Hallo zusammen,
bzgl. zu versteuernder Anzahlungen während der herabgesetzten Umsatzsteuer von 19% auf 16% im zweiten Halbjahr 2020, habe ich bereits versucht, mich im Internet zu informieren, finde allerdings immer nur Angaben und Hinweise für Unternehmer.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe im September 2020 eine Bestellung im außereuropäischen Ausland getätigt (Musikinstrument) und musste dafür eine Anzahlung von 50% tätigen. Das bestellte Produkt ist seit Oktober in Arbeit und soll im März 2021 fertiggestellt werden, wo dann auch die anderen 50% fällig werden. Dazu kommen dann ja noch Zoll und Steuern.
1. Werden hier 16% auf die Anzahlung und 19% auf die restliche Zahlung fällig, oder spielt nur der Zeitpunkt des Warenerhalts eine Rolle und ich muss demnach 19% Steuern auf den gesamten Preis aufschlagen?
2. Wie genau läuft die Zahlung ab - ist der Betrag dann beim Zollamt vor Ort fällig?
3. Muss ich (und wenn ja, wie?) den Kauf in meiner Steuererklärung angeben oder ist das unerheblich?
Vielen Dank und beste Grüße
Ro4cHii