ich bin seit juni 2013 in einer Firma angestellt. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag zu stehen, dass mir ein 13. Gehalt mit dem Oktobergehalt gezahlt wird. Nun bin ich seit dem 27.12.2016 in Elternzeit und davon seit dem 27.07.2017 in Elternteilzeit. Ich arbeite nur 2 Tage die Woche. Mir ist bewusst, dass mir nur anteilig ein 13 Gehalt gezahlt wird:
"Wird die Sonderzahlung als 13. Monatsgehalt oder auch Jahressonderleistung bezeichnet, wird ausdrücklich die im Jahresverlauf erbrachte Arbeitsleistung vergütet. Daher kann das 13. Gehalt auch um Krankentage oder sonstige Fehlzeiten anteilig gekürzt werden. Wird die Zahlung dagegen als Weihnachtsgeld oder Gratifikation deklariert, so soll häufig die Betriebstreue belohnt werden. Selbst Arbeitnehmer, die über einen langen Zeitraum krank waren, erhalten dann ein ungekürztes Weihnachtsgeld."
Jedoch ist es so, dass die ganzen Jahre mein 13. Gehalt in meiner Lohnabrechnung als Weihnachtsgeld betitelt wird. Aber trifft dann nicht eher diese Formulierung auf mich zu??
"Viele Arbeitgeber zahlen auch freiwillig Weihnachtsgeld. Tun sie dies in drei aufeinanderfolgenden Jahren in gleicher Höhe, ist eine betriebliche Übung entstanden, die den Arbeitgeber auch in den folgenden Jahren zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet. Eine betriebliche Übung entsteht jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich und regelmäßig darauf hingewiesen hat, dass er das Weihnachtsgeld freiwillig zahlt."
"Falls vertraglich nichts Besonderes in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, behältst du auch während der Elternzeit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld knüpft nämlich nicht an eine tatsächliche Tätigkeit an, sondern belohnt in der Regel die Betriebstreue. Und natürlich bist du auch während der Elternzeit deinem Arbeitgeber „treu“.