Hallo,
wollte mal fragen wie das arbeitsrechtlich geregelt ist.
Bin ich als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verpflichtet Azubis anzulernen bzw. für die Einarbeitung verantwortlich zu sein, d.h. auch die Beurteilung zu schreiben.
Ich will gleich klar stellen, dass ich keine Probleme habe den Azubis, Praktikanten und neuen Mitarbeitern Fragen zu beantworten, zu helfen oder Arbeitsabläufe zu erklären.
Es geht mir nur um die Verpflichtung und die Verantwortung gegenüber Azubis und auch die schriftliche Beurteilung immerhin habe ich dazu keine Schulung erhalten und meine Vorgesetzten, machen alle paar Wochen Schulungen zum Thema Personalführung und Co.
Vielen Dank im Voraus.
Links zu der gesetzlichen Grundlage wären hilfreich, habe im Netz nichts dazu gefunden, immer nur zur Rechte und Pflichten der Azubis aber nichts dazu genaues.
MfG
roBERT