https://amzn.eu/d/bXLSpC3

Ich kann das Buch "5 vor 1933" wärmstens empfehlen. Gibt es auch als Hörbuch. Da wird verglichen wie die Nazis die Macht ergriffen haben mit dem was die AfD aktuell tut und die Parallelen aufgezeigt.

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Im Mittelalter haben sich Adlige gern gegenseitig die Getränke vergiftet. Wenn man sich beim zuprosten in die Augen schaut, könnte man etwas verschütten und das eigene Gift, was man seinem Gegner in den Drink getan hat, könnte einen selbst vergiften.

Dem anderen in die Augen zu sehen, soll also ein Zeichen von Vertrauen sein. So nach dem Motto: "Du kannst mir trauen. Ich vergifte dich nicht."

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Was kann ich gegen das Hauptzollamt unternehmen?

Hallo Liebe Community,

es geht um folgenden Sachverhalt: Vor einigen Jahren habe ich Sozialleistungen von dem Jobcenter in Anspruch genommen (während der Zeit hat meine Mutter noch nicht gearbeitet). Ich war in dieser Zeit noch Schüler bzw. minderjährig. Als meine Mutter anfing wieder arbeiten zu können haben wir keine weitere Sozialleistungen in Anspruch genommen. Leider änderten sich die Umstände (die ich nicht näher erläutern will) und wir waren wieder abhängig von Sozialleistungen. Zu dem Zeitpunkt war ich immer noch Schüler. Das Jobcenter hat dann behauptet, dass wir unrechtmäßig Sozialleistungen in Anspruch genommen hätten. Daraufhin nahm sich meine Mutter einen Anwalt, welcher dem Jobcenter mehrere Schreiben zukommen ließ und ihnen erklärte aus welchem Gründen diese Forderungen unberechtigt sind. Eine Antwort vom Jobcenter hat meine Mutter bzw. ihr Anwalt nie darauf erhalten. Nun seitdem ich letztes Jahr aus der Schule raus bin, hat das Hauptzollamt sich bei mir bezüglich der Forderung gemeldet. Ich soll diese Forderung bezahlen. Ich habe am 18.11.2021 Post vom Zoll bekommen und am 29.11.2021 Widerspruch gegen die Vollstreckungsankündigung gelegt. Danach erhielt ich nie eine Antwort. Heute kam ein Mitarbeiter (ich weiß nicht ob er vom Hauptzollamt war oder vom Inkasso), welcher mich ausfragen wollte. Vor allem wollte er wissen von was ich zurzeit lebe. Ich verweigerte ihm jegliche Antwort bzw. den Eintritt zur meiner Wohnung. Darauf hin drohte er mir, dass er mit mehreren Personen kommen werde und sich Eintritt verschaffen wird. Auch würde (wenn ich nicht zuhause bin) er das Türschloß wechseln lassen, wenn niemand bei mir zuhasue ist dann könnte ich das Schloß bei der Polizei abholen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass ich weder eine Ankündigung (per Post noch einen Anruf) oder ähnliches erhielt. Er behauptete, dass ich eine Vollstreckungsankündig per Post erhielt (was eine Lüge ist, denn von der Post bekam ich nichts).Außerdem sagte er, er sei Gerichtsvollzieher. Er drückte mir daraufhin den Brief in die Hand, den er mir angeblich zusendete. Ich lebe immernoch mit meiner Mutter bzw. meinem Vater in der Wohnung (Vater lebt vom Sozialamt und meine Mutter vom Jobcenter).Desweiteren habe ich bis Oktober vom bafög und einem Minijob gelebt (ich Studiere nebenbei). Seit ungefähr zwei bis drei Monaten arbeite ich bei einem Discounter in Teilzeit und studiere halt weiter. Ich habe für Notfälle ungefähr 1000€ auf Konto.

kann ich bzw. wie gegen den Gerichtsvollzieher, das Jobcenter und der Vollstreckung vorgehen ?

Darf mein Konto gepfändet werden, denn ich verdiene ungefähr 800 im Monat und davon lebe ?

Was ist überhaupt als nächstes zu tun, damit diese Person nicht wiederkommt und die Wohnung durchsucht ?

