Je nach Kosten so Max. 225,00€
Meiner Meinung sollte es bei 16 bleiben
Jaein sollte das der Zoll sehen gibt es einen Brief von der Polizei ,wenn nicht dann Glück gehabt !!!
Hallo eine Bitte hätte ich laufe bitte kein Am*k ok sondern sag es deine Eltern das der Lehrer sagen wir mal Herrn Schmidt dich mobbt und dann , geht ihr zur Schulleitung
Prof. Dr. Dr. Med. Pascal
Hallo also es ist machmal normal wenn es sehr ruhig ist das man sich was einbildet sollte es Regelmäßiger oder schlimmer werden bitte zum Artzt gehen das ist oft Schizophrenie. LG
Es kommt drauf an ob sie es will sie kann den Song "Streiken" oder sogar zum Rechtlich Streik kommen lassen. Sie kann wenn du Geld damit Verdienst 100% davon einfordern.
Also nicht zum empfehlen.
Es ist Legal 50/50 du kannst es Legal erwerben und besitzen aber, kommen die anderen 50% es wird in der Öffentlichkeit nicht Toleriert, also daheim lassen sollte man Kontrolliert werden gibt es einen langen Prozess bzw. Überprüfung des THC-Gehaltes und wird meist einkassiert.
Also Legal aber in der Öffentlichkeit nicht Toleriert
ich gehe um 12 schlafen
Also ich hab schon ein 3.Impftermin . Und nochmal lasst euch Bitte Impfen
Du hat vorfahrt da ein Stopschild mehr zu sagen hat als rechs vor links
Da Musst du deinen Anwalt fragen bezüglich ansonsten ein Kaution .
Es gibt dabei keine Aktuellen Reglungen die Eltern Bestimmen die Miete und wenn du sie nicht Bezahlst können sie dich Rauswerfen bzw. einfach auf die Straße setzen.
Da du 21 bist wird das Jugendamt nichts mehr machen können aber 150,00€ sind fair.
- Also es ist deine Entscheidung
- Das Verbringen und Mitnahme von Waffen
Also die Mitnahme und Verbringen von Waffen ist im §§29 bis 33 geregelt darunter Fallen auch Schreckschuss Waffen sowie Schein Waffen Bzw.Airsoft und co.
2. Regeln
In den Paragraphen steht das Feuer von allen Waffen stregstens verboten ist da Menschen schadest oder schaden wirst
3. Strafen
Der Verstoß wird mit Führerschein Entzug bis Lebenslang bestraft
- Falsches Lagern von Waffen im Auto /Führerschein Entzug
- Abfeuern der Waffe keine Sachschaden oder Verletzte / Mittler Haftstrafe bis 5J.
- Tötungsdelikt usw. der Art / bis Lebenslange Haft
Also ich persönlich würde denn Aufwand in Kauf nehmen...
- Ganz einfach.
Also jetzt mal ganz Knackig und Kurz!
Person X würde keine Strafe bekommen Juristisch gesehen. Da es die eigene Entscheidung von Y war das man sich noch behandeln lassen können durch eine Terapie war im Warscheinlich bewusst.
- Also ganz einfach Nein .
Dein Problem versteh ich nicht ???
Warscheinlich hat dir die AG zu viel Überwiesen und du musst es eben zurückzahlen , ist doch normal wär es andersrum nicht ok oder ?
Auch wenn du und die AG keine gutes Verhältnis habt würde ich Raten sich eigenen Grundsätzen treu zu bleiben:
Also Ärger wirds geben aber kein Gefängnis mach dir keine Sorgen.
Ich finde das , dass Wahlrecht bei 18 Jahren bleiben soll da man in dem Alter viel reifer in der geistlichen Entwicklung ist als wie ein 16 Jähriger . Ich finde wenn das Wahlalter Herabgesenkt wird wird sich da vieles ins noch schlimmere Entwickeln. Ich weiß Idioten gibt es im jeden Alter aber im Bereich 16 noch mehr da viele 16 Jährige noch Studenten bzw. noch Schüler sind und sie großen Stress haben was Abschluss anbelangt, die haben meiner Meinung nach größere Probleme als wie Wählen und wenn man viel Stress hat ist die Endscheidung oftmals ´Manipuliert´ durch Medien und co. . Meiner Meinung nach : Das Wahlalter soll ganz klar bei 18 bleiben ! .
Esb gibt kein § Gesetz dazu aber : Allerdings besteht auch keine Abgabepflicht an Jugendliche seitens der Händler. Das heißt, einzelne Handelsketten können den Verkauf erst ab 16 Jahren gestatten
Ich find Gletscher am Besten