Nein, musst du nicht. Der Zettel dient nur der besseren, einfacheren Verständigung des Datenabgleichs. Die haben deine Daten eh gespeichert, so das die mit Hilfe deines Namens, deiner Adresse und deines Geburtsdatums den Vorgang aufrufen können.
Du musst nur eine kleine Strafgebühr zwischen meist 5 € und 12 € zahlen, weil du die Karte bei der Kontrolle nicht dabei hattest. Keine 60 € . Strafbar nach § 265a StGB ( Leistungserschleichung = schwarzfahren ) hast du dich gerade nicht gemacht.
Geh nochmal dahin und verlang den Geschäftsführer. Ist dies nicht möglich, so schreibst du selbigen einen Brief in dem du dich auch über die unqualifizierte Tante beschwerst. Was die Tante dir gesagt hat, erfüllt den Tatbestand des versuchten Betrugs nach § 263 StGB und ist rechtlich haltloser Müll!
Der Beleg von den Kontrolleuren hat nichts mit der Strafbarkeit deines Handelns zu tun! Wenn du den Beleg noch hättest, sollst du dich also nicht strafbar gemacht haben und wenn du ihn nicht hast, sollst du dich strafbar machen. Lächerlich!