Da ich mal gerade mal 800€ verdiene kann ich mir keinen Anwalt leisten, wie bekomme ich einen ?

Ich danke schon mal euch allen im vorraus für eure Antworten

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Es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass besagt, dass Schulden beim Jobcenter die entstanden als man noch minder jährige war, zum Teil oder ganz erlassen werden können (BSG, Urteil vom 18.11.2014, B 4 AS 12/14 R).

Beschränkte Haftung Minderjähriger für Rückforderungsansprüche des Jobcenters. Ein junger Volljähriger muss Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), welche er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten.

Wende dich an das Jobcenter und Berufe dich auf das Urteil.

Quelle:

https://sozialberatung-kiel.de/tag/minderjahrigenhaftung-ruckforderung-jobcenter/#:~:text=Beschr%C3%A4nkte%20Haftung%20Minderj%C3%A4hriger%20f%C3%BCr%20R%C3%BCckforderungsanspr%C3%BCche%20des%20Jobcenters&text=Ein%20junger%20Vollj%C3%A4hriger%20muss%20Leistungen,Verm%C3%B6gens%20an%20das%20Jobcenter%20erstatten

Der Gerichtsvollzieher übersendet seine Vollstreckungsankündigungen eigentlich immer per Postzustellungsurkunde. Da wird es sehr schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass du sie nicht erhalten hast.

Du kannst dich auch wegen einer Ratenzahlung an den Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen wenden. Die können dann die Vollstreckung durch das Hauptzoll bzw. den Gerichtsvollzieher aussetzen.

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Solange man eine Postadresse beim Jobcenter angibt, sodass man erreichbar ist, wird die Regelleistung (aktuell 449 € für alleinstehende Volljährige) weitergezahlt. Sie geht dann auf's Konto. Sollte dieses gekündigt werden, kann sie auch per Scheck ausgezahlt werden. Für die Einlösung wird aber ein gültiger Personalausweis benötigt.

Solange man in einem Monat auch nur einen Cent Leistungen vom Jobcenter erhält, ist man auch Krankenversichert. Für die Rentenversicherungen werden immer nur Zeiten gemeldet. Man erwirbt jedoch keine Rentenansprüche in dieser Zeit. Die erhält man nur beim Arbeitslosengeld nach dem SGB III.

Viele Obdachlosenheime bieten auch die Möglichkeit diese als Postadresse anzugeben. Das Jobcenter kann unter Umständen auch die Kosten für das Postfach übernehmen.

Bei Wohnheimen kann ich nur für Berlin sprechen:

Hier muss man zum Bezirkamt und dort wird einem ein Wohnheim zu gewiesen. Die Zuweisung reicht man dann beim Jobcenter ein und das stellt eine Kostenübernahme aus, die ans Wohnheim geht. Das Wohnheim stellt dem Jobcenter dann in der Regel monatlich eine Rechnung, die direkt an das Wohnheim beglichen wird. Man kann sich in Berlin nicht einfach ein Wohnheim oder Hotel suchen.

Vielen Obdachlosen wurden die Konten auf Grund von Schulden gekündigt. Oft sind diese mit der Situation - z. B. durch Erkrankungen - so überfordert, dass sie es nicht schaffen ein neues Konto zu eröffnen bzw. sie wissen nichts von dem Recht, dass jeder ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto hat.

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Silvester: Seid ihr eigentlich auch gegen Böller und deshalb für ein Böllerverbot?

Die Deutsche Umwelthilfe fordert unter anderem ein Böllerverbot zumindest für Innenstädte.

Hier gelten ja bereits Verbote:

Bamberg: Der Bamberger Domplatz ist für Feuerwerk & Co. tabu. 

Bremen: Um das historische Rathaus zu schützen, gilt ein Verbot am Marktplatz. Zusätzlich wurde ein Gelände am Jonaplatz zur knallfreien Zone erklärt.

Celle, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lüneburg, Quedlingburg, Straubing, Tübingen und Wolfenbüttel: Um ihre historischen Stadtkerne zu schützen, gelten hier überall Feuerwerksverbote für den Altstadtbereich. 

