Hi Derinfonutzer,
soweit ein Sachmangel vorliegt (was wohl offensichtlich der Fall ist) und die übrigen Voraussetzungen vorliegen kannst du Nacherfüllung verlangen, § 439 I, 437 Nr. 1 BGB.
Anders als an anderer Stelle behauptet, liegt das Wahlrecht, ob du deine Sache reparieren lässt oder eine neue Sache verlangst, bei dir, dem Käufer (Vgl. eindeutigen Wortlaut des § 439 I BGB). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur im Falle relativer Unverhältnismäßigkeit gem. § 439 III BGB verneinen und die andere Art der Nacherfüllung wählen. Das soll hier mal dahinstehen, da der Verkäufer dir höchstwahrscheinlich erneut eine neue Sache oder das Geld geben wird.
Du musst dir aber nicht das Geld geben lassen und dann ggf. teurer kaufen. Hierbei handelt es sich um eine Form der "Kulanz", die du dir nicht bieten lassen musst. Durch die Annahme des Geldes und damit wohl der Ausübung des Rücktritts ist es allerdings tatsächlich eine Kulanzhandlung dir die 10 € zu erlassen.
Verlang einfach eine neue Sache. Sofern dir das Geld geboten wird, was prinzipiell für den Verkäufer spricht, solltest du überlegen eine ganz andere Sache zu kaufen. Dein Mangel hört sich sehr nach einem Serienfehler an, was leider ab und an vorkommt.
Viele Grüße, JS