Hallo, ja rechtlich darfst du das (also vermehren)

Züchten ist was anderes. Da musst du sicher ein Gewerbe anmelden und in einem Zuchtverein sein. 

Das Hundegesetz von Niedersachsen erlaubt es Privatpersonen. 

Du musst nur darauf achten, dass nicht alle aus anderen Bundesländern die Hunde bei dir kaufen. In einigen Ländern wie zB. NRW ist die Übernahme von Privat illegal! 

Ich persönlich rate dir aber davon ab, da es schon genug Hunde (Pit und Staff) gibt die im Heim ihr Dasein fristen, da es nicht genug Halter für sie alle gibt. Die Hundegesetze der Bundesländer erschweren die Haltung. Ich bin selber Pit Bull - Halter aus NRW, ich kenne mich da aus. 

Du hast mit deiner Idee keine Marktlücke entdeckt!

Infos für die Zucht bekommst du von deinem Veterinäramt. 

...zur Antwort

Das Wichtigste zuerst :

Wenn du nicht aus Niedersachsen kommst, gilt ein American Staffordshire Terrier Mix als "Gefährlicher Hund" in deinem Bundesland. Weist du darüber bescheid ?

Hast du das Hundegesetz deines Bundeslandes gelesen.? Erfüllt ihr die Haltungsvorraussetzungen?

...zur Antwort

Hallo, es kommt auf das Hundegesetz deines Bundeslandes an!

Oder deines Landes falls du nicht in Deutschland lebst.

Jedes Bundesland hat andere Auflagen um einen Hund halten zu dürfen.

Der Hundeführerschein ist ein Sachkundenachweis, welchen man in z.B. Niedersachsen für hede Hunderassen haben muss, falls man den Hund nicht schon eine Gewisse Zeit hat, oder auf sich selbst in den letzten 10 Jahren schon mal ein paar Jahre Hunde angemeldet hat.

In machen Bundesländern wie z.b. Bayern braucht man keinen.

In machen wie z.b. NRW braucht man einen für Große Hunde und für laut dem Gesetz "Gefährliche Hunde" (Listenhunde).

Vor dem Gesetz gilt es nichtls Erfahrung, wenn man mit Hunden aufgewachsen ist, bzw. die Eltern einen hatten.

Man kann das Hundegesetz seines Bundeslandes googeln!

Minderjährige können keine Hunde erwerben und nicht anmelden!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.