Dortmund: Erst vor wenigen Tagen brach in einem Einkaufszentrum in Dortmund eine Panik aus, nachdem Böller gezündet worden waren. Kein Wunder, dass die Stadt an ihrem Feuerwerksverbot festhält. Die genauen Regelungen dazu werden zwischen den Feiertagen bekannt gegeben. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gegend um den Hauptbahnhof sowie belebte Plätze in der Innenstadt wie im Jahr zuvor feuerwerksfrei bleiben. 

Düsseldorf: In der Düsseldorfer Altstadt darf zwischen dem 31. Dezember um 20 Uhr und dem 1. Januar 2019 um 20 Uhr nicht geknallt werden.

Frankfurt am Main: Am Eisernen Steg herrscht in der Silvesternacht von 21 Uhr bis 3 Uhr ein Pyroverbot. 

Göttingen: Zum dritten Jahr infolge gilt ein Böllerverbot in der Innenstadt. 

Hannover: Die Hansestadt führt das Böllerverbot in diesem Jahr ein. Verboten sind Raketen und Böller in einem Teil der Innenstadt. "Wunderkerzen und Knallerbsen können mitgebracht werden, dann ist Schluss", sagte Ordnungsdezernent Axel von der Ohe der Deutschen Presse-Agentur. 

Köln: Nach den dramatischen Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 sprach die Stadt Köln eine Feuerwerk-Verbotszone im Umfeld des Doms aus. In diesem Jahr wird diese Zone zwischen 22 und 2 Uhr auch um Teile der Marzellenstraße und der Komödienstraße erweitert.

Landshut: Zur knallerfreier Zone wurde Burg Trausnitz erklärt. 

München: Ein striktes Böllerverbot gilt für das Schloss Nymphenburg, die Residenz wird ab 23 Uhr sogar gesperrt. Schutzabstände müssen im Englischen Garten eingehalten werden. 

Nürnberg: Böllerverbot rund um die Burg. 

Stuttgart: keine Böller zünden darf man beim Schloss Solitude und der Grabkapelle auf dem Württemberg.

Würzburg: Wer 2019 mit Rakete begrüßen will, darf nicht auf den Residenzplatz.

Quelle:
https://www.wunderweib.de/boellerverbot-kein-feuerwerk-an-silvester-in-diesen-staedten-106306.html

Wie seht ihr das so?

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Bin absolut gegen Böller und für ein Böllerverbot

Ich bin für ein Verbot für Privatpersonen. Es sollte nur offizielle öffentliche Feuerwerke geben und für Privatpersonen nur Wunderkerzen, Bengalische Fackeln und Tischfeuerwerk.

Das ist besser für die Gesundheit, die Umwelt und macht weniger Dreck.

Ich und mein Mann wurden vor einigen Jahren mit einer Rakete unter eine Hausvorsprung beschossen. Die ist wie eine Flipperkugel an den Wänden abgeprallt. Wir hatten Glück, dass die Rakete hinter uns war als sie hochgegangen ist und wir nur einen Totalschaden an unserer Kleidung und Verbrennungen 1. und 2. Grades hatten. Wäre die Rakete vor unserem Gesicht explodiert...

Ganz zu schweigen von den illegalen Böllern.

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Einnahmen sind alles in Geldeswert also alles was in Geld umgerechnet werden kann. Somit auch die Übernahme von Rechnungen. Er muss es also eigentlich angeben.

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Wenn du kein Mitglied in ihrer Bedarfsgemeinschaft, wenn du sie nur besuchst. Du wohnst ja bei deinem Vater.

Außer es handelt sich bei deinen Besuchen um ein regelmäßiges Umgangsrecht deiner Mutter, da sich deine Eltern getrennt haben. Dann würdest du mit deiner Mutter in einer temporären Bedarfsgemeinschaft leben und dann wird dein Einkommen auch anteilig berücksichtigt. Aber dann hättest du auch gleichzeitig einen Anspruch auf Leistungen von denen dein Einkommen abgezogen wird.

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Der aktuelle Alg II-Satz liegt bei 416,00 € für einen volljährigen Alleinstehenden plus Miete.

Musst du Miete an deine Mutter zahlen?

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Du hast nur einen Anspruch auf Alg II, wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens mehr als 3 Stunden täglich zur Verfügung stehst, da für jede Bedarfsgemeinschaft ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger benötigt wird.

