbearbeiter-Stelle gefunden, also ist es wohl immer/oft so, aber warum?)