Falls du also nicht Arbeit kannst, muss ein Gutachten darüber erstellt werden (als erstes durch die Agentur für Arbeit). Wenn du weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, musst du Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Die wird dann wegen nicht erfüllen der Wartezeit abgelehnt werden und mit der Ablehnung musst du dann Grundsicherung beim Bezirksamt beantragen.

Bei Alg II hat man erst mit über 25 Jahren einen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Außer du bist vorher schon wirtschaftlich selbstständig in einer eigenen Wohnung gewesen. Da du aber in einer Wohnung deiner Eltern wohnst, werden die das nicht so sehen. Also sind deine Eltern unterhaltspflichtig für dich.

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Du hast während der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz. Du darfst währenddessen nicht einfach gekündigt werden.

Ich würde mich da mal beraten lassen. Das musst du dir aber schnell machen, da die Klagefrist sehr kurz ist (3 Wochen ab Zugang der Kündigung).

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In dem Bescheid steht ein Zeitraum von 6 oder 12 Monaten für die bewilligt wurde. Wenn da ab 01.08. steht, wird das Geld nachgezahlt.

Wenn der Bescheid und die Zahlung nach der Bewilligung von dem Mitarbeiter freigegeben werden, wird das Schreiben in der kommenden Nacht gedruckt und das Geld geht in der gleichen Nacht raus. Es kommt also darauf an wie lange deine Bank braucht.

Ganz allgemein zur Zahlung. Die Jobcenter zahlen immer am letzten Tag des Monats für den darauf folgenden Monat. Also Ende August bekommst du dann das Geld für September.

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Wenn du 3DS Spiele spielen möchtest solltest du eine Sky3DS oder Sky3DS+ Karte kaufen, die gehen mit der aktuellen Firmware vom 3DS und werden immernoch ständig aktualisiert. 

Das ist die Seite vom Hersteller:

https://www.sky3ds.org/index-de.html

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Bei einen Vertrag, der per Fernabsatzgesetz geschlossen wurde, hat man ein 2 wöchiges Widerrufsrecht ab dem Eingang der Widerrufsbelehrung. Das gilt für alle Geschäfte im Internet. 

Wenn es sich um eine kostenpflichtige Bestellung handelt, muss diese eindeutig gekennzeichnet sein. D. h. Man muss die Bestellung über einen Button bestätigen auf dem kaufen steht und der Kaufpreis muss angegeben sein. Es kann auch sein, dass das kostenpflichtig kaufen oder ähnliches da steht. Es muss auf jeden Fall ersichtlich sein, dass es was kostet und wieviel. Der Preis darf auch nicht nur im Kleingedruckten stehen. Der Preis muss eindeutig ersichtlich sein. 

Widerrufe den Vertrag umgehend per Einschreiben mit Rückschein und teile mit, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast. Die können sonst bei der Schufa und anderen Scoring-Unternehnen was eintragen lassen. Dann bekommst du zukünftig bei Verträgen Probleme. 

Hier eine Vorlage:

https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/abofalle-musterbrief/

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Hast du nur die Benachrichtigungseinstellungen vom Handy geprüft oder auch die von der App selbst? 

Dafür musst du in die Einstellungen gehen und dort die App wählen (nicht in den Appdrawer gehen). Vielleicht hat die App nicht die Berechtigung für Benachrichtigungen bekommen. 

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Solange du keine neue SIM-Karte mit einer anderen Nummer einlegst bleiben die Nachrichten auch da. Das ist bei meinen alten Handys, die ich nur im Urlaub nehme, auch immer so. 

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Das dürfte schwer werden, da WhatsApp an die Nummer gebunden ist. 

Ich hab WhatsApp immer draufgelassen und einfach die neue SIM-Karte ins Handy gesteckt und dann die neue Telefonnummer bestätigt. Ich weißt nicht warum, aber meine alten Chats sind irgendwie draufgeblieben. Ich kann aber nicht sagen, ob das an einem Fehler liegt oder so beabsichtigt ist. Also keine Garantie, dass es klappt. Ich nehme auch immer nur alte Handys in den Urlaub. 

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